Altverträge bei Restaurantübernahme gültig?

22. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
benunge
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Altverträge bei Restaurantübernahme gültig?

Hallo zusammen,

ich bin Vorstand unseres örtlichen Fußballvereins. Ein Restaurant aus der Nachbargemeinde ist einer unserer Sponsoren. Als dieses Restaurant bei uns als Sponsor angefangen hat, haben wir mit dem Inhaber ein Sponsorenvertrag abgeschlossen. In diesem Vertrag steht nichts zum Verhalten bei Änderung der Inhaber.
Nun hat der Inhaber des Restaurants gewechselt und der neu Inhaber möchte die Vertraglich festgelegte Sponsoring Summe nicht bezahlen.

Meines Wissens hat der neue Inhaber das Restaurant mit allen bestehenden Verträgen gekauft oder?
Sind wir als Verein in dem Recht das Geld einzufordern?

Vielen Dank für eure Hilfe und viele Grüße

Benunge

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Kommt darauf an ...

a) War das Restaurant ein "Einzelunternehmen" und Sie haben mit dem damaligen Inhaber in Person den Sponsoring-Vertrag abgeschlossen, ist dieser Vertrag unabhängig vom Restaurant zu sehen. Sie hätten immer noch einen Vertrag mit der Einzelperson, aber nicht mit dem neuen Inhaber.

b) Wurde das Restaurant von einer "GmbH" betrieben und Sie haben den Vertrag mit der GmbH geschlossen, kann es sein, dass der Vertrag auf den neuen Inhaber übergangen ist - wenn dieser die GmbH erworben hat.

Was genau steht im Vertrag? Wie war die Rechtsform, wie ist sie heute?

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von benunge):
Meines Wissens hat der neue Inhaber das Restaurant mit allen bestehenden Verträgen gekauft....
Woher hast du dieses Wissen??? Kennst du den Kaufvertrag? Ist der neue Eigentümer tatsächlich Rechtsnachfolger?

Zitat (von benunge):
Sind wir als Verein in dem Recht das Geld einzufordern?
Kommt darauf an, ob der neue Eigentümer Rechtsnachfolger ist oder nicht.

Mit wem habt ihr überhaupt einen Sponsorenvertrag? Mit dem alten "Restaurant" oder mit dessen Inhaber?

Signatur:

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#3
 Von 
benunge
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen vielen Dank für die schnellen Antworten.

der Vertrag wurde mit dem Restaurant als GmbH abgeschlossen und nicht mit dem "alten" Inhaber als Person.

Hier der Text aus dem Vertrag:

...
zwischen: SV Musterhausen, Musterweg 8, 1111 Musterstadt
vertreten durch Benunge

und: Restaraunt Muster GmbH, Musterstraße1, 1112 Musterdorf
vertreten durch "alter Inhaber"
...

die Rechtsform war und ist eine GmbH.
Den Kaufvertrag zur Übernahme des Restaurants kenne ich nicht und ich weiß nicht ob der neue Inhaber Rechtsnachfolger ist.

Vielen Dank und viele Grüße

Benunge

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von benunge):
Restaraunt Muster GmbH, Musterstraße1, 1112 Musterdorf


Erste Hinweise darauf, ob der neue Inhaber möglicher Rechtsnachfolger ist, gibt der Name der GmbH.
Heist das Restaurant noch immer Restaurant Muster GmbH, oder hat sich der Name geändert?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
benunge
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von benunge):
Restaraunt Muster GmbH, Musterstraße1, 1112 Musterdorf


Erste Hinweise darauf, ob der neue Inhaber möglicher Rechtsnachfolger ist, gibt der Name der GmbH.
Heist das Restaurant noch immer Restaurant Muster GmbH, oder hat sich der Name geändert?


Hallo,

Der Name ist immernoch der selbe, er hat sich nicht geändert.

Gruß Benunge

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Dann hilft weitergehend ein Blick ins Handelsregister. ;)

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Heist das Restaurant noch immer Restaurant Muster GmbH, oder hat sich der Name geändert?


Ich glaube, dass diese Frage etwas missverständlich gestellt ist. Es kommt nicht darauf an, was an der Werbetafel außen steht, denn grade bei gut geführten Restaurants werden doch die Namen gerne beibehalten wenn der Besitzer oder gar Eigentümer wechselt.

Euer Vertragspartner ist die "Restaraunt Muster GmbH". An diese müsst ihr euch halten.
Dass macht aber nur Sinn, wenn der neue Pächter/Eigentümer die GmbH übernommen hat.

Ist sie vom alten aufgelöst, kann wird auch euer Vertragsverhältnis beendet.

Die Menschen die hinter dem Ganzen stehen, interessieren hier rechtlich nicht.

Berry

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