hi alle miteinander habe ein kleines problem mit einer ph-versicherung vielleicht könnt ihr mir ja dabei helfen?!
mir wurden durch eine runtergestossene vase diverse elektronische geräte beschädigt.wassereintritt.
der schaden wurde sofort der gegenerischen ph.vers. gemeldet und die geräte dort abgeliefert.sie wurden aber erst 6 wo später zum gutachter weitergeleitet.
der schaden zog sich jetzt seit fast 8 monaten hin und wurde jetzt abgelehnt.die vers. hat versucht bis zu letzt die sache hinauszuzögern. es wurde damit begründet das angeblich die schäden mit dem schadenhergang nicht übereinstimmen würden u ich keinen eigentumsnachweis für die geräte erbracht habe.
da ich die geräte gebraucht gekauft habe habe ich auch keine belege.die sachen wurden aber in ovp und mit allem zubehör der vers. zugestellt.
meine frage ist jetzt kann ich zum einen das gutachten anfordern woraus sich die ablehnung ergibt und zum anderen muß ich einen eigentumsnachweis überhaupt führen. müßte ich den verursacher jetzt verklagen oder sollte ein anwalt direkt sich mit der vers in verbindung setzen?!
danke im voraus
alex
privathaftpflichtschaden
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
das hört sich eher an, als wolle die Versicherung den SChaden abwehren.
Wenn die sich auf dein SChreiben stur stellen, hilft nur noch ein Anwalt, da sich die Angelegenheit ansonsten auch nur endlos hinzöge.
ja das denke ich auch nur ist das problem
das ich dann wohl den schadenverursacher verklagen müßte und nicht die versicherung und der verursacher müßte sich dann das geld beim versicherer wiederholen oder?!
hätte ich denn anspruch darauf wenigstens das gutachten einzusehen?!
gruß und danke
alex
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warum sollen denn immer die versicherer die bösen sein?
rein subjektiv würde ich dabei schon ins grübeln:
>>> durch eine runtergestossene vase diverse elektronische geräte beschädigt.
ehrlichkeit mal unterstellt aber da kommt jeder sachbearbeiter ins grübeln und jetzt kommt es halt noch auf die näheren umstände an.
gruß
würde erstmal deinem Anwalt alles übergeben, ob ihr einen eigenen Gutachter einschaltet ist auch die Frage, ob sich hier die kosten im Vergleich zur SChadenssumme lohnen, weil bezahlen must du ihn erstmal.
Verklagen lass erstmal, wart auf die Reaktion der Versicherung, wenn der Anwalt seine Schreiben abgeschickt hat.
>>>wart auf die Reaktion der Versicherung, wenn der Anwalt seine Schreiben abgeschickt hat.
aber schön langsam dabei gehen denn dünnes eis kann brechen
ich zitiere:
>>>die schäden mit dem schadenhergang nicht übereinstimmen würden
schonmal über die folgen nachgedacht wenn das VU auch den entsprechenden beweis führen kann?
sollte es tatsächlich irgendwelche unstimmigkeiten mit dem schadenhergang geben würde ich den ball flachhalten und die akte schliessen.
gruß
hallo BigMikeOWL,
du hast Recht, dass die Versicherungen immer schnell die Bösen sind. Wir haben aber selber mehrfach erlebt, dass Versicherungen angeblich nicht über Schäden informiert wurden-- obwohl in einem Fall von meinem Telefon aus dort alles gemeldet wurde( mir ist Nachbar ins Auto gefahren) und in einem Anderen Fall, der Schaden von dem Verursacher und uns ( Geschädigter, die mochten meinen PKW alle nicht)in dem Büro vor Ort gemeldet wurde---
ohne Anwalt wäre da nichts gelaufen, da die Herrschaften über unsere SChreiben und Telefonate einfach erhaben waren.
hallo,
ja, alles unbestritten aber in diesem fall liegt der vorwurf des versuchten betruges bereits vor, nur nicht konkret so genannt und auch ohne strafrechtliche folgen.
so etwas greift ein vu nicht aus der luft sondern prüft auf rechtssicherheit darum nur der hinweis:
sollte an dem vorwurf etwas dran sein wird das vu es wahrscheinlich auch beweisen können. bisher ist es *nur* die ablehnung, es kann sich daraus auch ein strafverfahren entwickeln
wenn der TE sich allerdings absolut sicher ist, ist der gang zum RA der richtige weg.
gruß
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