AGB-Auslegung

9. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Wagi
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)
AGB-Auslegung

Die AGB meines Stromliefernaten sagen für Bonusgewährung aus, dass diese nur für Abnahmestellen, die ausschließlich privat genutzt werden, zutreffen.
Ich bin Rentner und habe eine 2. Telefonnummer zu meiner privaten Anschrift, über die ich Gutachten und Bauberatungen als Bauingenieur anbiete. Nun versagt mir mein Stromliefernat die Bonusgewährung mit der Begründung wie oben erwähnt.
Trifft die Formulierung "ausschließlich private Nutzung" deshalb nicht auf mich zu? Ich habe kein Gewerbe, bin freiberuflich sporadisch tätig.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
bin freiberuflich sporadisch tätig


Ich denke mal, mit Steuerpflicht und allem Drumherum. Dann ist der Teil gewerblich und damit nicht mehr "ausschließlich privat".

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Das Wort "ausschließlich" ist ja recht eindeutig definiert.

Und eine freiberufliche Tätigkeit ist halt kein Hobby oder so etwas.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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