versicherungsschutz....

7. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
djeanny
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 47x hilfreich)
versicherungsschutz....

hätte mal ne frage...

ich hatte mir für meinen rollen tel. ein neues kennzeichen bestellt, morgens an dem tag stand mein roller noch vor der türe. am nächsten morgen war der roller fort. wann nun der roller gestohlen wurde, weiß man natürlich nicht.
trotzdem frage ich mich - nachdem ja ab 0h versicherungsschutz bestand, ob die versicherung so einfach sagen kann, es wäre kein versicherungsschutz bestanden?

hätte ja auch sein können, dass der roller erst nach 0h gestohlen wurde.

wer kann mir da weiterhelfen..

bitte info, danke, tina

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
djeanny
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 47x hilfreich)

das habe ich so als antwort erhalten... keine übernahme der kosten, da kein versicherungsschutz bestanden hätte... was nun?

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#3
 Von 
djeanny
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 47x hilfreich)

diese info mit der frist hat mich nicht erreicht... sonst hätte ich ja reagiert..

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#4
 Von 
djeanny
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 47x hilfreich)

diese info mit der frist hat mich nicht erreicht... sonst hätte ich ja reagiert..

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

quote:
Das ist dann schon eher annehmbares deutsch.
Nur im Ergebnis das Gleiche, kein Versicherungsschutz :(

Etwas mehr Fakten würden sich sicherlich positiv für eine Beurteilung auswirken ;)

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" Ich hab keine Ahnung :( "

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#7
 Von 
djeanny
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 47x hilfreich)

gut, aber unterhalten wir uns hier in den foren über deutsch oder in dem falle über versicherungsthemen?

denn die frage ist ja, ob die versicherung so lapidar das ablehnen kann, denn ab 0h hat ja versicherungsschutz bestanden und es ist nach wie vor nicht klar, wann der roller abhanden kam.

geht das dann so einfach es abzulehnen?

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#8
 Von 
djeanny
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 47x hilfreich)

gut, aber unterhalten wir uns hier in den foren über deutsch oder in dem falle über versicherungsthemen?

denn die frage ist ja, ob die versicherung so lapidar das ablehnen kann, denn ab 0h hat ja versicherungsschutz bestanden und es ist nach wie vor nicht klar, wann der roller abhanden kam.

geht das dann so einfach es abzulehnen?

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#9
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

quote:
aber unterhalten wir uns hier in den foren über deutsch oder in dem falle über versicherungsthemen
Egal, wir sollten es nur auf Deutsch tun ;)
quote:
geht das dann so einfach es abzulehnen?
JA! Beweispflichtig ist der Versicherungsnehmer.

Anders herum wär es viel zu einfach :D

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" Ich hab keine Ahnung :( "

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#10
 Von 
djeanny
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 47x hilfreich)

dann hatte ich einfach pech und gut, auch wenn u.u. der roller erst nach 24h entwendet wurde...

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#11
 Von 
djeanny
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 47x hilfreich)

dann hatte ich einfach pech und gut, auch wenn u.u. der roller erst nach 24h entwendet wurde...

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
djeanny
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 47x hilfreich)

dann hatte ich einfach pech und gut, auch wenn u.u. der roller erst nach 24h entwendet wurde...

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#13
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

... wenn Du nicht beweisen kannst, dass der Roller um 24:00 Uhr noch dort stand, ja :(

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" Ich hab keine Ahnung :( "

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

quote:
Ganz offensichtlich
Warum? Verstehe ich nicht?

Versicherungsbeginne können immer nur in der Zukunft liegen. Alles andere setzt eine besondere Vereinbarung, voraus sowie die Unkenntnis von vorhandenen Schäden.

Ein Rollerkennzeichen kann ich nur vor dem Versicherungsbeginn oder per sofort kaufen. Datum und Uhrzeit werden vom Vermittler im Antrag bestätigt.

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" Ich hab keine Ahnung :( "

-- Editiert am 07.09.2009 20:31

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