Auftraggeber verstorben

29. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Moosebacher
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Auftraggeber verstorben

Liebe Foren-Mitglieder,

als Freiberufler habe ich für jemanden einen umfassenden Auftrag erfüllt. Nun ist der Auftraggeber verstorben.

Es gibt eine Erbengemeinschaft, deren Namen und Adressen mir vorliegen.

1. Welche Adresse muss nun auf die Rechnung: die des Verstorbenen, eine Adresse der Personen aus der Erbengemeinschaft oder erhält jeder einzelne der Erbengemeinschaft die Rechnung?

2. Sein letzter gemeldeter Wohnsitz war laut Amtsgericht in Holland. Welche Rechtssprechung gilt generell: die deutsche oder die niederländische? Und wo müsste ich den Klageweg bestreiten: BRD oder NL?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

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-- Editiert von Moderator am 29.11.2013 18:59

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Erben haben das Erbe anerkannt und nicht ausgeschlagen?
Auf die Rechnung selbst gehört der Auftraggeber, also der Verstorbene. So etwas ist mir zwar noch nicht passiert, ich würde aber die Adresse ergänzen mit "Zu Händen Erbengemeinschaft XYZ"

zu 2) Wenn die Erben das ausgeschlagen haben, der Wohnsitz des Verbrauchers, also Holland. Netterweise gibt es hier seit einigen Jahren ein vereinheitliches EU-Mahnverfahren. Wenn die Erben das Erbe angenommen haben und in Deutschland wohnen, dann wäre das IMHO Deutschland.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
Moosebacher
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Deine Antwort!

Die Erben haben das Erbe anerkannt, ja.

Auch Sie wohnen in Holland. Allerdings haben sie einen anderen Wohnsitz. Ich schreibe also eine Rechnungsadresse (des Verstorbenen) sowie eine zweite Adresse (der Erbengemeinschaft)? Der Verstorbene hatte einen anderen Wohnsitz als die Erben und nur die können die Rechnung ja entgegennehmen...

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Der Brief selbst ist an die Erben adressiert und in der Anschrift dann "ABC, Adresse A, zu Händen Erbengemeinschaft BCD, Adresse B". So würde ich es machen. Durch das Wort Erbengemeinschaft ist klar, weshalb dort zwei Rechnungsempfänger auftauchen. Im Zweifel würde ich meine Steuerfachfrau fragen.

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-- Editiert mepeisen am 29.11.2013 12:55

-- Editiert mepeisen am 29.11.2013 12:55

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#4
 Von 
Moosebacher
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, vielen Dank für die Info und Hilfestellung!

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

P.S.: Falls man sich fragt, wieso Steuerfachfrau? Gerade hinsichtlich formalen Aspekten, wie man Rechnungen stellt, so dass das Finanzamt glücklich ist: Steuerfachberater sind genau die, die solche Dinge wissen :-)

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