Hallo,
vor einiger Zeit bekam ich vom einem Automobilclub die Mitteilung, das die Frist für meinen vergünstigten Beitrag abgelaufen ist, und das ich daraufhin ab dem 27.03.2002 jetzt den doppelten Mitgliedsbeitrag zahlen muß. Innerhalb eines Monats nach Zustellung habe ich meine Kündigung verschickt. Die Antwort des Automobilclubs lautete, dass meine Kündigunsfrist drei Monate zu Beginn des Mitgliedsjahres beträgt und sie meine Kündigung für den 27.03.2003 vorgemerkt haben und ich meinen Mitgliedsbeitrag doch bitte endlich überweisen soll. Meine Antwort daraufhin war, das ich bei einer Betragserhöhung doch ein außerordentliches Kündigungsrecht habe (ein Monat nach Zustellung) das ich eingehalten habe und somit bat ich erneut um fristgerechte Kündigung. Antwort vom Automobilclub: Tarifänderung fällt nicht unter Beitragserhöhung.
Mir würde es sehr helfen, wenn mir jemand hierzu die genaue Rechtlage mitteilen könnte, da ich nicht weiß, wie weit der Automobilclub in diesem Fall gehen wird.
Vielen Dank für die Hilfe im vorraus!
Dirk
Automobilclubbeitrag
17. März 2002
Thema abonnieren
Frage vom 17. März 2002 | 17:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Automobilclubbeitrag
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
Top Vertragsrecht Themen
-
15 Antworten