Ausserordentliche fristlose Kündigung Mobilfunkvertrag

22. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Katzo
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausserordentliche fristlose Kündigung Mobilfunkvertrag

Hallo erstmal an die Forenmitglieder.

Aufgrund Preiserhöhung, falscher Tarifberechnung, Wettbewerbsverstoss sowie einiger anderer Gründe habe ich meinen Mobilfunkvertrag ausserordentlich fristlos gekündigt. Soweit so gut. Dazu gibts auch keinen weiteren Diskussionsbedarf.

Die Frage die mich beschäftigt ist folgende: Wäre eine jetzt nachträglich vom Anbieter zugesandte fristlose Kündigung überhaupt noch sinnvoll und rechtens? Müsste ich darauf noch reagieren?

Gruss Katzo

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Was bereits fristlos gekündigt wurde, das kann nicht nochmals gekündigt werden. Sofern also deine fristlose Kündigung korrekt war und die Begründung auch OK ist, ist alles weitere seitens des Anbieters rechtlich gesehen unsinnig.

P.S.: Was genau meinst du denn mit Wettbewerbsverstößen? Dass nur am Rande gefragt, denn IMHO berechtigt alleine eine nicht vereinbarte Preiserhöhung sowieso zur entsprechenden fristlosen Kündigung.

-- Editiert von mepeisen am 22.05.2018 14:47

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Katzo
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
alleine eine nicht vereinbarte Preiserhöhung sowieso zur entsprechenden fristlosen Kündigung.

Die Sache ist etwas komplizierter. Ich hatte einem Tarifwechsel sofort nach Auftragsbestätigung (schon nach ein paar Minuten) widersprochen, schriftlich und mündlich. Hintergrund war das eine zuvor mündlich am Telefon vereinbarte Option nicht aufgeführt bzw. explizit sogar ausgeschlossen wurde.
Unbeachtet meines Widerrufs wurde die Tarifänderung einfach 10 Tage später trotzdem durchgeführt und ich erhielt eine erhöhte Rechnung für neuen Tarif. Nachbesserungen wurden nicht durchgeführt und auch die Hardware wurde trotzdem versandt. Diese habe ich retourniert. Auf einen Einspruch zur Rechnung wurde nicht reagiert bzw. ich erhielt sogar die erste Mahnung. Letzendlich hatte ich gar kein Tarif bzw. Mobilfunkverbindung mehr weder alten Tarif noch neuen.
Daraufhin kündigte ich hilfsweise fristlos und zog die Einzugsermächtigung zurück.

Der Wettbewerbsverstoss besteht schon darin, trotz eindeutigem rechtzeitigem Widerruf, die Hardware trotzdem rauszusenden. Die telefonische Mitteilung man könne den Tarif nicht einfach wieder zurückstellen stellt sogar den Tatbestand der versuchten Nötigung dar, denn nach meiner fristlosen Kündigung wurde das plötzlich angeboten!

Gruss Katzo

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:

Die Sache ist etwas komplizierter

Nicht wirklich. Dass der Anbieter deinen Widerspruch ignoriert hat, ist alleine sein Problem.

Mehr noch: Da wir ja wissen, dass man offen von Call-Centern angelogen wird hinsichtlich von Vertragskonditionen könnte das sogar (seitens Anbieter) eine strafrechtliche Komponente haben. So etwas könnte man vielleicht auch Betrug nennen.

Zitat:
Der Wettbewerbsverstoss besteht schon darin, trotz eindeutigem rechtzeitigem Widerruf, die Hardware trotzdem rauszusenden.

Ich glaube an dem Punkt verrennst du dich etwas. Ist auch egal, denn als Kunde mit dem Argument Wettbewerbsverstoß kommt man ohnehin nicht weit.

Zitat:
Die telefonische Mitteilung

kann man inhaltlich nicht beweisen. Wie so oft...

Ich würde mich alleine darauf konzentrieren, dass man dir etwas zugesagt hat, was man nicht einhält und dessen Behebung man verweigert hat. Damit ist IMHO der Weg zur fristlosen Kündigung frei. Dass man nun zurückrudert und so tut, als könne man das plötzlich reparieren, ist halt zu spät.

Signatur:

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#4
 Von 
Katzo
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
kann man inhaltlich nicht beweisen

Ist hier im Fall sogar beweisbar. Ich war so schlau und habe der Aufzeichnung des Gesprächs zugestimmt, mir den Namen des Gesprächspartners geben lassen und mich auch zusätzlich im Schreiben auf diese Aufzeichnung mit Datum und Uhrzeit bezogen. Im Gespräch hatte ich explizit die fehlende Option nochmals angesprochen, die mir dann nochmals zugesichert wurde.

Ich werde mich zurücklehnen und die Dinge abwarten die kommen.
Sicherheitshalber habe ich nochmals ausdrücklich in einem Extraschreiben darauf hingewiesen das ich der Forderung vollumpfänglich widersprochen habe und davor warne irgendwelche Informationen an Auskunftsdateien weiterzuleiten, wie im Mahnschreihben angedroht.


Gruss Katzo

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ich war so schlau und habe der Aufzeichnung des Gesprächs zugestimmt

Und du denkst, dass diese Aufzeichnung einfach so vorgelegt werden würde? Oder dass ein Mitarbeiter ausdrücklich gegen seinen Arbeitgeber aussagen würde?

Wie so oft in solchen Fällen wird vermutlich auch hier irgendwann das alles ergebnislos eingestellt. Geklagt wird bei so etwas so gut wie nie, wenn du dich unbeeindruckt von irgendeiner Drohkulisse eines Anwalts/Inkassos zeigst.

Briefkasten im Augen behalten, sollte es zu einem gerichtlichen Mahnbescheid kommen.

-- Editiert von mepeisen am 22.05.2018 16:55

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Ein Düsseldorfer Unternehem schickt gerne auf eine vorliegende außerordentliche Kündigung eine eigene fristlose Kündigung wegen Verzug bei Zahlung o.a. um dann eine Schadensersatzforderung für entgangene Einnahmen hinterherzuschicken (50% der Monatskosten) und Inkasso etc..
Zwar völlig sinnbefreit und nutzlos, aber einige Kunden knicken bestimmt ein und zahlen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#7
 Von 
Katzo
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Zwar völlig sinnbefreit

Genau deshalb bin ich ganz glücklich bereits "hilfsweise die ausserordentliche fristlose Kündigung" gesendet zu haben. Ich war mir zunächst nicht sicher ob das so gut ist.

Gut und die Schufaauskunft werde ich in ein paar Tagen ziehen und nachschauen ob die da was eingetragen haben. Sollte das der Fall sein werde ich eine einsweilige Verfügung beantragen den Eintrag zu entfernen wegen Bestreitens.

Gruss Katzo

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#8
 Von 
Katzo
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Langsam wirds lustig. Trotz meiner fristlosen Kündigung und keinerlei Leistung vom Mobilfunkanbieter schicken die schon die 2.Mahnung. Es ist wie wenn man mit einem Hohlblockstein spricht.

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ist alles automatisiert. Die haben deine fristlose Kündigung nicht im System eingetragen/ nicht akzeptiert. Aus deren Sicht bist du also ein normaler Kunde, dem man gesperrt und selbst fristlos gekündigt hat. Dementsprechend "denkt" das System, von dir gäbe es Geld. Dass das völliger Unsinn ist, weiß das System natürlich nicht.

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#10
 Von 
Katzo
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin,
Ich hatte noch einen wichtigen Punkt vergessen. Hab dem Unternehmen grade noch geschrieben dass sie Ihrer Schadensminderungspflicht nachzukommen haben. Da ich mit 2 Schreiben bereits definitiv die Zahlung der Forderung verweigere müssten sie die Inkasso- und Rechtsanwaltskosten selber tragen.
Einem Mahnbescheid würde ich natürlich fristgerecht widersprechen.

Ich warte jetzt nur noch darauf das als nächster Schritt meine nicht funktionierenden Simkarten gesperrt werden.

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