unfallversicherung weigert sich

23. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
ratefuchs
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 8x hilfreich)
unfallversicherung weigert sich

Guten morgen,

leider bin ich schon wieder mitten in einem Kleinkrieg.Da mein Schwiegervater so gut wie nichts mehr selbst regeln kann, habe ich von ihm eine Vollmacht, die mich berechtigt seine Angelegenheiten zu regeln. Ich schildere mal kurz den Sachverhalt, musss mich aber wirklich zügeln, damit mir nicht der Hals platzt.
Schwiegervater, schwer an Parkinson erkrankt. Er stürzt aufgrund einer Schwindelattacke und fällt mit dem Kopf vor eine Schrankkante. Dabei zog er sich eine ziemlich große Platzwunde am Kopf zu. Schwiegermutter brachte ihn ins Krankenhaus, wo die Wunde genäht wurde, und er auch 8 Tage verblieb. Der Oberarzt schrieb in seinem Bericht an die Unfallversicherung, er wäre internistisch behandelt worden. Für die Unfallversicherung stellt es sich nun so dar, dass es gar kein Unfall war.
Der Arzt meinte nun, er ist ja aufgrund seiner Krankheit gestürzt.
Ist es denn deshalb nun kein Unfall?
Was würde denn passieren, wenn er bei einem Sturz zu Tode käme? Dann könnte die Versicherung sich ja auch weigern, die Todesfallleistungen zu erbringen, weil er ja nun mal an allen Begleiterscheinungen dieser Krankheit leidet und immer wieder mal fällt.
Ich verstehe die Welt nicht mehr.
Binn für Hilfe dankbar, wie immer:))

Liebe Grüße
ratefuchs

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
firefighter0070
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 85x hilfreich)

Ein Unfall ist ein unvermutetes, von außen auf einen Menschen rasch einwirkendes Ereignis (Unfallereignis), das zu einer Verletzung, einer Gesundheitsschädigung oder zum Tod führt. Unfälle sind für den Betroffenen unvorhersehbar und unfreiwillig. Sie erfolgen meist plötzlich, ihre Ursache kann aber längerdauernd sein.

Einem Unfall liegt eine Unfallursache zugrunde, die durch Fremdeinwirkung, technisches oder menschliches Versagen ausgelöst wird. Nach den allgemeinen Vertragsbedingungen der privaten Unfallversicherungen liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Dies schließt nach der Rechtsprechung zum Teil auch Fälle aus, in denen Eigenbewegungen des Versicherten ursächlich für die Verletzung sind (z.B. erhöhte Kraftanstrengung bei sportlichen Aktivitäten).


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo Ratefuchs,

1) Kommt es darauf an, welche leistungen der Unfallversicherungsschutz vorsieht.

2) Schreibst Du doch selbst, dass der Schwiegervater nicht wegen der Unfallfolgen (Platzwunde) sondern internistisch - vermutlich also wegen Abklärung der Ursache für die Schwindelattacke behandelt wurde. - behandelt wurde.

Ich vermute mal, dass der Unfall an sich gar nicht bezweifelt wird, sondern nur die Notwendigkeit des 8tägigen Krankenhausaufenthaltes deswegen.

Eine Platzwunde (als Unfallfolge) dürfte vermutlich keine 8 Tage Krankenhaus erforderlich machen.

Möglicherweise hilft hier der Arztbericht weiter. Aus diesem erkennt man, was in den 8 tagen tasächlich gemacht wurde.

SG

Berry

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RHW
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 105x hilfreich)

Hallo,
vielleicht hilft ein Vergleich mit den Regelungen in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen:
Dort sind "Unfälle" aufgrund einer inneren Ursache nicht abgesichert.
z.B. Verkehrsunfall aufgrund eines Herzinfarkts oder Schwindelanfall und dann Sturz auf der Treppe.

Bei den privaten Unfallversicherungen kann grds. jede Versicherung eigene Regelungen aufstellen (vor der Vertragsunterschrift!!!). Am besten im Vertrag und den gesamten Anlagen nachlesen, ob dort etwas wie "Unfall aus innerer Ursache" oder "Unfall verursacht durch Krankheit" ausgeschlossen ist.
Falls nichts zu finden ist, bei dem Versicherungsberater oder der Versicherungszentrale nachfragen, welche Ausschlussklausel gelten soll.
Da die Tarifbedingungen teilweise geändert werden, kann es manchmal entscheidend sein, ob ein Altvertrag oder ein neuer Vertrag vorliegt.
Grruß
RHWWW

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ratefuchs
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 8x hilfreich)

guten morgen,

nochmal eine meldung.
es hat sich nun herausgestellt, dass diese unfallversicherung nur bis zum 70 sten lebensjahr in dieser form gültig ist. mein schwiegervater ist aber nun schon 80. es wurde nie darauf aufmerksam gemacht, dass er eine versicherung dem alter entsprechend braucht. so gesehen zahlt er seit 10 jahren seine beiträge praktisch umsonst, weil eben diese dinge wie; krankheitsbedingte stürze ausgeschlossen sind.
kann man evtl. versuchen, die beiträge der letzten 10 jahre zurückzufordern?
vielen dank
gruss
ratefuchs

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ratefuchs
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 8x hilfreich)

guten morgen,

nochmal eine meldung.
es hat sich nun herausgestellt, dass diese unfallversicherung nur bis zum 70 sten lebensjahr in dieser form gültig ist. mein schwiegervater ist aber nun schon 80. es wurde nie darauf aufmerksam gemacht, dass er eine versicherung dem alter entsprechend braucht. so gesehen zahlt er seit 10 jahren seine beiträge praktisch umsonst, weil eben diese dinge wie; krankheitsbedingte stürze ausgeschlossen sind.
kann man evtl. versuchen, die beiträge der letzten 10 jahre zurückzufordern?
vielen dank
gruss
ratefuchs

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