Hallo,
Vlt. kennen Sie die HMI.
Es ist eine Versicherungsgesellschaft die nach einem Schneeball-prinzip neue "Klinken-Putzer" anwerben und ihnen eine Menge Geld versprechen!
Heute bin ich auf so eine Machenschaft reingefallen und habe beim Gespräch relativ schnell gemerkt das es nicht mit rechten Dingen zu geht.
Ich sollte eine Anmeldung für ein Seminar unterschreiben und 60€ Bar zahlen...
Ich wollte das nicht unterschreiben aber er hat mich solange bearbeitet bis ich es gemacht habe (weil mir sonst der "Teamleiter" keine ruhe gelassen hätte...
Ich habe das Geld NICHT bezahlt, mit der Begründung, dass ich kein Geld dabei habe und meine Karte auch nicht da ist.
Ich habe auch eine andere Unterschrift verwendet als meine normale und Unterschriftsdatum habe ich auch (mit Absicht) falsch angegeben.
Nun zu meiner Frage: Ist die Anmeldung gültig?
Habe ich mich damit Strafbar gemacht?
Kann ich die Anmeldung zurückziehen?
Wie gesagt, ich habe den Wisch nur Unterschrieben damit er mich endlich in Ruhe lässt!
Hilft mir bitte! was kann ich tun?
Gruß
Absichtlich falsche Unterschrift
11. Juli 2009
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Frage vom 11. Juli 2009 | 15:18
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 9x hilfreich)
Absichtlich falsche Unterschrift
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#1
Antwort vom 11. Juli 2009 | 16:23
Von
Status: Schüler (220 Beiträge, 53x hilfreich)
quote:
Ist die Anmeldung gültig?
Ja. Schließlich haben SIE das ja unterschrieben. Ob mit anderer Unterschrift o.ä. ist egal.
quote:
Habe ich mich damit Strafbar gemacht?
Haben Sie auch einen falschen Namen angegeben? Falls ja, möglicherweise wegen Urkundenfälschung und Betruges.
Falls nein: Nur dann, wenn Sie etwa später behaupten, Sie hätten das gar nicht unterschrieben. Keine gute Idee.
quote]Kann ich die Anmeldung zurückziehen?
Garantiert nicht, weil Sie falsch unterschrieben haben. Vielleicht bestehen hier aber gesetzliche Widerrufsrechte. Vielleicht können da andere Forumsteilnehmer etwas zu sagen.
#2
Antwort vom 11. Juli 2009 | 22:43
Von
Status: Unbeschreiblich (119484 Beiträge, 39731x hilfreich)
Grundsätzlich kann man Verträge auch unter dem Namen Hugo Hagenstein
abschliesen, auch wenn man ganz anders heißt.
Rechtsverbindlich und zulässig ist die Unterschrift mit einem Künstlernamen, wenn die als Aussteller in Betracht kommende Person ohne Zweifel feststeht (BGH NJW 1996, 997).
quote:
Ich habe auch eine andere Unterschrift verwendet als meine normale und Unterschriftsdatum habe ich auch (mit Absicht) falsch angegeben.
Auf gut deutsch; selbst wenn Sie da gewesen wären könnte man davon ausgehen, das jemand anderes unterschrieben hat? Bzw. anhand des Datums könnte man behaupten, an dem Tag ganz wo anders gewese zu sein?
Im Grunde eine 'nette' Idee. Nur leider gibt es Gutachter (Graphologen) die an der falschen und echten Unterschrift Gemeinsamkeiten festellen werden. Und dann wird es richtig eng wenn man behauptet hat das die Unterschrift nicht von einem selbst stammt.
Die Frage ist allerdings, ob ein solch unseriöser Verein eine Gerichtsverhandlung anstrebt.
quote:
Wie gesagt, ich habe den Wisch nur Unterschrieben damit er mich endlich in Ruhe lässt!
Wäre hier etwas mit Nötigung (§240 StGB) zu machen? Gewalt muss ja nicht zwangsläufig körperlich sein sondern kann auch psysisch sein.
quote:
Schneeball-prinzip
Sind die nicht verboten? Daraus könnte sich ergeben, das der Vertrag sittenwidrig ist.
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#3
Antwort vom 11. Juli 2009 | 23:30
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 9x hilfreich)
Hallo,
Ja, ein schneebal Prinzip ist verboten aber bei einem so großem Netzwerk weiß man nie was sie machen...
Habe auch in Google ein bisschen geschaut und es gibt Leute wie mich.. Es wurden sogar schon Morddrohungen ausgesprochen...
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