Hallo alle zusammen,
folgender Sachverhalt.
Ein Bausparer befindet sich in Elternzeit und zahlt deswegen nichts auf den Bausparvertrag (BSV) ein. Nach Beendigung der Eltnerzeit wird der Vertrag aufgelöst und ausgezahlt.
Mehrer Monate später meldet sich dann die Bausparkasse und stellt fest, dass ca 1 Jahr lang von der Bausparkasse "versehentlich" auf das Konto des Bausparers eingezahlt wurde. Die Bausparkasse räumt in diesem Fall also einen Fehler (Fehlbuchung ein).
Nun verlangt die Bausparkasse den Betrag in einer Summe und sofort zurück.
Fraglich dabei bleibt ob die Bausparkasse a: die Summe jetzt in einem Stück zurückfordern darf (schließlich erfolgten ihre Zahlungen ja auch nur "Stückchenweise" pro Monat und b: ob die Forderungen überhaupt haltbar sind, da der Vertrag ja aufgelöst und somit nicht mehr existent ist.
Wie könnte die rechtslage in so einem Fall aussehen, wo ja der Fehler offensichtlich bei der Bausparkasse liegt?
Vorab vielen Dank !
MfG
Marcel
Bausparvertrag - nachforderung
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Den Betrag, welcher versehentlich auf Ihr Kto. gezahlt wurde, müssen Sie natürlich zurückzahlen.
Warum reden Sie nicht mit der BSK und bitten um Ratenzahlung.
Sie könnenn natürlich auch einen RA beauftragen, welcher allerdings dann noch zusätzliche Kosten bringt
Vielen Dank murgab,
mir ging es ja praktisch nur darum, dass
1. der Vertrag gar nicht mehr existiert
2. der Fehler ja bei der BSK liegt/lag und für sowas vielleicht eine Diensthaftpflicht o.ä. eintritt (mal plump ausgedrückt, wieso soll jamand anderes für deren fehlergerade stehen ;-) )und
3. dass der Betrag in einer Summe zurückgefordert wird, obwohl er ja in Teilbeträgen gezahlt wurde....
-- Editiert von Marcel Schmidt am 14.02.2008 15:31:59
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