Ist eine automatische Verlängerung eines Fitnesstudiovertrages, der mittels einer Einmalzahlung beim Beginn der 18 Monate komplett bezahlt wurde, gültig ohne diese schriftlich zu formulieren und die ersten Abbuchungen danach erst 6 Monate nach der Beendigung des Vertrages getätigt wurden.
Beispiel:
K (Kunde) schließt Vertrag für 18 Monate am 01.01.2009 mit S (Studio) ab. Es wird eine Einmalzahlung vereinbart und der Standardvertrag mit der Klausuel auf Vertragsverlängerung unterschieben.
Vertragsende 01.07.2010: K kündigt nicht geht aber davon aus, dass S sich melden wird falls Vertrag verlängert wird. Es erfolgen keine Ansrpüche von S. K geht von einer Beendigung aus und trainiert nicht mehr bei S.
01.01.2011:
S bucht von K 2 Monatsbeitrage für Juli und August 2010 ab. S will jeden Monat 2 Beiträge einziehen.
Wie ist die Rechtslage?
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Automatische Verlängerung eines Vertages
23. Juli 2011
Thema abonnieren
Frage vom 23. Juli 2011 | 19:04
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Automatische Verlängerung eines Vertages
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#1
Antwort vom 24. Juli 2011 | 02:28
Von
Status: Unbeschreiblich (119437 Beiträge, 39725x hilfreich)
quote:
Ist eine automatische Verlängerung eines Fitnesstudiovertrages, der mittels einer Einmalzahlung beim Beginn der 18 Monate komplett bezahlt wurde, gültig ohne diese schriftlich zu formulieren
Was bei dir ja offensichtlich nicht der Fall ist:
quote:
Es wird eine Einmalzahlung vereinbart und der Standardvertrag mit der Klausuel auf Vertragsverlängerung unterschieben .
Ansonsten empfiehlt es sich diesbezüglich alle vertraglichen Vereinbarungn zu prüfen und nicht nur den Vertrag selbst.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 24. Juli 2011 | 10:48
Von
Status: Beginner (111 Beiträge, 66x hilfreich)
quote:
Standardvertrag mit der Klausuel auf Vertragsverlängerung unterschieben.
Du hast doch sogar unterschrieben, das du der Vertragsverlängerung zustimmst (wahrscheinlich wenn du nicht rechtzeitig kündigst). Und so eine Klausel ist grundsätzlich zulässig...
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Ich übernehme keine Verantwortung o.ä. für die Richtigkeit meiner Beiträge
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#3
Antwort vom 24. Juli 2011 | 11:36
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Es geht hier um die Zeitpunkte. Nach 9 Monaten dachte ich, dass eine Art stillschweigende Kündigung vorliegt. Eine direkte Abbuchung hätte K ja dazu veranlasst direkt zu kündigen.
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#4
Antwort vom 24. Juli 2011 | 12:19
Von
Status: Beginner (111 Beiträge, 66x hilfreich)
Wenn der Vertrag eine Verlängerung vorgesehen hat und nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt enden sollte, dann muss die Kündigung ausdrücklich vorliegen.
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#5
Antwort vom 24. Juli 2011 | 13:20
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
danke
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