Jemand hat in jungen Jahren einen Vertrag bei einem 'Drücker' in der Fussgängerzone unterschrieben. Ihm wurde vorgetäuscht, es handele sich um eine einmalige Spende von 90 DM, stellte sich jedoch als ein Vertrag über eine Versicherung bei einer Luftrettungsgesellschaft (für die auch die Spende bestimmt gewesen wäre) heraus. Nach Abschluss des Vertrages hat der Vertragsnehmer keine Kopie des Vertrages erhalten und auch sonst nie wieder etwas von dieser Gesellschaft gehört. Aufgrund von leicht chaotischer Kontoführung fiel dem Mann erst circa zehn Jahre später auf, dass besagte Gesellschaft offensichtlich jährlich Geld von seinem Konto abbucht. Inzwischen schon 75 Euro pro Jahr (statt der einmaligen 90DM, von denen er ausgegangen ist). Der Vertragsnehmer schickt eine Kündigung, erhält aber keine Antwort. Im nächsten Jahr wird wieder abgebucht. Auf telefonische Nachfrage wird er unfreundlich abgewiesen, der Betrag müsse bezahlt werden.
Kann man diesen Vertrag auch nach so langer Zeit noch anfechten? Er ist ganz offensichtlich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zustande gekommen, der Vertragsnehmer hat ebenso keine Kopie vom Vertrag erhalten. Natürlich ist das alles schwer zu beweisen, speziell nach 10 Jahren.
Muss der Mann bezahlen und eine Kündigung per Einschreiben schicken? Oder kann der Vertrag auch für dieses Jahr noch angefochten werden? Die Luftrettungsgesellschaft ist im Übrigen als (gelinde gesagt) unseriös bekannt.
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Arglistige Täuschung?
13. April 2011
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Frage vom 13. April 2011 | 11:42
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Arglistige Täuschung?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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#1
Antwort vom 13. April 2011 | 13:20
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
#2
Antwort vom 13. April 2011 | 23:17
Von
Status: Unbeschreiblich (119970 Beiträge, 39810x hilfreich)
In jedem Falle sollte der Vertrag mindestens per Einschreiben-Rückschein gekündigt werden.
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