Hallo zusammen,
ich habe einige Fragen bezüglich AGB´s. Reicht es zur Anerkennung von AGB´s, wenn ein Anbieter im Angebot stehen hat: Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder muß so was stehen, wie mit Annahme des Angebotes werden unsere Geschäftsbedingungen anerkannt ?
Wie sieht es aus, wenn man die AGB´s nicht in schriftlicher Form mit ausgehändigt bekommt und der Anbieter seine AGB´s auf der Internetseite stehen hat. Haben diese Rechtsgültigkeit, bzw. was ist, wenn es mitlerweile neuere AGB´s gibt und diese nicht auf der Homepage veröffentlicht wurden, bzw. evtl. sogar bei Vertragsabschluß die im Internet veröffentlichten AGB´s nicht mehr aktuell waren ? Kann ich mich dann trotzdem auf die veröffentlichten berufen. Steht der Anbieter in der Pflicht, wenn er AGB veröffentlicht (z.B. im Internet) diese auch aktuell zu halten ?
Vielen Dank,
Gruß,
Sveeny
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AGB
23. September 2009
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Frage vom 23. September 2009 | 09:56
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 1x hilfreich)
AGB
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#1
Antwort vom 24. September 2009 | 14:00
Von
Status: Praktikant (680 Beiträge, 237x hilfreich)
es gelten die zur Zeit deines Vertrages vorhandenen/veröffentlichten AGBS, diese müssen dir vor Vertragsabschlußschluß ausgehändigt werden bzw. deutlich sichtbar zu lesen sein (Internet).
Das es zwischen "Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen" UND "mit Annahme des Angebotes werden unsere Geschäftsbedingungen anerkannt ?"
eine Unterschied gibt glaub ich nicht.
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