Hallo,
meine Bekannte hat folgendes Problem.
Vor 8 Jahren hat sie für eine ehemalige Freundin
eine Bürgschaft im 5 stelligen bereich unterzeichnet.
Kurz daruaf machte sich diese Freundin aus dem Staub.
Klar das meine Bekannte nun auf den Schulden sitzt,jedoch hatte sie immer wieder versucht diese Person (Ausgewandert) ausfindig zu machen.
Nun meine Frage:
Sollte diese Person nun doch noch mal aufzufinden sein,
kann meine Bekannte dann noch rechtliche Schritte einleiten,
ZB Mahnbescheid Inkasso und der gleichen?
Für eine Antwort viele Dank
-----------------
"stehe immer zu deiner Meinung
aber sehe auch ein wenn du Unrecht hast"
Bürgschaft
10. November 2006
Thema abonnieren
Frage vom 10. November 2006 | 21:35
Von
Status: Beginner (101 Beiträge, 11x hilfreich)
Bürgschaft
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 11. November 2006 | 00:01
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Radio Eriwan:
ImPrinzip ja, aber wenn dort nichts zu holen ist.....dann entstehen noch mehr Kosten für den Gläubiger.
Gruß
Michael
#2
Antwort vom 11. November 2006 | 07:03
Von
Status: Beginner (101 Beiträge, 11x hilfreich)
Danke
ich frage weil ich gehört habe das sie von einem ausland ins nächse geht also muss da was zu holen sein.
-----------------
"stehe immer zu deiner Meinung
aber sehe auch ein wenn du Unrecht hast"
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Vertragsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 13. November 2006 | 12:18
Von
Status: Student (2959 Beiträge, 654x hilfreich)
Wie mein Vorredner schon sagte, grundsätzlich ist es natürlich möglich, jedoch mit hohen Kosten verbunden.
Für das Verfahren müssen Sie in Vorleistung gehen und sich das Geld dann im zweifel von der "Gesuchten" wiederholen.
Und jetzt?
Schon
266.544
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten