privathaftpflichtschaden

26. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
amun69
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)
privathaftpflichtschaden

hi alle miteinander habe ein kleines problem mit einer ph-versicherung vielleicht könnt ihr mir ja dabei helfen?!
mir wurden durch eine runtergestossene vase diverse elektronische geräte beschädigt.wassereintritt.
der schaden wurde sofort der gegenerischen ph.vers. gemeldet und die geräte dort abgeliefert.sie wurden aber erst 6 wo später zum gutachter weitergeleitet.
der schaden zog sich jetzt seit fast 8 monaten hin und wurde jetzt abgelehnt.die vers. hat versucht bis zu letzt die sache hinauszuzögern. es wurde damit begründet das angeblich die schäden mit dem schadenhergang nicht übereinstimmen würden u ich keinen eigentumsnachweis für die geräte erbracht habe.
da ich die geräte gebraucht gekauft habe habe ich auch keine belege.die sachen wurden aber in ovp und mit allem zubehör der vers. zugestellt.
meine frage ist jetzt kann ich zum einen das gutachten anfordern woraus sich die ablehnung ergibt und zum anderen muß ich einen eigentumsnachweis überhaupt führen. müßte ich den verursacher jetzt verklagen oder sollte ein anwalt direkt sich mit der vers in verbindung setzen?!
danke im voraus

alex

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

das hört sich eher an, als wolle die Versicherung den SChaden abwehren.
Wenn die sich auf dein SChreiben stur stellen, hilft nur noch ein Anwalt, da sich die Angelegenheit ansonsten auch nur endlos hinzöge.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amun69
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

ja das denke ich auch nur ist das problem
das ich dann wohl den schadenverursacher verklagen müßte und nicht die versicherung und der verursacher müßte sich dann das geld beim versicherer wiederholen oder?!
hätte ich denn anspruch darauf wenigstens das gutachten einzusehen?!

gruß und danke

alex

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

warum sollen denn immer die versicherer die bösen sein?

rein subjektiv würde ich dabei schon ins grübeln:

>>> durch eine runtergestossene vase diverse elektronische geräte beschädigt.

ehrlichkeit mal unterstellt aber da kommt jeder sachbearbeiter ins grübeln und jetzt kommt es halt noch auf die näheren umstände an.

gruß

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

würde erstmal deinem Anwalt alles übergeben, ob ihr einen eigenen Gutachter einschaltet ist auch die Frage, ob sich hier die kosten im Vergleich zur SChadenssumme lohnen, weil bezahlen must du ihn erstmal.
Verklagen lass erstmal, wart auf die Reaktion der Versicherung, wenn der Anwalt seine Schreiben abgeschickt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>>wart auf die Reaktion der Versicherung, wenn der Anwalt seine Schreiben abgeschickt hat.

aber schön langsam dabei gehen denn dünnes eis kann brechen :(

ich zitiere:

>>>die schäden mit dem schadenhergang nicht übereinstimmen würden

schonmal über die folgen nachgedacht wenn das VU auch den entsprechenden beweis führen kann?

sollte es tatsächlich irgendwelche unstimmigkeiten mit dem schadenhergang geben würde ich den ball flachhalten und die akte schliessen.

gruß

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

hallo BigMikeOWL,
du hast Recht, dass die Versicherungen immer schnell die Bösen sind. Wir haben aber selber mehrfach erlebt, dass Versicherungen angeblich nicht über Schäden informiert wurden-- obwohl in einem Fall von meinem Telefon aus dort alles gemeldet wurde( mir ist Nachbar ins Auto gefahren) und in einem Anderen Fall, der Schaden von dem Verursacher und uns ( Geschädigter, die mochten meinen PKW alle nicht)in dem Büro vor Ort gemeldet wurde---
ohne Anwalt wäre da nichts gelaufen, da die Herrschaften über unsere SChreiben und Telefonate einfach erhaben waren.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

ja, alles unbestritten aber in diesem fall liegt der vorwurf des versuchten betruges bereits vor, nur nicht konkret so genannt und auch ohne strafrechtliche folgen.

so etwas greift ein vu nicht aus der luft sondern prüft auf rechtssicherheit darum nur der hinweis:

sollte an dem vorwurf etwas dran sein wird das vu es wahrscheinlich auch beweisen können. bisher ist es *nur* die ablehnung, es kann sich daraus auch ein strafverfahren entwickeln :(

wenn der TE sich allerdings absolut sicher ist, ist der gang zum RA der richtige weg.

gruß

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.794 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen