Abo - Vertrag geschlossen? Rücktrittsrecht?

10. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
newstratcall
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abo - Vertrag geschlossen? Rücktrittsrecht?

Hallo! Ich brauche dringend Hilfe.

Vor einiger Zeit (vllt 2 Wochen?) bekam ich einen Anruf. Im laufe des gesprächs fragte mich der typ dann, ob ich an zeitschriften interessiert bin. ich meinte ja, aber wolle nichts verbindliches. er bot mir an eine übersicht von angebotenen abos zuzusenden (adresse hatte er von dem gewinnspiel). Falls ich mich für das Abo entscheiden sollte, könne ich die unterlagen einfach zurückschicken. dafür brauche er aber meine kontonummer. irgendwie hab ich ihm dann dummerweise meine kontoverbindung gegeben, habe aber mehrmals erwähnt, dass ich - KEINEN - vertrag abschließen will (also kein abo). es ist danach nie etwas gekommen.

bis heute

heute habe ich post von der "Hanseatischen Treuhand und Verwaltung GmbH" bekommen, in der ich über meine Bestellung informiert werde. dann werden meine kontodaten genannt und schonmal eine vierteljährige abbuchung angedroht.

ich habe doch nie etwas unterschrieben, keinem vertrag zugestimmt. Kann mir so ein Vertrag aufgeschwatzt werden? Komme ich da irgendwie raus?

bitte dringend um hilfe!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Denen mitteilen, daß Du keinen Abo abgeschlossen hast, evtl. vorsorglich den Rücktritt erklären.

Gruß

Michael

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Richtig. Nebenbei: Warum geben Sie Ihre Kontodaten (am Telefon!) an, wenn Sie doch nichts bestellen wollen?

Zustandekommen des Vertrages muss die Gegenseite beweisen. Insofern können Sie sich zurücklehnen, da Sie ja nichts unterschrieben haben und auch am Telefon geäußert haben, keinen Vertrag eingehen zu wollen.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#3
 Von 
newstratcall
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn ich den rücktritt erkläre, gebe ich doch zu, dass ich einen vertrag geschlossen habe.

und das habe ich nicht...

sinnvoll?

plz paar mehr meinungen

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#4
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

wenn du aber gar nicht reagierst, stimmst du dem vertrag stillschweigend zu, deshalb fechte ihn an und erkläre denen schriftlich, dass kein vertrag zustande gekommen ist und hilfsweise(!) den rücktritt. somit hast du dich so gut es geht abgesichert, denn die werden sicher versuchen, geld einzuziehen. ach ja, in dem selben schreiben auch per sofort die einzugsermächtigung widerrufen!

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#5
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

Auf welcher Grundlage soll denn ein Rücktritt erklärt werden?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

wegen irrtum beispielsweise! man wollte hier dem anrufer ein abo unterjubeln. das ist doch eine ganz bekannte masche, per kaltaquise leute überraschen, mit nem gewinn oder unverbindlichem test von ner zeitung die menschen bequatschen und behaupten, man benötigt die bankdaten für die gewinnauszahlung. ich würde hier fast noch weitergehen (und bin es selbst auch) und fast schon den vertrag wegen irreführung oder betrugs anfechten. die gegenseite muss dann beweisen, dass es anders ist und ein vertrag zustande gekommen ist und das können diese telefonheinis nicht. also pech für den teilnehmer würde ich sagen! ;)
die masche da oben klingt nach pvz stockelsdorf oder einem ähnlichen verein! und die hat die verbraucherzentrale schon längst auf dem kieker!

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47582 Beiträge, 16824x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

ja, ich weiß. aber wenn der vertrag nicht zustande gekommen ist, geht es hier nicht um einen widerruf, sondern rücktritt wegen irrtum oder anfechtung wegen täuschung. ein vertrag bedarf immer noch der beidseitigen willenserklärung und nicht der willkür eines call-agenten! ;)

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#9
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...rücktritt wegen irrtum... gibt es natürlich ebensowenig, wie bei Privatleuten durch Stillschweigen ein Vertrag zustande kommen würde.


-- Editiert von cuno am 16.10.2007 19:01:21

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#10
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

dann eben anfechtung wegen irrtum oder arglistiger täuschung, keine ahnung! man muss ja nicht den kümmel aus dem käse suchen. der otto-normalo ist schließlich kein jurist und kann sich sicherlich auch juristisch nicht ganz so akkurat ausdrücken und dennoch dem unternehmen deutlich zu verstehen geben, dass man sich betrogen fühlt und den vertrag nicht akzeptiert - da nicht zustande gekommen!
auf jedenfall sollte man einen vertrag nicht stillschweigend akzeptieren, dem man selber nicht zugestimmt hat. und ich bin mir fast sicher, dass man indem man es einfach hin nimmt und sich nicht rührt und nicht dagegen (mit welchem paragraphen auch immer) vorgeht, wird er wirksam, da das unternehmen davon ausgeht, dass es für den kunden okay ist. im besten falle ist es einfach ein missverständnis gewesen, im schlimmsten falle versucht man mit dummfang an geld zu kommen und jubelt verträge unter, in der hoffenung der dumme kunde, weiß nicht das und wie er sich wehren kann. und das ist nun völlig wurst, ob es nun ein zeitungs-abo ist, wo ein normaler widerruf nicht zulässig ist oder sonst was.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Natürlich sollte man aktiv in Aktion treten.

Allerdings kommt mit einem Verbraucher niemals ein Vertrag durch Schweigen zu Stande (so etwas gibt es nur im Handelsrecht ausnahmsweise). Der Anbieter muss den Vertragsschluss nachweisen, und das kann keinesfalls mit dem Argument 'Wieso, der Kunde hat sich nicht mehr gemeldet, also gingen wir davon aus, dass er den Vertrag will' gelingen.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
newstratcall
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

können die so argumentieren, dass ich mit der übergabe meiner bankdaten in den vertrag eingewilligt habe?

bitte keine unsicheren antworten. ich brauche echt einen rat, was ich nun machen soll!!!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

Wenn der Vertriebsmitarbeiter als Zeuge bestätigt, dass Du einen Vertrag mit ihm abgeschlossen hast und Du dies bestreitest, wird wohl ggf. auch die Frage gestellt werden, aus welchem anderen Grund Du die Bankverbindungsdaten übergeben haben solltest.

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