hallo,
ich habe vor 5,5 Jahren eine private Zusatzkrankenversicherung für stationäre Aufenthalte abgeschlossen (Chefaerzt, Einzelzimmer).
Dabei mussten auch die dioptrienzahlen angegeben werden. Aufgrund von mir angegebener starker kurzichtigkeit hatte ich eine wartezeit von 3 Jahren.diese ist nun auch seit 2,5 Jahren um. erst dann wurden mir stationäre Aufenthalte wegen der augen bezahlt.
nun bin ich aber draufgekommen, dass ich damals versehentlcih zwei dioptrienen weniger angegeben habe als ich tatsächlich hatte da ich zu dem zeitpunkt nicht die ganz exakte dioptrinezahl hatte.
ich wußte nur dass es recht viele sind, das hat wohl auch die versicherung so gesehen und mir deswegen die wartezeit verordnet.
kann ich nun in dem falle dass ich stationär wegen augenproblemen aufenommen werde wegen arglist verklagt werden?
danke
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wann ist es arglistige täuschung?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
http://www.mv-recht.de/artikel/322/kann-meine-versicherung-mich-kuendigen-wenn-ich-bei-vertragsschluss-falsche-angaben-gemacht-habe
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Hallo Wanburg.
du wirst von der Versicherung zwar nicht verklagt, sie kann aber aufgrund der Falschangabe den Vertrag anfechten, vom Vertrag zurücktreten oder kündigen.
Arglist kann bei rechht hohen Dioptrienwerten unterstellt werden. Oder einfacher ausgedrückt: Durch das beschönigen der Werte hast Du den Versicherer zum Vertragsabschluss verleitet, bei höheren Werten hätte er den Vertrag vermutlich nicht geschlossen.
Die mögliche Folge für Dich: die Kosten der Behandlung werden nicht ersetzt (bei Rücktritt), keine Kosten, auch nicht für andere Behandlungen, werden ersetzt (bei Anfechtung).
Der Rücktritt ist auch ohne Arglist möglich, da reicht die Falschangabe schon.
Ich würde nicht unbedingt mit einer Kostenbeteiligung rechnen.
SG
Berry
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