Rechtschutzversicherung kündigt - was ist mit der getätigten Deckungszusage?

18. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)
Rechtschutzversicherung kündigt - was ist mit der getätigten Deckungszusage?

hab da mal den frage,

wenn man eine rechtsschutzversicherung hat und die für fall x eine deckungszusage erteilt, irgendwann , während fall x noch läuft, nochmal eine deckungszusage beantragt...

1. kann die rechtschutz den versicherten kündigen? wäre das normal von der rv?
2. falls die rv einen kündigt, wird dann auch die bereits zugesagte deckungszusage gestrichen?

:)

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Im ewigen Gedenken."

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
firefighter0070
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 85x hilfreich)

Die Antwort findet man in den Rechtschutzbedingungen. Dort steht ob die Versicherung schon bei einem Fall kündigt oder erst bei zwei Fällen innerhalb 12 Monate.

In der Regel wird einem bei zwei Fällen innerhalb 12 Monaten gekündigt, da dann der Versicherung das Kostenrisiko zu hoch ist.

Normalerweise erhält man als erste Deckungszusage die Deckungszusage zur außergerichtlichen Wahrnehmung eines Anwaltes. Wenn der Anwalt dann eine Klage anstreben muss, wird er den Sachverhalt der Versicherng mitteilen und um weitere Deckungszusage bitten. Nach Abschluss des Rechtsstreites überlegt sich dann die Versicherung, ob sie kündigt oder noch nicht.

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#2
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

moin, aha....

aber auf jeden fall würde die rv den schon zugesagten fall auch weiterhin deckungssumme zusichern? mir ging es hauptsächlich darum das die rv bei anfrage eines zweiten falles auch gleich die erste deckungszusage kündigt oder auch nicht.

:)

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Im ewigen Gedenken."

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#3
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
das die rv bei anfrage eines zweiten falles auch gleich die erste deckungszusage kündigt


Das kann sie gar nicht, da eine solche Zusage verbindlich ist (solange sie nicht durch Täuschung o.ä. erschlichen wurde).

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#4
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

asooo... also könnte die rv die sache ablehnen auch kündigen , aber fall 1 bleibt unberührt... gut.

habe da nämlich eine zivilklage laufen. desweiteren, aus der vergangenheit wurde unschuldig beschuldigt etwas sehr schlimmes gemacht zu haben. natürlich habe ich nix gemacht, das wurde erwiesen durch dna und co. und das verfahren eingestellt. nun meinte mein anwalt... wenn die versicherung deckungszusage erteilt können wir es probieren uns meine bereits bezahlten anwaltskosten zurück zu holen. ich weiß nicht was er da vor hat.


:)

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