Außerordentlich Kündigen

11. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
StevenMD
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Außerordentlich Kündigen

[color=black][/color]Hallo, ich habe Anfang letzten Jahres einen Vertrag bei Base abgeschlossen.
Ich hatte viel Theater mit denen. Im September bekomme ich eine Rechnung wo Kosten zu Sonderrufnummern aufgeführt sind, die ich allerdings nicht einsehen kann da ich angeblich bei Base keinen Einzelverbindungsnachweis habend auch nachträglich nicht bekommen kann. Wie ich mich entsinnen kann und es auch in meinen Unterlagen steht habe ich keinerlei Haken gesetzt, dass ich diesen nicht haben will. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht geschrieben das ich meine Rechnung bis 80 Tage nach Erhalt der Rechnung diese reklamieren kann. Da Sie mir keinen Nachweis geben können welche Rufnummern ich angeblichen angerufen haben soll, habe ich Base rechtzeitig das Mandat zum Lastschrifteinzug entzogen. Wie zu erwarten haben Sie gegen meinen Willen den Betrag von meinem Konto eingezogen. Damit haben sie sich meiner Meinung nach 1. strafbar gemacht und 2. gegen die eigenen allgemeinen AGB's verstoßen oder sehe ich die Sache falsch?

Zudem haben sie (wahrscheinlich versehentlich) meine Vertragslaufzeit geändert ohne mich zu informieren. Das ist allerdings zu meinen Gunsten, trotzdem einerseits frech.

Gibt mir das jetzt, dass recht eine außerordentliche Kündigung vorzunehmen?

-----------------
""

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
oder sehe ich die Sache falsch?

Ja und Ja.

Einfach die Rechnung weiterhin reklamieren und einen Einzelverbindungsnachweis, sowie ein Prüfprotokoll gemäß TKG einfordern.

Den falsch eingezogenen Betrag einfach per Rücklastschrift zurückbuchen und den korrekten Betrag sofort überweisen (also den abzgl. der reklamierten Sonderrufnummern).

Lass dich dabei nicht einschüchtern. Solange die weder eine genaue Übersicht vorlegen, was du angerufen haben sollst noch ein formgerechtes Prüfprotokoll musst du den strittigen Betrag auch nicht bezahlen.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>habe ich Base rechtzeitig das Mandat zum Lastschrifteinzug entzogen. <hr size=1 noshade>

Das könnte man wie genau beweisen?





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
StevenMD
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

in dem Ich das ganze Schriftlich gemacht habe.



Gruß Steven

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Wenn das mit Zugangsnachweis war, dann war der Einzug rechtswidrig.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.096 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen