BASE - Ist so etwas tatsächlich erlaubt?

27. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Philipp_T
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
BASE - Ist so etwas tatsächlich erlaubt?

Ich habe einen Vertrag bei BASE. Der Vertrag erlaubt es mir unbegrenzt ins deutschte Festnetz und mit anderen E-Plus/BASE Handys zu telefonieren (bzw. SMS zu verschicken). Dafür zahle ich 25 Euro im Monat.

Nun konnte aufgrund einer Unachtsamkeit meinerseits im letzten Monat (am 23. Oktober) dieser Betrag nicht abgebucht werden. Das Handy wurde daraufhin für alle abgehenden Anrufe sofort (einen Tag später) gesperrt. Nach Erhalt der Zahlungsaufforderung (die mit einer völlig unverschämten Gebühr von 15 Euro für die Rückbuchung versehen war, aber das ist wohl ein anderes Thema) habe ich den fälligen Betrag circa zwei Wochen nach der geplatzten Lastschrift überwiesen. Mein Handy war daraufhin weiter gesperrt und ist es bis heute. Die sogenannte Kundenhotline (die 50 Cent pro Minute kostet - auch hier habe ich insgesamt um die 6-8 Euro für den 'Service' bezahlt) ist entweder nicht erreichbar oder hat mir mitgeteilt, dass mein Handy bald freigeschaltet wird. Was wahrscheinlich auch demnächst passieren wird, aber auch das ist nicht das Problem.

Nun aber der Grund meines Beitrages. Heute habe ich meine Kontoauszüge überprüft und festgestellt, dass BASE erneut 25 Euro abgebucht hat. Mein Handy war den ganzen Monat lang gesperrt! BASE hat keinerlei Dienstleistung erbracht, erdreistet sich aber dennoch, den Betrag abzubuchen. In der BASE Werbung (und auch auf der Internetseite) wird ganz eindeutig gesagt, dass keine Grundgebühr anfällt. Wofür wurden also die 25 Euro abgebucht? Wenn ich nicht bezahle, dann hat BASE das Recht mein Handy zu sperren. Völlig in Ordnung. Aber mein Handy sperren und gleichzeitig weiter abkassieren, selbst wenn das Handy über den gesamten Abrechnungszeitraum gesperrt ist und somit KEINE Leistung erbracht wurde? Ist man mit einem Handyvertrag so etwas wie ein Leibeigener?

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7 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Wenn eine Leistung nicht wie geschuldet erbracht wird (=Rechnung nicht bezahlt), darf der Vertragspartner sein zurückbehaltungsrecht bezüglich dieser Leistung geltend machen (=Handy sperren).

Also ein ganz normaler legaler Vorgang.


Das Handy braucht erst nach Zahlung sämtlicher Rückstände wieder freigeschaltet werden.


Ist die Überweisung dem Vertragspartner zugegangen (kein Zahlendreher irgendwo?)?
Wurde die Überweisung so veranlasst, das diese zweifelsfrei zuzuordnen ist?


Das die Flatrate nicht genutzt werden kann ist nicht das verschulden vom Mobilfunkanbieter. Die Vergütung wird geschuldet.
Anderes könnte nur vorgebracht werden, wenn ein verschulden des Mobilfunkanbieters erkennbar wäre.
Dem ist hier aber nicht so.

Die Abbuchung erfolgt immer ein paar Tage nach Rechnungsstellung.
Abbuchung war 23.10, also endet der Abrechnungszeitraum immer so um den 15. herum?
Zumindest wurde bis am 24.10 die Leistung erbracht, damit ist die Vergütung für den Monat zu zahlen.
Wird die Leistung im nächsten Abrechungszeitraum (15.11 bis 15.12) auch wieder erbracht, wäre auch hier wieder die Vergütung fällig.



quote:
Ist man mit einem Handyvertrag so etwas wie ein Leibeigener?

Bei einer Kündigungsfrist von 1 Monat und ohne Vertragslaufzeit?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
Philipp_T
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich sehe das Ganze vielleicht ein wenig laienhaft, aber wie sich die Sache für mich darstellt will ich mal an einem Beispiel verdeutlichen (um die Vorgänge mal von der scheinbar metaphysischen Welt der Handyverträge auf den Boden der Tatsachen zu bringe):

Ich gehe zum Frisör und lasse mir die Haare schneiden. Leider habe ich keine Geld dabei und gehe, ohne zu bezahlen. Zwei Wochen später komme ich wieder und will mir erneut die Haare schneiden lassen. Der Frisör weigert sich jedoch mit dem Hinweis, ich habe das letzte Mal schon nicht bezahlt. Als ich gehen will, stellt er mir dennoch den zweiten Frisörbesuch in Rechnung, obwohl er mir nicht die Haare geschnitten hat. Beim nächsten Mal bezahle ich beide Rechnungen (auch die für den Tag, an dem er mir nicht die Haare geschnitten hat) und schon ist er sogar wieder bereit mir die Haare für das Geld, das ich bezahle zu schneiden.

Im 'realen' Leben würde der Frisör mir entweder nicht die Haare schneiden und auch keine neue Rechnung ausstellen oder er würde mir die Haare schneiden und eine zweite Rechnung ausstellen, die ich ebenso wie die erste Rechnung bezahlen müsste.

Eben das meinte ich auch mit 'Leibeigener'. Es kann doch nicht sein, dass Geld für absolut NICHTS verlangt werden kann nur weil ich einen Vertrag unterschrieben habe. BASE hat ja keinerlei Aufwand mit mir in irgendeiner Hinsicht, die Dienstleistung, die ich für 25 Euro bezahle besteht ausschliesslich darin, das ich von meinem Handy aus in die oben erwähnten Netze telefonieren kann. Kann ich aber nicht. Entweder man bringt die Leistung und schickt auch weiterhin eine volle Rechnung oder man hört auf die Leistung zu erbringen und stellt auch keine Rechnungen mehr aus. Aber man kann nicht die Leistungen komplett einstellen und trotzdem Geld verlangen als ob man die volle Leistung erbracht hätte.

Ich kann mir schlicht und ergreifend nur schwer vorstellen, das dieses Verhalten rechtmäßig ist.

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-- Editiert am 27.11.2010 22:44

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Der Anbieter hat die Leistung ja - zumindest tageweise - erbracht. Das dann die Sperre erfolgte ist nicht dem Anbieter zuzurechnen.

Das Problem ist hier das DU und nicht der Mobilfunkanbieter vertragsbrüchig geworden bist. Somit werden dir auch die negativen Rechtsfolgen zu gerechnet.

Selbst wenn man jetzt hingehen würde und argumentieren würde das nur die geleisteten Tage berechnet werden dürften, könnte der Anbieter den daraus resultierenden Vertrauenschaden ersetzt verlangen.

Womit wir dann wieder bei der ursprünglichen Summe wären ... plus eventueller Anwalts und Gerichtskosten ...





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#4
 Von 
Philipp_T
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Du wirst wohl recht haben (denke mal E-Plus hat schon mal den einen oder anderen Anwalt konsultiert bevor sie so etwas machen). Ist wohl mal wieder ein Fall von Gerechtigkeit ist etwas anderes als Recht.

Vertrauensschaden? Was soll das sein? Ist ja nicht so, als ob BASE eine Person wäre. Den haben sie sich mit 15 Euro außerdem wohl mehr als gut bezahlen lassen. Ich bezahle ja schon 15 Euro mehr (immerhin 60% des Rechnungsbetrages) dafür, dass ich nicht rechtzeitig bezahlt habe. Abgesehen von der Tatsache, dass bei einem Kunden, der seit über 10 Jahren Tausende von Euros an E-Plus/BASE (bis auf die eine Ausnahme absolut regelmäßig) überwiesen hat der Vertrauensschaden sich wohl in Grenzen halten dürfte. Und ich rede ja auch nicht von einzelnen Tagen, ich rede von einem ganzen Monat. Immerhin bezahle ich ja auch eine monatliche Gebühr. Ich wiederhole mich, aber ich bezahle diese Monatsgebühr für NICHTS außer einer Wiedergutmachung für den ach so schlimmen Vertrauensschaden, den ich verursacht haben soll nachdem ich über 10 Jahre lang pünktlich wie die Feuerwehr meine Rechnungen bezahlt habe.

Entschuldigung für die Tirade, aber ich werde nicht gerne betrogen (und nichts anderes ist es meiner Meinung nach) und ausgenommen. Muss jetzt mal ne Kündigung schreiben. Bin ich jetzt auch mal super flexibel (BASE Werbung).

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-- Editiert am 27.11.2010 23:48

-- Editiert am 27.11.2010 23:49

-- Editiert am 27.11.2010 23:50

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

quote:
Ich bezahle ja schon 15 Euro mehr (immerhin 60% des Rechnungsbetrages) dafür, dass ich nicht rechtzeitig bezahlt habe.

Das sind die Kosten für die Rücklastschrift.



quote:
Ich wiederhole mich, aber ich bezahle diese Monatsgebühr für NICHTS außer einer Wiedergutmachung


Ok dröseln wir das mal auf:
Von wann bis wann geht der monatliche Vertragszeitraum?
Wann wird abgebucht?




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#6
 Von 
Philipp_T
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Rücklastschrift kostet genau 3 Euro. Nicht 15 Euro. Bleiben 12 Euro übrig. Vermutlich für den 'Verwaltungsaufwand'. Ein von einem automatischen System erstellter Brief. Hoffe, die scheinbar immensen Kosten für so ein System fressen E-Plus nicht auf.

Leider muss ich gestehen, dass ich meinen Vertrag nicht vorliegen habe. Ist auch schon ein paar Jährchen und mindestens zwei Umzüge her. Meine Rechnungen kann ich nicht einsehen, da BASE diese aus Kostengründen nur noch online bereitstellt. Dumm nur, dass man mit einem gesperrten Handy keinen Zugriff mehr darauf hat (wäre ja ein kostenloser Service...).

Ich weiss schon, was du sagen willst. Sie haben vielleicht ein paar Tage innerhalb eines jeweiligen Abrechnungszeitraumes ihre Dienste zur Verfügung gestellt. Also im Abrechnungszeitraum 16. Oktober bis 15. November zum Beispiel acht Tage und im Zeitraum 16. November bis 15. Dezember dann vielleicht nochmal acht Tage (wenn mein Handy dann irgendwann freigeschaltet wird).

EDIT: Abgebucht wird für gewöhnlich am 23. des jeweiligen Monats, also wird der Abrechnungszeitraum wohl irgendwo zwischen dem 15. und 22. des jeweiligen Monats liegen.

Der Punkt ist aber, dass ich insgesamt mehr als 31 Tage keine Dienstleistung erhalten habe, was selbst im schlechtesten Fall einem ganzen Kalendermonat entspricht. Der Abrechnungszeitraum ist mir dabei ziemlich egal. Sonst könnte E-Plus mein Handy ja auch an 30 von 31 Tagen abschalten und dann trotzdem immer fleissig abbuchen. Haben den Service ja einen Tag bereitgestellt. Macht einfach keinen Sinn, wenn man es mit gesundem Menschenverstand betrachtet. Und das ich 'Schuld' bin dürfte wohl eigentlich auch keine Rolle spielen. Ich habe am Ende ja keinen Schaden verursacht sondern im Gegenteil E-Plus nur Mehreinnahmen beschert (12 Euro minus die tatsächlichen Gebühren für deren automatisiertes System, also vermutlich 11 Euro). Nach 10 Jahren von einem Vertauensschaden zu sprechen ist wohl auch eher lächerlich.

Am Ende habe ich wohl folgende Möglichkeiten:

1. Ich ziehe wegen 25 Euro gegen eine Armada von hochbezahlten E-Plus Anwälten zu Felde und lande im Armenhaus (selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass ich den Prozess gewinne).

2. Ich kündige zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ich glaube ich entscheide mich für 2.

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-- Editiert am 28.11.2010 00:34

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

quote:
Der Abrechnungszeitraum ist mir dabei ziemlich egal.

Den Juristen aber leider nicht.



quote:
Und das ich 'Schuld' bin dürfte wohl eigentlich auch keine Rolle spielen.

Leider schon, den dein Zahlungsverzug war der Auslöser für die Sperre.



quote:
Ich ziehe wegen 25 Euro gegen eine Armada von hochbezahlten E-Plus Anwälten zu Felde und lande im Armenhaus (selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass ich den Prozess gewinne).

Man KANN auch diese Armada besiegen. Dann zahlt auch der Verlierer alle Kosten. Nur deine Nerven bis es soweit ist, die ersetzt keiner.
Nur sehe ich in deinem Fall leider keine große Erfoglsaussicht ...





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