Bitcoin Mining Verträge vorzeitig kündigen

12. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Soeren762
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bitcoin Mining Verträge vorzeitig kündigen

Guten Tag

Ich habe bei hashflare.io Mining hashrate für ~16000 usd gekauft um bitcoin zu minen. Also in meinen Augen eine Dienstleistung.
Aufgrund der aktuellen Preise und sonstiger Faktoren ist es jetzt unrentabel die täglichen Kosten fürs Mining sind höher als die täglichen erträge. Deswegen hat hashflare.io das Mining aktuell eingestellt und will die Verträge kündigen ohne erstattung wenn es sich nicht wieder rentiert.

Deshalb wollte ich meine Verträge dort vorzeitig kündigen (nach ~100 Tagen (Laufzeit 365 tage) und bekomme nur als antwort das wenn ich die verträge kündige es keine erstattung gibt also mein geld weg ist. Genauso wenn die verträge von hashflare.io gekündigt werden.
Steht bei denen auch so in den Terms of Service.
Ist das rechtens oder kann ich mich wehren? Sitz der Firma ist Estland. Bzw die mutterfirma sitzt in Schottland.
Ich kann ja auch keine Dienstleistung für ein jahr anbieten und nach 3 Monaten sagen och nö ich behalte das Geld aber ich komme nicht wieder...

MfG

-- Editiert von Soeren762 am 12.06.2018 22:42

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Soeren762):
Ich kann ja auch keine Dienstleistung für ein jahr anbieten und nach 3 Monaten sagen och nö ich behalte das Geld aber ich komme nicht wieder

Doch, kann man.
In Deutschland ist das wegen der Gesetze nur nicht so wirklich erfolgreich wenn man das nicht gut vorbereitet.


Wie die Rechtslage in Estland ist, müsste man bei einen dortigen Anwalt erfragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Auch nach deutschem Recht wäre die Frage, ob man einen Dienstleistungsvertrag einfach (fristlos) kündigen kann. Bloße Unrentabilität ist noch nicht zwingend ein "Wegfall der Geschäftsgrundlage".

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Eine kleine Randnotiz: Man wird es schwer haben, hier mit Verbraucherrecht zu argumentieren. Dsas typische "Habe mir aber die Bedingungen nicht genau durchgelesen und wusste das nicht" dürfte als Argument meiner Meinung nach schon mal nicht funktionieren.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
Soeren762
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Eine kleine Randnotiz: Man wird es schwer haben, hier mit Verbraucherrecht zu argumentieren. Dsas typische "Habe mir aber die Bedingungen nicht genau durchgelesen und wusste das nicht" dürfte als Argument meiner Meinung nach schon mal nicht funktionieren.


Darum geht es mir auch nicht.

Möchte nur wissen ob es rechtens ist das die die Verträge einfach so kündigen können und das Geld behalten.

Ich kann doch nicht für 1 Jahr Geld bekommen und die Verträge dann vorzeitig kündigen und das Geld behalten ohne das ich was machen kann. Nur weil es für die jetzt unrentabel ist.
Ich habe die Dienstleistung jetzt ja auch erst zu 1/3 benutzt und mir würden dann doch ca 2/3 rest kapital zustehen.

Darum geht es mir.

Was kann ich machen bzw worauf rechtlich kann ich mich beziehen?


Danke schon mal für eure antworten
Mfg

-- Editiert von Soeren762 am 13.06.2018 12:54

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

das wurde dir doch schon von H-v-S gesagt, erkundige dich in Estland wie es dort bezüglich deren Recht aussieht. In Deutschland wirst du nichts machen können, da es NICHT nach deutschem Recht geht, sondern nach dem Recht aus Estland. Ein deutsches Forum wird dir da kaum weiterhelfen...

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