Bankgebühren Rücklastschrift

23. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
daddy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bankgebühren Rücklastschrift

Hallo,
ich habe einen Vertrag gekündigt und gleichzeitig die Einzugsermächtigung widerrufen. Fünf Tage später hat der Vertragspartner trotzdem Geld von meinem Konto abgebucht. Nun habe ich 14 Tage gewartet ob er es mir zurücküberweist. Dann habe ich die Abbuchung zurüchbuchen lassen. Sieben Wochen später bekam ich ein Schreiben in dem er die Kündigung nicht akzeptiert und für die Rückbuchung 10,-€ Bankgebühren erstattet haben will. Kann er dies fordern obwohl ich die Einzugsermächtigung ausdrücklich widerrufen habe? DADDY

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Wurde der Vertrag von Dir eigentlich fristgemäß gekündigt?

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
daddy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das weiss ich nicht so genau. Habe jetzt erst einmal eine Vertragskopie angefordert, da ich damals keine bekommen habe. Aber wenn ich eine Einzugsermächtigung widerrufe kann das ja nichts miteinander zu tun haben...

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#3
 Von 
guest123-276
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 24x hilfreich)

Eine Einzugsermächtigung ist JEDERZEIT widerrufbar!
Da Sie Ihrem Vertragspartner darüber informiert haben, dass er nicht auf IHR Konto zugreifen darf, müssen Sie die (angeblich) angefallenen Rücklastschriftgebühren auch nicht erstatten.

-----------------
"Betrogen wird nur der, der es verdient.

"Vertraue!" spricht das Herz, "Misstraue!" der Verstand."

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#4
 Von 
DanielSachsen
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 28x hilfreich)

Wie ist es wenn ein Stromliefervertrag aufgrund Umzug fristgrecht gekündigt und eine Endabrechnung verlangt wurde, die Person den Wohnort gewechselt und einen neuen Anbieter hat, der alte Versorger aber weiterhin die Stromabschlagszahlungen haben will und auch abbucht. Muss ich für die von mir veranlasste Stornierung Bankgebühren bezahlen?
Der alte Anbieter meinte solange keine Endabrechnung gemacht wurde und evtl. noch eine Nachzahlung besteht ist er berechtigt weiter monatlich Abschläge zu verlangen.
Jemand einen guten Ratschlag?
Danke

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-625
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 96x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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