Auftraggeber verstorben,

26. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Dyrty
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auftraggeber verstorben,

Hallo , meine Frage ist:
Ende Oktober 2014 hat meine 86 jährige Mutter die Sanierung eines Balkons
in Auftrag gegeben mit Erneuerung des Balkon Geländers. Nun ist sie leider vor ein paar Tagen verstorben. Da sie erst am Vortag ihres Todes über diesen Auftrag gesprochen hat , konnten wir uns nicht weiter darüber informieren. Nun rief die Firma an , weil sie das Geländer fertig haben und mit der Sanierung beginnen wollen. Müssen wir diese Sanierung durchführen lassen und das Geländer abnehmen, wir sind die Erben ? Es geht um einen Auftrag von knapp 10.000 €

-----------------
""

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Müssen wir diese Sanierung durchführen lassen und das Geländer abnehmen, wir sind die Erben ? <hr size=1 noshade>

Nein, aber dann wärt ihr Schadenersatzpflichtig.

Es dürfte also wirtschaftlich betrachtet günstiger kommen, die Sanierung durchführen zu lassen. Zumal die Sanierung ja wohl auch notwendig erscheint?





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

So ist es.
Zum besseren Verständnis: Es treten die Erben in die Verträge des Verstorbenen ein. Hier wurde bis zum Tod auch ein Teil des Auftrages erfüllt.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dyrty
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Auskunft. Wir werden es dann wohl machen lassen.
Ich finde es nur Ärgerlich, das Firmen mit älteren Menschen so einen Auftrag abschließen, ohne darauf zu bestehen, das noch jemand mit anwesend ist.
Ich arbeite selber im Außendienst und bei älteren Herrschaften bitten wir bei Vertragsabschluss immer jemand dazu zu holen , damit nicht der Eindruck entsteht , man nutzt das Alter der Leute aus.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich finde es nur Ärgerlich, das Firmen mit älteren Menschen so einen Auftrag abschließen, ohne darauf zu bestehen, das noch jemand mit anwesend ist. <hr size=1 noshade>

Warum auch?
Der Gesetzgeber erlässt extra Gesetze um Diskriminierungen solcher Art einzudämmen/abzuschaffen.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Das hier

quote:
das Firmen mit älteren Menschen so einen Auftrag abschließen,
lässt auf eine Kritik aus ganz anderen Gründen schliessen. Dann muss man über eine andere Rechtsargumentation versuchen den Vertrag zu kippen oder zu ändern. Sich nur auf einen Todesfall zu beziehen ist etwas zu bequem.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
creon
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 51x hilfreich)

Ich bin grundsätzlich auch immer ein wenig skeptisch bzgl. der Geschäftsfähigkeit älterer Leute, bzw. glaube, dass Dienstleister hier gerne mal die Kohle abgreifen.
Aber hiervon schrieb der TE bisher nichts. Ist denn der Vertrag wirklich dubios? Wenn nicht, gibt es ja nichts zu meckern. Es gibt ja doch noch ehrliche Handwerker...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Wenn man das Erbe ausschlägt, dann haftet man grundsätzlich nicht gegenüber den Handwerkern.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen