Ärger mit Mobilfunkanbieter - Vorzeitig kündigen?

7. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
pal353028-2
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
Ärger mit Mobilfunkanbieter - Vorzeitig kündigen?

Hallo ihr Lieben!

Ich habe eine Frage zu einer bestimmten Thematik. Natürlich gebe ich mir Mühe, mich kurz zu fassen, obwohl es nicht einfach ist.

Ich bin schon ewig Kunde bei Vod@fon, doch leider bin ich auf diesen Verein nicht mehr gut zu sprechen. Folgendes ist passiert:

Vor drei Jahren wollten wir einen DSL-/Festnetzvertrag bei VF abschließen. Nach drei Monaten und viel Ärger (angefangen bei ständig anderen Aussagen der Mitarbeiter an der Hotline, über leere Versprechungen, bis hin zu stundenlangen Wartezeiten), hatten wir immer noch keinen Anschluss. Wir setzten Fristen zur Einhaltung des Vertrages, aber es tat sich nichts und so kündigten wir schließlich und gingen zur T€lekom. Es kam keine Entschuldigung, keine Bestätigung der Kündigung, doch wir hörten nichts mehr von VF. Erst nach sechs weiteren Monaten bekamen wir ein Paket. Inhalt: Der WLAN-Router. Ich schickte ihn zurück und einen Monat später wurde der erste Monatsbetrag abgebucht. Einen Anschalttermin hatte man aber immer noch nicht... Nach viel Theater in Form von ewig langen Telefonaten (angeblich hatte man den Brief nicht bekommt, bestritt diese Tatsache trotz des uns vorliegenden Rückscheins) bekamen wir dann endlich die Kündigungsbestätigung.

Da ich jedoch meine Handyverträge schon gut zehn Jahre immer über VF abgeschlossen hatte, drückten wir ein Auge zu und wechselten nach zwei Jahren bei der T€lekom doch noch zu VF. Diesmal lief alle glatt. Bis zum letzten Jahr.

Ich hatte nun einen Mobilfunkvertrag und einen DSL-/Festnetzvertrag und entschied mich, noch einen Datentarif über VF zu buchen. Das hätte ich mal lieber gelassen, denn es endete wieder in einem Desaster.

Ich schloss den Datentarif online ab, machte jedoch nach fünf Tagen Gebrauch von meinem Widerrufsrecht (per E-Mail und Einschreiben mit Rückschein). Warum auch immer, mein Widerruf wurde ignoriert. Es kamen Mahnungen, denen ich widersprach. Das abgebuchte Geld lies ich zurückbuchen.

Irgendwann wurde der Fall dann einem Inkassounternehmen übergeben. An dem Punkt schaltete ich unseren Anwalt ein, der mir in vollem Umfang Recht gab. Es gab rechtlich nichts daran zu rütteln: VF hätte die Kündigung akzeptieren müssen. Ich hatte noch keine Hardware bekommen und die SIM-Karten ungeöffnet zurückgeschickt. Wir informierten sowohl VF, als auch Königs Inkasso immer wieder, dass wir eigentlich widerrufen hatten, sendeten alle Unterlagen mehrfach hin. Erfolglos! Irgendwann kam dann der Mahnbescheid, dem wir wiederum widersprachen. Danach wurde die Forderung von bis dahin über 900€ fallengelassen. Ich dachte, es sei nun endlich alles erledigt, doch weit gefehlt.

Letzte Woche wollte ich einen Neuvertrag (Datentarif) bei VF abschließen. Allerdings klappte es nicht, da meine Bonität nicht ausreichend sein sollte. Ich war sprachlos und erkundigte mich bei der Kundenhotline und kippte fast aus den Latschen! Es sei noch eine Forderung von rund 900€ fällig. Da ich meinen Zahlungsverpflichtungen aus dem letzten Jahr nicht nachgekommen war, hatte man mir zu einem Eintrag in der Selbstauskunftei "Bürgel" verholfen. Des Weiteren ist in meiner Schufa ein Eintrag von Königs Inkasso verblieben. Ich war natürlich stinkwütend und musste insg. fünfmal bei der Hotline anrufen, bis ich endlich eine vernünftige Auskunft bekam.

Fakt ist: Man wird sich um die Entfernung der beiden Einträge kümmern. Es kam jedoch keine Entschuldigung für all die Unannehmlichkeiten und selbstverständlich bot man mir auch nichts zur Wiedergutmachung an. Was bleibt ist der negative Nachgeschmack, den das Ganze mit sich gebracht hat.

Nun habe ich allerdings noch meine beiden alten Verträge (Mobilfunk und Festnetz/DSL) und habe mich gefragt, ob mir als Kunde in so einem Fall das Recht auf eine außerordentliche Kündigung zusteht. Nach dem ganzen Kuddelmuddel, das mich einiges an Geld und Nerven, sowie viel Lebenszeit gekostet hat, ist das Vertrauen in dieses Unternehmen irreparabel geschädigt. Ich meine, wenn es nicht geht, dann muss ich es wohl hinnehmen, aber je weniger Geld das Unternehmen an mir verdient, umso besser.

Ich würde mich über konstruktive Antworten sehr freuen!

Liebe Grüße

-----------------
""

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Nun, wenn man sich um die Entfernung kümmern wird, dann setze trotzdem eine Frist und fordere einen Nachweis von der Schufa und Bürgel, dass es entfernt wurde und (ganz wichtig), dass das Scoring korrigiert wurde, da es Falscheinträge waren.

Da das treueverhältnis zerstört ist, könnte sogar eine fristlose Kündigung in Frage kommen, richtig. Ich würde mich aber nicht drauf verlassen. Solange alles irgendwie halbwegs normal weitergeht, einfach fristgerecht kündigen und wechseln. Die Frage, die ich mir stellen würde: Ist dir das weiteren Ärger Wert, denn der erfahrung nach sind gewisse Telefonunternehmen auf dem Ohr, dass das Wort "Kulanz" versteht, stocktaub.

Wenn du nachhaltigen Schaden hast, weil das Scoring nicht korrigiert wird, rechtfertigt das sogar einen Schadensersatz (BGB §824). Das dürfte dann auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen.



-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 08.12.2012 00:13

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

quote:
Fakt ist: Man wird sich um die Entfernung der beiden Einträge kümmern.

Wovon träumst Du nachts? Das sind Grimms Märchen!
Mein Tipp: per Fax oder besser Einschreiben direkt an den Vorsitzenden der Geschäftsleitung schreiben, Termin von 14 Tagen zur Berichtungung setzen und dann direkt Beschwerde beim Bundesdatenschutzbeauftragten einreichen.
Scheinbar ist die interne Organisation von Vodoofone zusammengebrochen und es werden noch nicht mal grundsätzliche Verpflichtungen eines Unternehmens eingehalten. Da hilft nur die große Keule :grins:
Eine Drohung wegen Schadensersatz (Kredit für Eigentumswohnung geplatzt) ist bestimmt auch hilfreich.

Eine außerordentliche Kündigung wegen der Gesamtsituation ist aus meiner Sicht zu riskant. Ich würde eine ordentliche und fristgerechte Kündigung in das Schreiben an den Geschäftsführer aufnehmen. Dann sieht er auch die Auswirkungen des desolaten Zustandes von VF. Es gab schon entsprechende, erfolgreiche Verfahren. Aber die Zeit und Nerven für die Verfahren braucht man erst.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pal353028-2
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für eure Antworten! Offensichtlich bleibt mir nichts anderes übrig.

Als ich heute bei VF angerufen habe, um zu erfahren, wie denn der Stand der Dinge ist, wurde ich an eine Kanzlei weitergeleitet. Dort bekam ich dann die Auskunft, dass immer noch 1.200€ offen wären. Das Verfahren wäre nach dem Mahnbescheid gar nicht eingestellt worden. Das Amtsgericht hätte meinen Widerspruch nicht anerkannt und es wurde ein Vollstreckungsbescheid erlassen. Ich fasse es einfach nicht und bin mit meinem Latein am Ende. Man sagte mir auch, dass ich nichts mehr machen könne. Das Ding wäre durch.

Der Schufaeintrag würde mir jetzt drei Jahre verbleiben. Um den Eintrag bei Bürgel müsste ich mich selbst kümmern. Man wüsste nicht, was es damit auf sich hätte. Sie wären für Bürgel nicht verantwortlich. Nur für die Schufa.

Zu guter Letzt wurde ich noch gefragt, warum ich so unfreundlich sei. Das war echt der Witz schlechthin. Wie soll man da bitte noch freundlich bleiben.

Ich warte jetzt noch auf den Rückruf meines Anwaltes. Unfassbar...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
pal353028-2
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich hab' das Schreiben von damals noch mal rausgesucht:

quote:
In dem Rechtsstreit

VODAFONE D2 GMBH ./. pal353028-2
XXX/YY (ZZ)

nehmen wir unsere in dem Mahnbescheid des Amtsgerichtes Musterstadt (Mahngericht, AZ: XYZ) geltend gemachten Ansprüche

zurück.

Es wird um Rückerstattung vorverauslagter, nicht verbrauchter Gerichtskosten gebeten.

Rechtsanwalt


Aus meiner Sicht gibt's da nichts zu interpretieren. Oder seht ihr das anders?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Sicher, dass der Vodafone-Anwalt die Wahrheit sagt?
Ein Widerspruch auf einen Mahnbescheid wird IMMER anerkannt, wenn er fristgerecht eingereicht wird. Eine sachliche Würdigung des Grundes für den Widerspruch steht dem Mahngericht gar nicht zu. Deswegen ist das Mahnverfahren auch so billig, weil es inhaltlich nicht nachguckt, wer was wann wie wo macht. Bei einem Widerspruch MUSS Vodafone Klage vor einem Amtsgericht erheben um die Rechtskraft der Forderung feststellen zu lassen. Erst danach gibt es einen Titel. Der einzige Grund, warum ein Widerspruch vom Mahngericht abgelehnt wird, ist das Versäumen der Fristen.
Aber selbst dann bekommst du mit, dass der Widerspruch abgelehnt wurde und ein Titel existiert.

Warte mal ab, was dein Anwalt sagt.

Das dürfte einfach nur Riesen-Unsinn sein, was der Vodafone-Anwalt da erklärt hat. Ich würde mir zweimal überlegen, dies nicht als Grund für eine fristlose Kündigung heranzuziehen, sowie sämtliche Zahlungen einzustellen. Es dürfte dir nicht zumutbar sein, wenn so ein Unfug passiert trotz des eindeutigen Schreibens, dass die Forderung zurückgezogen wird, irgendeinen Vertrag mit dem Laden weiterzuführen. Befrage dazu mal deinen Anwalt.

P.S.: Das Schreiben, was du zitiert hast, daran ist VOdafone letzlich auch gebunden. Wenn die Forderung fallen gelassen wird, dann ist das so. Dann dürfen sie nun auch nicht auf irgendeinen Titel beharren, selbst wenn sie doch an eien gekommen sind. (BGB - Treu und Glauben)


-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."



-- Editiert mepeisen am 11.12.2012 16:54

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Tja, meine Kristallkugel war frisch poliert und die hat öfters Recht. Tut mir leid.

Ich blick da nicht mehr durch ...

quote:
es wurde ein Vollstreckungsbescheid erlassen

quote:
nehmen wir unsere in dem Mahnbescheid des Amtsgerichtes Musterstadt (Mahngericht, AZ: XYZ) geltend gemachten Ansprüche zurück.

Die Aussagen sind widersprüchlich. Einen Titel bekommt man nicht so einfach im Rahmen eines Mahnverfahrens. Da stimme ich Mespeisen zu. Das sollte man doch mitbekommen. Klär das bitte und berichte weiter.

Ich vermute, das die die gerichtliche Durchsetzung wegen zu geringen Erfolgsaussichten nicht betreiben. Die sachliche Prüfung erfolgt meist erst kurz vor der Klage. Das die versuchen über Nerventerror, Inkasso und Schufa Druck auszuüben ist branchenüblich, wenn auch nicht sehr fein.
Wenn ohnehin bereits ein Anwalt eingeschaltet wurde, würde ich mit voller Härte, notfalls Feststellungsklage, gegen Vodafone vorgehen. Dabei ist zu prüfen, ob nicht die Berichtigung der Schufa- und Bürgeleinträge über den RA läuft und natürlich zu einer Kostennote an die Vodafutzis führt. Es könnte auch eine miese Inkassotour sein und das die aus der falschen Forderungsabtretung doch noch Geld machen wollen. Das sollte der RA klären nach Aktenlage.

Ansonsten - NICHT telefonieren - sondern schriftliche Auskunft, insbesondere wegen personenbezogener Daten und Mitteilung an andere Stellen verlangen und bei nicht fristgerechter Lieferung (14 Tage gelten als üblich), sofort an den Bundesdatenschutzbeauftragten Beschwerde senden. Es scheinen sich üble Vorgänge bei VF zu häufen lt. meiner Glaskugel und jeder der sich beschwert erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Geldstrafe von 50.000.-€ :grins:
Solche Strafen werden bei entsprechender Lage durchaus verhängt, es redet nur keiner drüber!

In jedem Fall gerichtsfeste Beweise sichern und das trotz langjährig laufender Verträge irgendwo unberechtigte Nebenforderungen aufgebauscht werden ist echt unglaublich.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

quote:
Es scheinen sich üble Vorgänge bei VF zu häufen

Vodafone und O2. Und gerade in diesem Moment punkten Telekom und 1und1 in vielen Bereichen. Telefonica/O2 hat erst vor einigen Monaten viele Milliarden aus Deutschland abgezogen, Der spanischen Mutter drücken extreme Schulden weltweit. Ob es bald nur noch 3 große oder sogar 2 große gibt, wer weiss. Ist aber ein anderes Thema denke ich und dafür kann sich der TE auch nichts kaufen, obgleich es eine interessante Hintergrundinfo ist :)

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Jo,
dabei war es bis vor kurzer Zeit riskanter zu Providern, satt zu Netzbetreibern zu gehen. Selbst Mogelcom schägt Vodoofone derzeit in Punkto Servicefreundlichkeit und das soll was heißen :cheers:

Bei O2 sind es eher Dinge, die sich nicht auf den Kunden auswirken. Die Sparmaßnahmen könnten allerdings mittelfristig zu Effekten wie bei Vodoofone führen. Vielleicht haben die VF-Genossen in Eschborn, die die auf der Abschußliste stehen, auch alle Stecker gezogen und VF läuft im Blindflug?

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Wenn bei O2 dieses Jahr über 4 Milliarden Euro abgezogen werden und am Ende die deutsche Tochter mit über 1 Milliarden Schulden dasteht, wenn ich mir den wochenlangen ****storm auf Faceboock angucke, weil in so "unsichtigen Städten wie Hamburg" das halbe Netz mal eine Woche oder länger ausfällt, dann muss man schon etwas zaubern, um das in die richtigen Bahnen zu lenken.

Aber um aufs Thema zurückzukommen: gab es mittlerweise den Rückruf des eigenen Anwalts?

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
pal353028-2
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo ihr Lieben!

Nein, mein Anwalt hat sich nicht gemeldet. Es geht nur der Anrufbeantworter dran. Ich habe es jetzt zu verschiedenen Uhrzeiten versucht und auch an unterschiedlichen Tagen. Irgendwie erreiche ich ihn nicht und zurückgerufen hat er, wie schon gesagt, auch nicht. Meine Vermutung ist, dass er Urlaub hat. Nächste Woche meldet er sich bestimmt und dann fahre ich mal hin und werde das klären. Das regt mich echt auf! Aber ich kann's nicht ändern.

Ich versuche jetzt, meinen Vertrag loszuwerden. Festnetz geht nur noch bis Juli 2013, dann sind wir bei der Telekom. Und Handy würde jetzt noch 21 Monate gehen. Ich habe ein nagelneues 64 GB iPhone 5 in Schwarz (Garantietausch) inkl. AppleCare. Dafür habe ich zwar 300€ draufgezahlt (plus Kosten für Apple Care), aber ich würde es ohne Mehrkosten weitergeben, wenn jmd. meinen Vertrag übernimmt. Da findet sich bestimmt jemand. Hoffe ich...

Den Rest mit den ganzen Einträgen kann hoffentlich mein Anwalt klären. Die Schufa habe ich schon angeschrieben. Mal sehen, ob die sich von sich aus rühren.

Ich halte euch auf dem Laufenden. Wenn ihr noch Tipps habt, dann wäre ich mehr als dankbar!

Liebe Grüße

Marie

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12316.06.2013 01:23:22
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 113x hilfreich)

Wenn man einen rechtswidrigen Eintrag bei Schufa, Bürgel etc. loswerden will, kann es helfen, sich an den jeweils zuständigen Landesdatenschutzbeauftragen zu wenden. Siehe hier:

http://www.123recht.net/Eintrag-bei-Auskunftei-__f348816__p2.html

Das halte ich persönlich für sehr sinnvoll. Es soll ja zehntausende falsche Einträge bei Schufa und Co. geben. Wenn die Landesdatenschutzbeauftragten davon nichts erfahren, können sie gegen die verantwortlichen Inkasso-Unternehmen/Rechtsanwälte auch nicht vorgehen.

Die nachhaltige Zerstörung der Vertrauensgrundlage kann durchaus ein Grund zur außerordentlichen Kündigung sein. Ich würde auch sagen, dass ein falscher Schufa-Eintrag zu einer solchen Zerstörung der Vertrauensgrundlage führt. Ob es dazu Rechtsprechung gibt, weiß ich aber nicht. Gegebenenfalls musst du aber unmittelbar nach Kenntniserlangung über den falschen Schufa-Eintrags kündigen. Wenn du nach Kenntniserlangung erst einmal einige Wochen abgewartet hast, wird dir der Richter in einem eventuellen späteren Klageverfahren vorhalten, dass die Kündigung so dringlich dann ja doch nicht gewesen ist und dass es dir deshalb zumutbar war, die ordentliche Kündigungsfrist abzuwarten.

Ich würde mir den zu erwartenden Ärger sparen und ordentlich kündigen.

Nachtrag: Die Kosten für deinen Rechtsanwalt in der Schufa-Sache sollte dieser für dich an Vodafone in Rechnung stellen. Du bist durch den falschen Schufa-Eintrag in deinen Rechten aus § 28a BDSG verletzt. Vodafone muss dir gem. §823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 28a BDSG jeden daraus entstehenden Schaden ersetzen. Dazu zählen auch die Rechtsverfolgungskosten.

-- Editiert Heinz Dieter am 16.12.2012 22:19

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Und nicht vergessen: §824 BGB . Wenn also durch den Eintrag ein messabrer Schaden entsteht (Kredit nicht bewilligt etc.), dann kann man hier auch gegen Vodafone zu Felde ziehen.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Kleine Korrektur zu

quote:
kann es helfen, sich an den jeweils zuständigen Landesdatenschutzbeauftragen zu wenden.
Grundsätzlich Zustimmung, entspricht auch meinen Empfehlungen um Machenschaften "amtlich" feststellen zu lassen. Die Beschwerden gegen Mobilfunkanbieter müssen jedoch direkt an den Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gerichtet werden!
Und vermeintliche Schäden nachzuweisen erhöht den Streitwert und das Engangement der RA. :grins:

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.795 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen