Auftraggeber bei Gewährleistung

22. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
speedmatrix
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auftraggeber bei Gewährleistung

Hallo,

vor einem halben Jahr habe ich einen PKW erworben. Hier waren Mängel in Form von Kratzern vorhanden. Da das VW Autohaus weiter weg (350km ) von meinem Wohnsitz liegt, habe ich mich mit ihm geeinigt ein Angebot zur Beseitigung der Lackmängel in miner Nähe einzuholen und dies dem Autohaus zu schicken. Daraufhin hat das Autohaus der Lackiererei zugesagt (telefonisch). Dieses Autohaus ging mittlerweile Insolvent und die Lackiererei meint nun ich müsse die Lackierung bezahlen. Ich denke das ist nicht korrekt, da ich mehr Mittler und nicht Auftraggeber war. D.h. ich habe das Auto hingebracht aber nicht mündlich und auch nicht schriftlich einen Auftrag erteilt. Wie ist die Rechtslage?

Danke für die Hilfe
René

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Klingt plausibel, aber der grundsätzlche Auftraggeber sind Sie ja doch irgendwo, denn Sie haben den Stein ja erst ins Rollen gebracht....

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#2
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

Hallo!

Auftraggeber ist das nunmehr insolvente VW-Autohaus.

Daher kann die Lackiererei keine Ansprüche gegen Sie (weder aus Werkvertrag noch aus Bereicherungsrecht) haben.

Der Lackiererei steht jedoch das Werkunternehmerpfandrecht zu, § 647 BGB . D.h. Bis zur Bezahlung des Werklohnes kann sie die Herausgabe des Autos verweigern.

Sie könnten jedoch für das VW-Autohaus zahlen (Leistung eines Dritten nach § 267 Abs. 1 BGB ) und sich dafür den Werklohnanspruch der Lackiererei gegen das VW-Autohaus abtreten lassen.

Dann müßten Sie sehen, daß Sie diesen ANspruch geltend machen gegen das Autohaus.

Würde mich mal interessieren, wie die Sache ausgegangen ist.

Gruß
Harry!

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