Ablöse für Möbel

6. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Mona9964
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)
Ablöse für Möbel

Hallo,

ich habe eine neue Wohnung bekommen, Bedingung der jetzigen für die Vorstellung bei der Hausverwaltung war die Übernahme der Möbel. Soweit alles gut. Auf einem Zettel wurde festgehalten, dass ich bereit bin bei Zustandekommen eines Mietvertrages die 500 € bereit bin zu zahlen. Bin ich auch!
Vertrag heute unterschrieben und der Vormieter möchte den Gesamtbetrag in voll sofort, weil so ausgemacht meinte er. Aber der Mietbeginn ist erst Mitte März und ich würde mich wohler fühlen mit hälfte jetzt und hälfte bei Wohnungsübergabe.
Darauf lässt er sich nicht ein und macht total den Stress.
Sollte ich einfach erst mal nur die Hälfte bezahlen oder kann ich da richtig Stress bekommen?
Denke einen Anwalt wird er nicht einschalten, da er sehr dringend diese 500 € zu brauchen scheint.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Genauen Text der Vereinbarung mitteilen!

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mona9964
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Weiß ich leider nicht mehr genau. Aber wenn man mal von dem schlimmsten Fall ausgeht dannt 'unverzüglich nach Vertragsunterzeichnung'. Aber selbst dann ist es doch völlig sinnbefreit dass ich Möbel besitze und sie denen unentgeltlich noch 2,5 Monate zur Verfügung stelle. Theoretisch könnte ich anfangen Möbel zu verkaufen zu denen ich keinen Zutritt habe?!

Das entzieht sich bei mir jeder Logik oder liege ich da falsch? Selbst wenn ich alles bei Zahlung festhalte bin ich doch der am kürzeren Hebel, sollte was kaputt gehen oder doch mitgenommen werden. Ist es denn jetzt noch möglich einen ausgewogenen Ausgang zu finden?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Es gilt im Privatrecht der Grundsatz "Pacta sunt servanda".

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Vielleicht sollte man den Preis in Frage stellen:

Wohnungsvermittlungsgesetz:

§ 4a

quote:
(1) Eine Vereinbarung, die den Wohnungssuchenden oder für ihn einen Dritten verpflichtet, ein Entgelt dafür zu leisten, daß der bisherige Mieter die gemieteten Wohnräume räumt, ist unwirksam. Die Erstattung von Kosten, die dem bisherigen Mieter nachweislich für den Umzug entstehen, ist davon ausgenommen.
(2) Ein Vertrag, durch den der Wohnungssuchende sich im Zusammenhang mit dem Abschluß eines Mietvertrages über Wohnräume verpflichtet, von dem Vermieter oder dem bisherigen Mieter eine Einrichtung oder ein Inventarstück zu erwerben, ist im Zweifel unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, daß der Mietvertrag zustande kommt. Die Vereinbarung über das Entgelt ist unwirksam, soweit dieses in einem auffälligen Mißverhältnis zum Wert der Einrichtung oder des Inventarstücks steht.[b][/b]


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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

-- Editiert Spezi-2 am 06.01.2015 22:40

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#5
 Von 
Mona9964
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Ok, vielen Dank für die Antworten. Ich hatte mich auch nicht eigentlich schon damit abgefunden, dass ich das einfach jetzt zahlen muss und einfach ben Vertrag aufgesetzt mit einer Auflistung der Möbel und wollte halt Fotos machen.

Jetzt habe ich den derzeitigen Mietern geschrieben, dass ich dann mit einer freundin komme um das alles dann festzuhalten und darauf hin wurde mir gesagt, dass ich keinen mitbringen darf und ich da auch nicht alles festhalten darf vertraglich. Ich soll einfach Zahlen und gehen. :/

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#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Mona9964 am 06.01.2015 17:19

Übernahme der Möbel.
(...)
Auf einem Zettel wurde festgehalten, dass ich bereit bin bei Zustandekommen eines Mietvertrages die 500 € bereit bin zu zahlen.

Der Mietvertrag ist laut eigener Aussage zu Stande gekommen. Ergo sind die 500€ zu zahlen, da die Bedingung erfüllt ist.

quote:
von Mona9964 am 07.01.2015 07:13

Jetzt habe ich den derzeitigen Mietern geschrieben, dass ich dann mit einer freundin komme um das alles dann festzuhalten und darauf hin wurde mir gesagt, dass ich keinen mitbringen darf und ich da auch nicht alles festhalten darf vertraglich.

Was soll denn auch festgehalten werden? Ein Vertrag liegt doch schon vor und der "Vormieter" bekommt von dir 500€ für seine Möbel. Warum soll er dann noch mit dir herumdiskutieren?

quote:
von Mona9964 am 07.01.2015 07:13

Ich soll einfach Zahlen und gehen.

Was anderes macht auch keinen Sinn.
Der Vormieter will die Knete haben, nichts anderes.


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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#7
 Von 
Mona9964
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Was ich festhalten möchte ist, um welche Möbel es sich handelt. Warum soll ich denn bitte 500 € bezahlen ohne festzuhalten worum es sich handelt?

Bisher wurde nur ein Zweizeiler verfasst, dass ich einverstanden bin bei Vertragsunterzeichnung einige Einrichtungsgegenstände für 500€ zu übernehmen. Dem widerspreche ich doch auch nicht, aber wenn man Dinge kauft, dann ist ein Kaufvertrag doch der richtige Weg.
Mietvertrag und Kaufvertrag haben nichts miteinander zu tun, da es sich um zwei verschiedene Vertragspartner handelt.

Ich werde doch wohl das recht haben mir eine Auflistung der genauen Gegenstände gegenzeichnen zu lassen und mir den Zustand zu notieren, wenn die Möbel in meinen Besitz übergehen und diese aber noch 10 Wochen von den Vormietern genutzt werden.



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#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Mona9964 am 07.01.2015 10:52

Warum soll ich denn bitte 500 € bezahlen ohne festzuhalten worum es sich handelt?

Das solltest du vor Vertragsschluss klären, nicht danach.

quote:
von Mona9964 am 07.01.2015 10:52

Bisher wurde nur ein Zweizeiler verfasst, dass ich einverstanden bin bei Vertragsunterzeichnung einige Einrichtungsgegenstände für 500€ zu übernehmen. Dem widerspreche ich doch auch nicht, aber wenn man Dinge kauft, dann ist ein Kaufvertrag doch der richtige Weg.

Der Kaufvertrag wurde doch bereits geschlossen.

quote:
von Mona9964 am 07.01.2015 10:52

Ich werde doch wohl das recht haben mir eine Auflistung der genauen Gegenstände gegenzeichnen zu lassen und mir den Zustand zu notieren, wenn die Möbel in meinen Besitz übergehen und diese aber noch 10 Wochen von den Vormietern genutzt werden.

Woher nimmst du dieses Recht?

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mona9964
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich glaube du verwechselst eine Absichtserklärung mit einem Kaufvertrag.

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von Mona9964 am 07.01.2015 15:23

Ich glaube du verwechselst eine Absichtserklärung mit einem Kaufvertrag. <hr size=1 noshade>

Ich glaube das wenn irgendetwas verwechselt wird, dann ist deine unzureichende Fallbeschreibung ausschlaggebend.

quote:<hr size=1 noshade>von Mona9964 am 06.01.2015 17:19

Übernahme der Möbel. Soweit alles gut. Auf einem Zettel wurde festgehalten, dass ich bereit bin bei Zustandekommen eines Mietvertrages die 500 € bereit bin zu zahlen. <hr size=1 noshade>

Das klingt für mich nach einem Vertrag und nicht nach einer Absichtserklärung, nämlich:
Nachmieter übernimmt Möbel des Vormieters für 500€. Fälligkeit bei Zustandekommen des Mietvertrages. Übernahme bei Einzug.

Da wir den genauen Wortlaut nicht kennen, du aber auch nicht, müssen wir vom worst case ausgehen; nämlich genau das was ich geschrieben habe.
Desweiteren zeigt mir die Reaktion des Vormieters (er beruft sich auf eine Zahlung aus einem Vertragsverhältnis) das wohl ein Vertrag vorliegt.

Und da beginnen deine Probleme:
Weder weißt du was du (im Zwefel) gekaut hast; "einige Einrichtungsgegenstände"; noch weißt du in wechem Zustand sie sich jetzt oder in 10 Wochen bei Übernahme befinden.
Zur Klärung deiner Probleme muss sich der Vormieter doch nicht bemühen.

Die Grundfrage ist, ob ein Vertrag vorliegt oder nicht. Dies könnte man nur beantworten, wenn man die vertraglichen Bedingungen des Zettels kennt.
Sollte der Zettel nichts hergeben, dann liegt kein Vertrag nach § 154 BGB vor, da es an einer konkreten Einigung über den Vertragsinhalt fehlt und dann hättest du mit deiner Aussage recht, dass es würde sich nur um eine Absichtserklärung handeln würde.

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#11
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Für "Möbel" deren Art und Zustand unbekannt ist, mal eben 500 € zu zahlen ohne die Angemessenheit des Preis beurteilen zu können, klingt für mich schon sehr nach dem im § 4a Wohnungsvermittlungsgesetz beschriebenen
Missverhältnis zum Wert der Einrichtung. Danach wäre der Kaufvertrag unwirksam.
Da die Wirksamkeit des Mietvertrages nicht von der geforderten Kaufpreiszahlung abhängt würde ich mindestens solange keine Zahlung leisten, wie die Feststellung des Umfanges und der Zustand nicht durch Besichtigung möglich ist.
Wenn der Vormieter dann auszieht und die Übernahme der Möbel weiterhin verlangt, kann man über den Preis immer nochmal reden.
An eine vorherige Klage auf Zahlung der 500 € glaube ich nicht und würde mich damit auch nicht unter Druck setzen lassen.
Kann bewiesen werden, dass für die Herausgabe der Adresse des Vermieters der Kaufvertrag Bedingung war ?

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-- Editiert Spezi-2 am 07.01.2015 18:39

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