Ankaufsrecht Eigentumswohnung

17. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb490645-61
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ankaufsrecht Eigentumswohnung

Hallo zusammen,

mein Partner und ich haben gemeinsam eine Eigentumswohnung gekauft. 195.000€. Von Anfang an haben wir einen notariellen Vertrag zwecks dem Ankaufsrecht abgeschlossen. Nun trennen wir uns, ich wurde betrogen und hintergangen, es wurde zuletzt richtig böse, deshalb ist ein normaler Umgang auch nicht mehr möglich. Es soll nur noch die Wohnung geklärt werden und dann hat es sich.

Er möchte die Wohnung verkaufen, aber ich möchte sie behalten, da ich viel Herzblut in dieses Eigenheim gesetzt habe. Er hat mir in einem Brief mitgeteilt das er seine Möbel schon ausgeräumt hat und mich bittet meine Dinge auch abzubauen damit wir die Wohnung verkaufen können.

Die Wohnung haben wir vor einem Jahr überteuert gekauft. Es war ein Liebhaber-preis sage ich immer. Im Notar- Vertag steht drin das der Gutachter den Verkehrswert schätzt und ich ihm davon dann seinen Anteil geben muss. So hab ich es zumindest entziffert.Muss er dem zustimmen? Er würde damit ja Verlust machen. Wie könnte ich das ins Rollen bringen? Ich verdiene viel weniger wie er, deshalb ist mir jeder Cent etwas Wert den ich spare. Aber ich möchte die Wohnung nicht missen und sehr gerne behalten.

In unserem Ankaufsrecht stehen die Bedingungen:
a) Todesfall
b) wenn einer ohne schriftliche Zustimmung des Miteigentümers über die Immobilie verfügt
c) bei Zwangsversteigerung
d) wenn ein Partner mehr wie 4 Monate ausgezogen ist. (Bei uns sind es aktuell 2 Monate)

Ich hätte gedacht das er ja darüber verfügen möchte bzw den Verkaufswunsch ausgesprochen hat, das ich nun an der Reihe wäre von dem Ankaufsrecht Gebrauch zu machen.

Wie sehen Sie das?

Vielen Dank im vorraus

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

1. Es war schon mal klug das in einen notrielen Vertrag zu setzen
2. kann man ohne Kenntnis des geamten Vertragswerks nichts interpretieren
3. sollte man sich bei so einer Sachen an einen Fachmann wie eine Rechtsanwalt wenden


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb490645-61
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ohje ohje. Und wie sieht es aus wenn nun der Partner der im Brief geschrieben hat er möchte die Wohnung verkaufen und hat bereits alle Möbel ausgeräumt nun noch sagt er hat eine neue Wohnung und kann die zweit Belastung nicht lange halten, deshalb will er es so schnell wie möglich über die Bühne bekommen mit der alten Wohnung?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
nun noch sagt er hat eine neue Wohnung und kann die zweit Belastung nicht lange halten, deshalb will er es so schnell wie möglich über die Bühne bekommen mit der alten Wohnung?


Dann solltest Du Deinem Partner ein Angebot über den Ankauf seines Anteils machen. Wenn er unbedingt verkaufen will, kann dessen Annahme wohl nicht daran scheitern, dass das notariell vereinbarte Ankaufrecht nicht greift.

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#4
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

So ganz erschließt sich der Vertrag für mich noch nicht. Ich habe das Gefühl der greift bei keinem der genannten Punkte, wenn ich euch nicht sowieso einig seid.
Ihr seid beide Eigentümer der Wohnung? Dann kann er sowieso nicht alleine verkaufen, sondern nur ihr gemeinsam.
Ist das Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen?
Kannst du dir die Wohnung überhaupt alleine leisten?
Ist die Wohnung noch finanziert?

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Ich habe das Gefühl der greift bei keinem der genannten Punkte


Noch zwei Monate warten, denn dann greift d)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Ich habe das Gefühl der greift bei keinem der genannten Punkte


Noch zwei Monate warten, denn dann greift d)

Ohne den genauen Wortlaut des Vertrages zu kennen, ist es natürlich schwierig das beurteilen, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass der Mann dann zum Verkauf gezwungen werden kann. Dann gibt's es vllt ein Gegengutachten mit einem völlig anderen Wert. Dann ein Gerichtsverfahren mit einem 3. Gutachten bis mal ein Wert festgelegt wird. Also ein NeverendingStory.

Aber wenn er eh verkaufen möchte, dann mache ihm ein gutes Angebot. Ist auf jeden Fall billiger als das oben genannte. Falls noch finanziert ist, bedenke aber auch, dass die Bank mitwirken muss!

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#7
 Von 
fb490645-61
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn Menschen sich in lügen verstricken... Wir saßen zusammen. Er meinte nun er hat weder eine neue Wohnung, noch will er verkaufen. Er möchte genauso die Wohnung behalten. Er dachte mit dem handgeschriebenen Brief und den Nachrichten das er eine neue Wohnung hat kann er Druck erzeugen und mich ausschalten. Versteh ich nicht. Macht überhaupt keinen Sinn. Jetzt ist er zum Anwalt weil er einen riesen Lügenberg hat und nicht mehr rauskommt.

Ich habe nun einen handgeschriebenen Brief indem steht er will die Wohnung verkaufen, er hat bereits seine Möbel abgebaut und holt noch den Rest und er hat sogar den Makler benannt der die Wohnung verkaufen soll.
Und per SMS hätte er mir 2x geschrieben das er eine neue Wohnung hat und die Doppelbelastung nicht lange zahlen kann.

Hab ich mit diesem Beweisen und einem guten Anwalt eine Chance die Wohnung zu bekommen? Das ist doch Täuschung falscher Tatsachen. Ist doch klar das wenn er mir diese Dinge sagt, das ich dann die Wohnung halten möchte und ihm ein Einschreiben mit dem Ankaufsrecht zukommen lasse.

Ich warte nun auf den Brief seines Anwalts.

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Hab ich mit diesem Beweisen und einem guten Anwalt eine Chance die Wohnung zu bekommen?


Ob er gelogen hat oder nicht, ist rechtlich völlig uninteressant. Fakt ist, dass er ausgezogen ist und dadurch nach 4 Monaten die Klausel d) greift.

Wenn er dann anwaltlich vertreten ist, kann durchaus ein Szenario wie von Paragrafenreiter skizziert eintreten.

Zitat:
Ich warte nun auf den Brief seines Anwalts.


Das ist eine gute Idee, denn aktuell ist zuviel Spekulation über sein mögliches Vorgehen im Spiel.

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#9
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Mal doof gefragt...wer wohnt in der Wohnung?
Wenn du noch drin bist, dann wüsstest du doch ob Möbel raus sind oder nicht.

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#10
 Von 
fb490645-61
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich war in unserem geplanten Jahresurlaub, den er wegen seiner neuen mit der er mich betrogen hat nicht antreten wollte. Die Nachbarn haben mir dann eine SMS geschickt, dass er den ganzen Tag die Möbel über die Terrasse herausgetragen hat.

Nun steht die Wohnung komplett leer, bis auf meinen klein kruscht und ich bin bis auf weiteres bei meinen Eltern untergekommen. Ich finde es eine absolute Frechheit.

Und dann einen Brief zu schreiben das er verkaufen will und mehrmals SMS schicken mit neuer Wohnung und er soll ungeschoren davon kommen? Irgendwas rechtliches muss es da doch geben

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#11
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Also bist du auch ausgezogen?!?
Alles ziemlich verworren würde ich sagen. Mache dir mal nicht so ein Kopf über Briefe und SMS, das ist normal bei einem Rosenkrieg.
Warum gehst du nicht in deine Wohnung. Sie gehört doch (zum Teil?) dir?
Wem gehörten die Möbel und was alles weg getragen wurde?
Ist die Wohnung finanziert, wer bezahlt die Raten und das Hausgeld?
Ich denke du wärst bei einem Anwalt besser aufgehoben.

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#12
 Von 
fb490645-61
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Einen Anwalt habe ich mir schon besorgt. Ich warte nun auf das Schreiben von seinem Anwalt und dann geht es los. Aber ich habe mit meinem Anwalt noch nicht ins Detail gesprochen. Das wird erst nächste Woche kommen.

Die Möbel die er abgebaut hat waren schon die die er gezahlt hat. Bett, Sofa, Schränke, Wohnwand. Ich war für Küche und Elektrogeräte zuständig-die sind noch da.
Somit kann man nicht in der Wohnung leben. Ich bin mit 5 Paar Socken, Hosen, T-Shirts zu meinen Eltern. Er hat meine Klamotten ins Eck auf den Boden geworfen, da liegen sie immer noch. Ich würde mir ja Bett und alles was fehlt kaufen und reinstellen, aber nachher bekomm ich nicht die Wohnung und dann muss alles wieder raus.
Wir hatten ja einen Notarvertrag für das Ankaufsrecht abgeschlossen. Meine Hoffnung war dieser... Und eben die Beweise die ich habe das er die Wohnung verkaufen wollte und eine neue Wohnung hat.

Die Wohnung ist von uns beiden finanziert und das Wohngeld auch. Sind in der Wohnung erst seit einem Jahr. Ich muss dazu sagen, er hat 75% der Wohnung und ich 25%. Aber zwecks dem Ankaufsrecht spielt das keine Rolle.

-- Editiert von fb490645-61 am 30.05.2018 15:34

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

Erst mal ruhig Blut bewahren und auf den Brief vom Anwalt warten.

Du selbst solltest da aber schnell wieder einziehen, sonst könnte er d) anwenden statt Du.
Und von der Nachbarin solltest Du dir das Datum seines Auszuges schriftlich bestätigen lassen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fb490645-61
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das bringt mich zum toben. Wenn man noch nie etwas mit Polizei oder Anwalt zutun hatte und dann sowas. Wenn mir noch die Wohnung genommen wird, ist nichts mehr übrig. Freund weg, katze weg, Wohnung weg, stolz und Ehre weg (weil ich anfangs noch probiert habe um die Beziehung zu kämpfen). Aber es kann mich ja auch niemand zwingen meinen Anteil ihm zu verkaufen. Oder? Er schreibt mir einen Brief, räumt alle Möbel raus, zieht zu seiner Oma mit der Katze und schreibt mir mehrmals das er ne neue Wohnung hat. Ich versteh deutsche Gesetze nicht, wenn er damit wirklich durchkommt.

Er hat mir eben geschrieben
"Also denke Sa oder spätestens Anfang nächster Woche kriegst Post von meinem Anwalt". Er war 20 Minuten bei ihm drin. So schnell ist der Fall für den Anwalt geklärt?

-- Editiert von fb490645-61 am 30.05.2018 16:23

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#15
 Von 
fb490645-61
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Einen Brief zu schreiben, indem bewusst gelogen wird und er schreibt das er verkaufen will und sogar Makler nennt und nebenbei die Wohnung leer räumt und Nachrichten schickt, das es ihm eilt weil er schon ne neue Wohnung hat. Kann ich da nicht auch ran treten mit "arglistiger Täuschung oder Vortäuschung falscher Tatsachen"?

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#16
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Ich frage nochmal bevor du dich in etwas verrennst.
Könntest du überhaupt den 75% Anteil bezahlen + Rate, Hausgeld, Sonderumlage, Notarkosten, Grunderwerbsteuer usw usw usw und auch noch leben ;-)

Dann macht es evtl gar kein Sinn zu kämpfen. Wenn etwas nicht geht ist ein harter Schnitt oft besser auch wenn es weh tut.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Kann ich da nicht auch ran treten mit "arglistiger Täuschung oder Vortäuschung falscher Tatsachen"?


Und was willst Du damit anfechten? Es gibt keinen Vertrag, der als Ergebnis dieser Täuschung zustande gekommen wäre.

Wenn Du von jemandem getäuscht wirst, dann bekommst Du dadurch keine Rechte, die Du ohne die Täuschung nicht gehabt hättest.

0x Hilfreiche Antwort

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