Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe zwar selbst ein bisschen recherchiert aber nunja...
Folgendes ist mir wiederfahren: Ich habe einen Vertag bezüglich der Nutzung eines Büroplatzes (betahaus.de) unterschrieben. Ein 10 aus 14 Tage Ticket für ~60 Euro. Ohne die AGB zu lesen, da sie weder hinten aufgedruckt, noch angefügt waren und auch nirgends aushingen habe ich ein Häckchen bei "Ich akzeptiere die AGB" gesetzt (Ja, ich bin **** ). Die AGB wären wohl auf Anfrage auf Papier verfügbar gewesen und sind auch im Internet einsehbar. Allerdings befindet auf dem Vertrag kein Hinweis bezüglich der Möglichkeit der Einsicht im Internet/sonstiges.
Die AGB verpflichten einen sollte man den Vertrag nicht nach 1 Woche kündigen, was im Vertrag an sich mit keinem Wort erwähnt wird, zur Zahlung eines Monatstickets (100euro). Ist diese Handhabung nach §305 II BGB
rechtens bzw sind die Einbeziehungsvoraussetzungen der AGB nach § 305 II BGB
gegeben?
Vielen Dank!
Anne G.
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AGB rechtens in Vertrag miteinbezogen? §305 II BGB
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Als gewerblicher Kunde wirst du schon mal nicht so "gut" geschützt wie ein Endverbraucher.
§2 IV der aktuellen AGB sagt ja
"Folgende Leistungspakete [...]
werden bei einer Mindestvertragslaufzeit
von sechs Monaten angeboten
"
und §5 IV sagt:
"Es besteht die Möglichkeit für die Kunden einmalig einen Vertrag über einen Probemonat
[...] zu schließen. [...] In diesem Fall hat der Kunde die Möglichkeit innerhalb von 14- Tagen ab Vertragsschluss seinen Vertrag zum Monatsende zu kündigen.
Nach Ablauf der Frist handelt es sich um einen unbefristeten Vertrag.
"
Nun wirst du als gewerblicher (!) Kunde kaum sagen können "die AGB habe ich bestätigt, aber in Wahrheit gar nicht gelesen".
Das Argument mit der überraschenden Klausel dürfte dir als Gewerblichem auch verwehrt sein, da hat man die AGB zu lesen und zu verstehen.
Oder hast du vielleicht doch nicht gewerblich gehandelt (weil die vielleicht auch an Studenten vermieten, die nur mal ne Zeitlang einen PC-Arbeitsplatz brauchen)? Dann kann
man evtl. doch unter Berufung auf "überraschende Klausel" argumentieren, wenn Laufzeit und Kündigungsregelungen (und damit Folgekosten) nur in den AGB, aber nicht im Bestellprozeß aufgeführt waren.
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Danke für die Antworten!
Also ich bin Student... und es ist ja für Leute gedacht die mal eben vorbeischauen, sich ein 10 Tagesticket hohlen und dann wieder weg sind. Klar weiß ich, dass es ratsam gewesen wäre die AGB einzusehen.
Aber ein Abonement, das schnell mal das doppelte des ursprünglichen Preises ausmacht in den AGB zu verstecken ist auch nicht die feine Art... Aus dem 1 seiten Vertrag geht ja auch nicht hervor, dass es bei bei diesem Ticket um eine "Probemitgliedschaft" handelt, welche bei Nichtkündigung ein unbefristetes Abo nach sich zieht.
Ich habe unten an der Cafe Bar per EC gezahlt, was den Eindruck einer Einmalzahlung natürlich unterstrichen hat.
Lg
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quote:
dass es bei bei diesem Ticket um eine "Probemitgliedschaft" handelt, welche bei Nichtkündigung ein unbefristetes Abo nach sich zieht.
Irgendwann werden sicherlich auch die Gerichte den Verbraucher für mündig genug halten, langsam mal zu wissen, daß ein "Probeabo" nicht heißt "ausprobieren und dann ist es zuende". Oder zumindest mal zu fragen, ob das nach 14 Tagen zuende ist oder nicht. Daß man dich dort angelogen hat ("ja, läuft nur 14 Tage, keine Verpflichtungen"), behauptest du ja gar nicht.
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