Hallo,
ich habe zur Zeit einen Mobilfunkvertrag bei der debitel AG. Kann ich durch die Übernahme der debitel AG durch die Freenet AG meinen laufenden Vertrag außerordentlich kündigen?
In den AGB´s steht folgender §
9. Vertragsübernahme durch Dritte / Abtretung von Rechten
9.1. Wir sind berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen unsere Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen anderen Diensteanbieter oder Netzbetreiber zu übertragen. In diesem Falle sind Sie jedoch dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt der Vertragsübernahme durch das neue Unternehmen zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht werden wir Sie in der schriftlichen Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.
Ausserordentliche Kündigung
28. Juli 2008
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Frage vom 28. Juli 2008 | 12:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausserordentliche Kündigung
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#1
Antwort vom 6. August 2008 | 13:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Würde mich auch mal interessieren. Wäre doch nicht schlecht wenn man so aus dem Vertrag kommen sollte. Aber bis jetzt fehlt ja noch die Mitteilung und der Name Debitel wird wohl weiterlaufen.
-- Editiert von Kellerkind am 06.08.2008 13:07:06
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