Adressermittlung und andere Gebühren rechtens?

17. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Payo
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 38x hilfreich)
Adressermittlung und andere Gebühren rechtens?

Hallo
Gekauft wurden ein paar Schuhe per Lastschrift für 24,95€.
Dieser Betrag wurde irrtümlicherweise durch den Käufer über die Bank zurückgebucht.
Die aktuelle Forderung beträgt jetzt 76€.
Sind folgende Gebühren alle rechtens?
Oder reicht es den ursprünglichen Betrag von 24,95€ zu überweisen?

Einkaufsbetrag: 24,95€
Bankkosten: 6,71€
Externe kosten für Adressermittlung: 30€
Kosten für konkrete Betreibung: 14,79€

Offener Betrag: 76,45€



-- Editiert von Payo am 17.11.2017 15:36

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Die Kostenarten sind grundsätzlich berechtigt,

aber die geforderten Bankkosten und die der Adressermittlung müssen auch angefallen und verauslagt sein.
Bei beiden halte ich die geforderte Summe für zu hoch.

Bankkosten für eine geplatzte Abbuchung max 5 €, Durchschnitt 3,5 €
Adressermittlung selten über 15 €

Die Kosten für die außergerichtliche Beitreibung sind relativ gering. Hier wäre mehr möglich.

Zitat (von Payo):
Oder reicht es den ursprünglichen Betrag von 24,95€ zu überweisen?
Um auf der sicheren Seite zu sein, nein.

Die geplatzte Abbuchung löste direkt Bearbeitungskosten aber auch gleichzeitig Verzug aus. Notwendige Kosten der Rechtsverfolgung können grundsätzlich als Verzugsschaden geltend gemacht werden. Wenn dem Händler Deine Adress nicht bekannt ist, zählen die Adressermittlungskosten zu den notwendigen Kosten.

Berry

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