Hallo,
ich habe einen Vertrag gekündigt und gleichzeitig die Einzugsermächtigung widerrufen. Fünf Tage später hat der Vertragspartner trotzdem Geld von meinem Konto abgebucht. Nun habe ich 14 Tage gewartet ob er es mir zurücküberweist. Dann habe ich die Abbuchung zurüchbuchen lassen. Sieben Wochen später bekam ich ein Schreiben in dem er die Kündigung nicht akzeptiert und für die Rückbuchung 10,-€ Bankgebühren erstattet haben will. Kann er dies fordern obwohl ich die Einzugsermächtigung ausdrücklich widerrufen habe? DADDY
Bankgebühren Rücklastschrift
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Wurde der Vertrag von Dir eigentlich fristgemäß gekündigt?
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Das weiss ich nicht so genau. Habe jetzt erst einmal eine Vertragskopie angefordert, da ich damals keine bekommen habe. Aber wenn ich eine Einzugsermächtigung widerrufe kann das ja nichts miteinander zu tun haben...
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Eine Einzugsermächtigung ist JEDERZEIT widerrufbar!
Da Sie Ihrem Vertragspartner darüber informiert haben, dass er nicht auf IHR Konto zugreifen darf, müssen Sie die (angeblich) angefallenen Rücklastschriftgebühren auch nicht erstatten.
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"Betrogen wird nur der, der es verdient.
"Vertraue!" spricht das Herz, "Misstraue!" der Verstand."
Wie ist es wenn ein Stromliefervertrag aufgrund Umzug fristgrecht gekündigt und eine Endabrechnung verlangt wurde, die Person den Wohnort gewechselt und einen neuen Anbieter hat, der alte Versorger aber weiterhin die Stromabschlagszahlungen haben will und auch abbucht. Muss ich für die von mir veranlasste Stornierung Bankgebühren bezahlen?
Der alte Anbieter meinte solange keine Endabrechnung gemacht wurde und evtl. noch eine Nachzahlung besteht ist er berechtigt weiter monatlich Abschläge zu verlangen.
Jemand einen guten Ratschlag?
Danke
--- editiert vom Admin
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