Abo und Kündigung?

23. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
kingkollo
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)
Abo und Kündigung?

Hallo,

durch so eine "Testaktion" bin ich Mitglied bei Usenext. Das ist ein Downloadanbieter bei dem man entgeldlich Zugriff auf verschiedene Software und Daten hat. Im Prinzip ein EMule gegen Bezahlung.
Nun ist mir grad folgendes passiert:
Das Prinzip des Anbieters sind Abo's die sich automatisch verlängern. Je nach dem welches Paket man nimmt, dauert das Abo 1-12 Monate. Jetz wollte ich eigentlich vorhin kündigen und habe aus versehen mein 1 Monats Abo auf ein Jahresabo geändert. Natürlich habe ich den Fehler auch direkt bemerkt und gekündigt. Nur wird meine Kündigung jetzt leider erst zum 23.12.06 angenommen... Habe ich da irgendeine Möglichkeit das Abo aufgrund meines Fehlers sofort zu beenden? ...Auf der Seite zum ändern der Modalitäten sind einfach ein paar Auswahlmöglichkeiten und und ein Button "Weiter". Wenn man auf weiter klickt, nimmt er das direkt als Bestätigung zu Aboänderung. Keine Nachfrage, nix. :(
Kann ich da irgendwie rauskommen oder habe ich jetz ein Jahresabo? :(

Mit freundlichen Grüßen,

Mathias K

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

nö hast du nicht! Hast es ja selbst zugegeben verpennt gehabt zu haben. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kingkollo
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

@ Jogibear:
Was habe ich nicht? Ein Jahresabo? ;)
...wie gesagt, ich berufe mich hierbei auf deren tolle Seite wo man einfach mit EINEM Klick OHNE Bestätigung in ein anderes Paket wechseln kann....
Was is denn wenn man durch einen dummen Zufall (irgendwas fällt auf die Maus) auf den Button klickt?? Man hat direkt nen Vertrag am Ars... das kann doch nicht sein?

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

die änderung auf 12 monats-abo kannst du wegen irrtums anfechten und dann das 1 monats-abo fristgerecht kündigen.

mach das ganze aber per einschreiben / rückschein

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kingkollo
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

danke catwelatze!

...eigentlich hätte ich da auch drauf kommen können. (Da schonmal gelernt...)
Ich habe jetz ein Schreiben aufgesetzt und werde das morgen per einschreiben mit Rückschein losschicken.
Was ist eigentlich wenn die Firma die Annahme des Briefes verweigert?

Danke nochmal und grüße,

Mathias K.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-333
Status:
Schüler
(282 Beiträge, 187x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kingkollo
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi Businessman,

...nein, vertippt habe ich mich nicht... die haben so eine tolle Seite auf der man die Art des Abos aussuchen kann (durch anklicken) und dann auf einen "Weiter" Button drücken muss.
Nun habe ich mir aber kein Abo ausgesucht sondern nur den "Weiter" Button gedrückt, weil ich gehofft habe damit auf die nächste bzw eine andere Seite zu kommen um in meinen "Kontoeinstellungen" den Punkt "Kündigung" zu suchen. Noch beim klicken des "WEiter" Buttons habe ich gesehen das ein Abo standardmäßig ausgewählt war und ich dadurch verlängert habe :(
Ich musste nichts bestätigen. Das war einfach die Seite aus dem Programm heraus geöffnet und dann einmal weiter geklickt.... und schon hatte ich das Abo...
Ich hoffe, man kann meinen Schilderungen folgen.
Naja, ich habe den jetzt erstmal ein Einschreiben mit der genauen Erklärung zukommen lassen und das Geld, welches gestern abgebucht wurde, zurücküberweisen lassen.

Ich hoffe ja mal die das akzeptieren. Auf die Email die ich an dem Tag sofort geschrieben hatte, kam als Antwort das mir das Widerrufsrecht in diesem Fall nicht zusteht, da es sich wohl um einen Dinstleistungsvertrag handelt. Und außerdem hätte ich das Abo ja auch bewusst ausgewählt.
Zu dem ersten Punkt denke ich mir das ich ja meine Willenserklärung nicht widerrufen möchte, sondern wegen Irrtums anfechten.
Und zu dem bewusst fällt mir nur ein, daß ich einen Dienst den ich schon seit über 2 Monaten (trotz regelmäßiger Zahlung) NICHT benutze, bestimmt nicht bewusst auf ein Jahr verlängern möchte. Und das auch noch zu einem Zeitpunkt an dem mein Guthaben sowieso voll aufgeladen war....

Sehe ich das so richtig?
Und allgemein: Ist das eine Dienstleistung? Ist
z.B. der Vertrag mit meinem Energieversorger ein Dienstleistungs- oder Warenvertrag?

Und obwohl ich wohl weiß das ein Dienstleistung nicht umtauschbar ist, ist das doch eine noch nicht in Anspruch genommenen Dienstleistung...

Naja, schonmal danke für die schon gegebenen und noch kommenden Antworten!

Mit freundlichen Grüßen,

M Kolodziej

-- Editiert von kingkollo am 29.12.2005 15:54:44

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kingkollo
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

So, da ich selbst Threads hasse die ohne Antworten oder Ergebnisse bleiben, möchte ich hier eben das Ergebnis mitteilen.
Ich habe Usenext ein Brief per Einschreiben-Rückschein
geschickt. In diesem Brief habe ich erklärt das mein "Update" lediglich ein Irrtum war und so nie gewollt war. Das ganze noch ein wenig erklärt und mich dabei auf das HGB berufen.
Heute kam dann eine Email mit der kurzen und klar verständlichen Aussage: "Sehr geehrter Herr Kolodziej,

vielen Dank für IHr Schreiben.

Wir teilen Ihnen hiermit mit, dass wir Ihren Vertrag und die sich daraus ergehenden Forderungen nun eingestellt haben."

Ich muss sagen das ich einen so schnellen Ablauf ,nach der ersten Mail von denen, nicht erwartet habe.
Aber ein paar Sachen müssen ja auch malgut laufen. ;)

Grüße und ein erfolgreiches Jahr 2006!

0x Hilfreiche Antwort

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