Bürgschaft

10. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
YAMY30
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 11x hilfreich)
Bürgschaft

Hallo,
meine Bekannte hat folgendes Problem.
Vor 8 Jahren hat sie für eine ehemalige Freundin
eine Bürgschaft im 5 stelligen bereich unterzeichnet.
Kurz daruaf machte sich diese Freundin aus dem Staub.
Klar das meine Bekannte nun auf den Schulden sitzt,jedoch hatte sie immer wieder versucht diese Person (Ausgewandert) ausfindig zu machen.
Nun meine Frage:
Sollte diese Person nun doch noch mal aufzufinden sein,
kann meine Bekannte dann noch rechtliche Schritte einleiten,
ZB Mahnbescheid Inkasso und der gleichen?

Für eine Antwort viele Dank


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"stehe immer zu deiner Meinung
aber sehe auch ein wenn du Unrecht hast"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Radio Eriwan:

ImPrinzip ja, aber wenn dort nichts zu holen ist.....dann entstehen noch mehr Kosten für den Gläubiger.

Gruß

Michael

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#2
 Von 
YAMY30
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke
ich frage weil ich gehört habe das sie von einem ausland ins nächse geht also muss da was zu holen sein.

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"stehe immer zu deiner Meinung
aber sehe auch ein wenn du Unrecht hast"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Wie mein Vorredner schon sagte, grundsätzlich ist es natürlich möglich, jedoch mit hohen Kosten verbunden.

Für das Verfahren müssen Sie in Vorleistung gehen und sich das Geld dann im zweifel von der "Gesuchten" wiederholen.

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