Base hält sich nicht an Handy-Vertrag

5. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Aviador
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)
Base hält sich nicht an Handy-Vertrag

Hallo liebe Gemeinde,

folgendes Problem:

Bin Base-Kunde und habe am 04.01.2013 mein Iphone4 da es sich nicht mehr einschalten ließ bei dem Baseshop vorbeigebracht bei dem ich es käuflich erworben hatte.

Der Verkäufer meinte man muss das Iphone einschicken, und die Reparatur bzw. der Austausch, kann 2-3 Wochen dauern. Nun auf meine Frage ob ich nicht ein Austauch-Handy bekäme meinte er, es wären leider keine da.
Zu dem Zeitpunkt wusste ich nicht genau ob mir tatsächlich eines zusteht oder nicht.
Zuhause aber las ich mir die Bestimmungen des Sorglos-Paketes nochmals durch wo es heißt das es für die Dauer der Reparatur ein kostenloses Austauschgerät bereitgestellt wird.

Nun ist bereits ein Monat verstrichen, auf Emails reagiert Base überhaupt nicht, bei Telefonaten mit dem Shop tut man alles mit der Begründung ab, das keine Austauschhandys vorrätig sind, das die Reparatur halt länger dauert und verweist mich an die kostenpflichtige Basehotline (EUR 0,99 pro Min) wo ich bislang Minutenlang in der Warteschleife hing!

Base bucht aber weiterhin trotz Reklamation, meine Mietgebühren für das Handy sowie die kompletten mtl. Kosten z.B. für I-net, obwohl ich mit meinem alten nicht vollfunktionsfähigen Handy nicht ins Internet kann.

Meiner Meinung nach hält sich Base nicht an die vertraglichen Bestimmunngen und mich würde interessieren, ob:
1: ich die Lastschriften einfach zurückgeben kann mit
der Begrünung das keine Zahlung mehr erfolgt bis mein Handy oder ein Austauschhandy da ist.
2: ob ich den Vertrag außerordentlich kündigen kann, da sich Base nicht an den Vertrag hält und er damit nichtig ist.

Vielen Dank schonmal im Voraus

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Wie du skizziert hast, hält sich base nicht an wesentliche Vertragspflichten. Insofern würde ich sagen, dir steht eine Minderung zu oder ein Zurückhaltungsrecht. Wichtig ist, dass man genau das nun deutlichste gegenüber Base klar macht und die Rücklastschrift veranlasst.

Taktisch klug könnte es sein, base eine Frist zu setzen (Einschreiben+Rückschein), beispielsweise von einer Woche, das Handy repariert zurückzugeben und eine Gutschrift wegen garantiertem aber nicht vorrätigem Austauschhandy (eine volle Monatsgebühr) und Nötigung, die teuren Hotlines anzurufen mit Minuten ergebnisloser Warteschlangenzeit. Auch einen Ersaatz für die Kosten des Einschreibens fordern.
Ankündigen, dass, wenn die Frist ergebnislos verstreicht, du fristlos kündigst wegen Vertragsbruch.

Frage vorsorglich bei deiner Bank, wie lange man die Rücklastschrift veranlassen kann. Das geht einige Wochen. Frage, inwieweit man die Reaktion von Base abwarten kann, sich also mit der Rücklastschrift noch etwas Zeit lassen kann.

Möglich ist das. Ich würde das auch nicht kritisch sehen, denn wer sowas vertraglich garantiert und dann nicht einhält mit fadenscheinigen Ausreden, sich dann auch nicht meldet, der hat pech gehabt. Wichtig ist nur eine nachweisbare Fristsetzung. Was telefonisch und in persönlichen Gesprächen passiert, lässt sich nur schwer beweisen und gerade Telekommunikationsanbieter leider sehr gerne unter Gedächtnisschwund.

Rechne damit, dass so ein Schreiben geeignet ist, die Sache eskalieren zu lassen und dass ggf. Base deine Kündigung nicht anerkennt und seinerseits Vertragsbruch sieht und horrende Schadensersatzforderungen geltend machen will. Ob man dann einen Anwalt hinzuzieht, sei dahin gestellt.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Aviador
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort mepeisen!

Ich werde mich gleich mal bei der Bank erkundigen und
schonmal vorsorglich ein Schreiben aufsetzen.

In welcher Höhe können sich solche Schadensersatzforderungen ungefähr bewegen?

Ich bin nämlich Student und verfüge den Umständen entsprechend weder über eine Rechtsschutzversicherung noch über größere Ersparnisse.. deswegen regt mich dieser Fall und die mtl. Handygebühren von EUR 66 + erst recht auf.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Schadensersatzansprüche berechnen sich immer so, als wäre der Schaden nie entstanden. Also bestenfalls exakt das, was du an Telefongebühren und an Einschreibekosten aufwenden musst. Alles darüber wäre kein Schaden, sondern beispielsweise "Schmerzensgeld". Sowas ist aber fragwürdig.
Solange du den Anbieter auch nicht nachweisbar in Verzug setzt (also obiges empfohlenes Einschreiben mal losschickst) kann man auch schwer irgendeinen Folgeschaden geltend machen. Erst wenn Base das ergebnislos verstreichen lässt, weder eine Gutschrift verrechnet noch das vertraglich garantierte Ersatzhandy besorgt, könnte man ggf. weiteren Schaden ablesen. Aber auch das ist fragwürdig und hält sich womöglich in Grenzen von einigen Euros auf. Daher fragwürdig, ob man dagegen vorgehen sollte.

Selbst wenn Base dann die fristlose Kündigung akzeptiert aber dir die Kosten für die teure Hotline u.ä. nicht erstattet, ist das fragwürdig. Ich hab schon Richter gesehen, die nein sagen und argumentieren, dass sowas unter das persönliche Lebensrisiko fällt.

Soweit meine Meinung.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ich verstehe immer nicht, warum man sich dazu hinreißen läßt, eine teure Hotline anzurufen, anstatt einen 3 Zeiler per Fax mit qualifizierten Sendungsprotokoll oder per Einschreiben zu schicken.

BASE c/o
E-Plus Service GmbH & Co. KG

Edison-Allee 1
14473 Potsdam

Fax: 0331 70 08 91 23

Das die 99ct für ne Reperaturhotline nehmen. Muss jeder selber wissen, ob man zu so einem Laden geht.

Ob man die zurück bekommt, weiß ich nicht, da die Anrufe dort absolut nicht Zielführend sind. Hast ja selbst gesehen.

Lastschriften kann man idr binnen 6 Wochen wiedersprechen.
Ich würde denen per Fax 7 Tage zeit geben,
-das Handy zu liefern, oder Austauschgerät
-für die entgangene Nutzungszeit eine Gutschrift zu veranlassen.
-für das Einschreiben die Gebühr gutzuschreiben
-die 1717 Gebühren gutzuschreiben.

Ist die Woche rum, Lastschrift wiedersprechen, und den Unstrittigen Anteil sofort unaufgefordert überweisen.

Wenn die dann von sich aus Kündigen, beim Amtgericht einen Beratungshilfeschein holen, und damit zum Anwalt.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Aviador
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich hatte Base 2 mal per email angeschrieben, keine Reaktion darauf.. Nachdem Telefonat mit dem Shop hatte ich so eine Wut, das ich persönlich jemanden sprechen wollte.. Gut das war eine kurzschlußreaktion...

Kurze Frage hat ein qualifiziertes Sendungsprotokoll rechtlich die selbe Wertigkeit wie ein Einschreiben mit Rückschein?
Reicht es für das qualifiziertes Sendungsprotokoll wenn nur Datum, Uhrzeit und Nummer darauf ersichtlich sind?

Vielen Dank für Eure Hilfe bisher schonmal! :)

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Es gilt grundsätzlich, dass es in der Verfügungsgewalt des Gegenübers angekommen sein muss.
eMails, die der Gegenüber beantwortet sind genauso beweiskräftig wie ein Einschreiben mit Rückschein.

Bei eMails ist das heutzutage technisch fast unmöglich, dass die unbekannt versanden. Dazu sind die eMail-Server zu ausgereift. Probleme bekommt man in erster Linie nur beim verschwinden in Spam-Ordnern. Sehr gut ist natürlich eine Lesebestätigung o.ä.

Bei faxen mit Sendungsprotokollen ist insbesondere bei Großbetrieben oder Call-Centern der Versand eigentlich nachgewiesen. Dort läuft alles digital und das Argument, es läge kein Papier im Faxgerät, zieht da heutzutage eigentlich nicht mehr.
Im Endeffekt muss man im Streitfall, wo der Empfang der Schreiben abgestritten wird, genau draufschauen und man muss etwas Hoffnung haben, dass einem der Richter folgt bei der Argumentation.

Ein Einschreiben mit rückschein ist die beste Variante, weil da dann jemand mit Unterschrift nachweist, dass er den Brief entgegengenommen hat.

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2x Hilfreiche Antwort

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