Abo trotz Kündigung (Bahncard)

9. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
PJT
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 59x hilfreich)
Abo trotz Kündigung (Bahncard)

Hallo,
da der einzig passende Beitrag, den ich gefunden habe leider von 2007 stammt werde ich das Thema noch mal anstoßen. Vielleicht hat sich ja die letzten 7 Jahre was getan.

A hat eine Probebahncard. Diese hat A fristgerecht per schriftlich gekündigt. Quittung oder andere Beweise sind natürlich nach 6 Monaten nicht mehr vorhanden. Es gibt nur noch das Schreiben in digitaler Form und die Freundin F war mit der der Post. Eine Kündigungsbestätigung in Schriftform gab es nicht und A hatte davor auch nie eine schriftliche Kündigungsbestätigung erhalten. Somit hat A sich auch keine Gedanken gemacht, dass er wieder keine Kündigungsbestätigung erhalten hat.
Nun hat A von der Bahn eine neue Bahncard erhalten. Die Bahn besteht auf das Abo und hat einen 5€ Gutschein aus Kulanz geschickt.
Kann die Bahn auf das Abo bestehen, mit der Begründung nie eine Kündigung erhalten zu haben?
Abos Kündigt der A immer sofort nachdem der Vertrag abgeschlossen wurde, um genau solche Situationen zu vermeiden. A ist sich 100% die Kündigung nicht vergessen zu haben.

-----------------
""

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Da hat A aber schlechte Karten gegen B, wenn er die Kündigung nicht beweisen kann. Da ist online-Kündigung oder Fax meist besser und billiger als ein 60ct. Brief. Beileid.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
PJT
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 59x hilfreich)

Da ist der A aber jetzt stinksauer. Das wird die B aber zu spüren bekommen!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Es ist aber doch bekannt, dass die Briefträger grundsätzlich Post öffnen und insbesondere Kündigungen sehr gerne entsorgen statt zustellen. Diese Verschwörungen sind doch im Internet nachzulesen und das wissen selbst Kinder.

Für die Zukunft: Nachweise mindestens 4 Jahre aufbewahren. Ggf. mehrere Zustellarten nutzen (eMail, Fax, Einwurf-Einschreiben). So kann sich auch kein Unternehmen mehr mit der Postboten-Verschwörung herausreden.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16470 Beiträge, 9285x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Für die Zukunft: Nachweise mindestens 4 Jahre aufbewahren. Ggf. mehrere Zustellarten nutzen (eMail, Fax, Einwurf-Einschreiben). So kann sich auch kein Unternehmen mehr mit der Postboten-Verschwörung herausreden. <hr size=1 noshade>

Die Arbeit muss man sich aber bei der Kündigung der BC nicht machen.
Wenn man Online über das Kontaktformular (bahn.de > Bahncard > zu den BanCard-Services > Kontakt zum BahnCard Service) kündigt, bekommt man sogar ziemlich flott eine Kündigungsbestätigung per Mail. Ganz unproblematisch.


-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.906 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen