hätte mal ne frage...
ich hatte mir für meinen rollen tel. ein neues kennzeichen bestellt, morgens an dem tag stand mein roller noch vor der türe. am nächsten morgen war der roller fort. wann nun der roller gestohlen wurde, weiß man natürlich nicht.
trotzdem frage ich mich - nachdem ja ab 0h versicherungsschutz bestand, ob die versicherung so einfach sagen kann, es wäre kein versicherungsschutz bestanden?
hätte ja auch sein können, dass der roller erst nach 0h gestohlen wurde.
wer kann mir da weiterhelfen..
bitte info, danke, tina
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versicherungsschutz....
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
--- editiert vom Admin
das habe ich so als antwort erhalten... keine übernahme der kosten, da kein versicherungsschutz bestanden hätte... was nun?
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diese info mit der frist hat mich nicht erreicht... sonst hätte ich ja reagiert..
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diese info mit der frist hat mich nicht erreicht... sonst hätte ich ja reagiert..
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--- editiert vom Admin
quote:Nur im Ergebnis das Gleiche, kein Versicherungsschutz
Das ist dann schon eher annehmbares deutsch.
Etwas mehr Fakten würden sich sicherlich positiv für eine Beurteilung auswirken
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" Ich hab keine Ahnung "
gut, aber unterhalten wir uns hier in den foren über deutsch oder in dem falle über versicherungsthemen?
denn die frage ist ja, ob die versicherung so lapidar das ablehnen kann, denn ab 0h hat ja versicherungsschutz bestanden und es ist nach wie vor nicht klar, wann der roller abhanden kam.
geht das dann so einfach es abzulehnen?
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gut, aber unterhalten wir uns hier in den foren über deutsch oder in dem falle über versicherungsthemen?
denn die frage ist ja, ob die versicherung so lapidar das ablehnen kann, denn ab 0h hat ja versicherungsschutz bestanden und es ist nach wie vor nicht klar, wann der roller abhanden kam.
geht das dann so einfach es abzulehnen?
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quote:Egal, wir sollten es nur auf Deutsch tun
aber unterhalten wir uns hier in den foren über deutsch oder in dem falle über versicherungsthemen
quote:JA! Beweispflichtig ist der Versicherungsnehmer.
geht das dann so einfach es abzulehnen?
Anders herum wär es viel zu einfach :D
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" Ich hab keine Ahnung "
dann hatte ich einfach pech und gut, auch wenn u.u. der roller erst nach 24h entwendet wurde...
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dann hatte ich einfach pech und gut, auch wenn u.u. der roller erst nach 24h entwendet wurde...
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dann hatte ich einfach pech und gut, auch wenn u.u. der roller erst nach 24h entwendet wurde...
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... wenn Du nicht beweisen kannst, dass der Roller um 24:00 Uhr noch dort stand, ja
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" Ich hab keine Ahnung "
--- editiert vom Admin
quote:Warum? Verstehe ich nicht?
Ganz offensichtlich
Versicherungsbeginne können immer nur in der Zukunft liegen. Alles andere setzt eine besondere Vereinbarung, voraus sowie die Unkenntnis von vorhandenen Schäden.
Ein Rollerkennzeichen kann ich nur vor dem Versicherungsbeginn oder per sofort kaufen. Datum und Uhrzeit werden vom Vermittler im Antrag bestätigt.
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" Ich hab keine Ahnung "
-- Editiert am 07.09.2009 20:31
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