gkv

6. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
moppelchen
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 18x hilfreich)
gkv

hallo,

ich bin seit nov. 04 selbstständig im dienstleistungsbereich, zähle aber leider zu den gebäudereinigern.

in dieser zeit bestand bisher keine kv.

im vergangenen jahr rief ich die für mich aktuelle kv (..k) an, weil ich mich dort versichern muss und fragte nach, wie das in meinem fall aussieht, man versicherte mir, in meinem fall hätte es noch zeit, ich müsse mich nicht versichern, sondern erst ab 09?

ich nahm 2 mal kurzzeitig einen vollzeitjob an, einmal 3 wochen, einmal 1 woche.

irgendwann im oktober erhielt ich das 1. mal post von der kv. ich sei nicht krankenversichert, sei aber dazu verpflichtet seit dem ...es folgte das datum nach!!!! der 2. versicherungspflichtigen tätigkeit bis zum laufenden datum.

ich rief da an und man meinte, es sei gesetz, dadurch, dass ich die beschäftigung angenommen habe, werde ich anders behandelt.
ich fragte ebenfalls nach dem in etwa beitrag....die dame der hotline erwähnte was von 130 €.

naja, nicht so hoch....füllte also die unterlagen aus.....(zog sich allerdings ein bisschen hin...hatte einfach das geld für beiträge nicht).

am 06.01. 08 konnte ich dann wieder einem vollzeitjob nachgehen, den ich aus persönlichen gründen zum 30.04. gekündigt habe. bin weiter selbstständig...lief während der vollzeitstelle am wochenende weiter, so ca 20 std im monat.

bekam dann irgendwann wieder post der kv, wo man mir mit strafen drohte, wenn ich nicht endlich den antrag abgebe. hatte ich doch! also noch mal. ich ging diesmal persönlich hin.....und nun kommts. ich soll mich zum 01.04.07 rückversichern. das läuft dann unter bürgerversicherung. der beitrag liegt bei satten 290 €, es sei nicht möglich, rückwirkend ermässigungen zu gestatten. ???????

ich füllte eben alles aus, einschliesslich bonusprogramm....man erklärte mir, dass ich nur im notfall zum arzt dürfe, bis nur noch 2 beiträge offen seien. musste meine sterkl. vorlegen, und mietvertrag und habe für die zukunft (ab 01.05. ) einen beitrag von 195 €. dann meinte die sb der kv, sie würde mir den bescheid senden, sie würde in urlaub fahren.... das stimmte, habe sie durch zufall 3 tage später inmitten einer reisegruppe am bahnhof gesehen., aber....der bescheid kam nicht.

der kam vergangene woche. einschliesslich der berechnung. ich darf (einschl. mai ) 2500 und zahlen.....und natürlich kam direkt der wisch mit, ich hätte den 1. beitrag noch nicht fristgerecht bezahlt.....(der muss ja bis zum 15. bei der kv sein).

gleichzeitig....dass ich pro monat a5 % zinsen auf die schulden zu zahlen habe (sind ja mtl. nur mal schlappe 125 €), und dass mir weitere maßnahmen drohen, wenn ich weiterhin nicht zahle.,

......dazu fiel mir erst mal nichts mehr ein.

frage: ist das wirklich so alles richtig? ich habe irgendwo mal gelesen, weiss leider nicht mehr wo, dass es wohl ausnahmen gibt.... ach so, in dem schreiben stand noch, dass in bestimmten fällen das amt einspringt....aber das bedeutet, die auflagen des amtes zu erfüllen....den spass hatte ich schon mal, antrag zurückgezogen. den krampf mach ich nicht mehr mit.
oder gelten in diesem fall einfachere bedingungen als bei alg2 bezug? darauf habe ich keinen anspruch.

gruss moppelchen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cdfmi
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 111x hilfreich)

hallo,

soweit ich das kenne, hat die kasse genau so gehandelt, wie sie handeln darf. und ja sie können die beiträge vom 1.04.07 an fordern. das gesetzt gilt ab eben diesem datum.

sonderregelungen sind mir persönlich nicht bekannt. cleverer wäre es gewesen in eine pkv zu wechseln, aber das setzt ja vorraus, das man gesund ist. hier hättest duein ärztliches gutachten bringen müssen, was zwar geld kostet, aber bei weitem nicht so viel.

ich denke um die zahlung kommst du nicht herum. wird wohl auf eine ratenzahlung hinaus laufen. und ja, solange das geld nicht bezahlt ist, bekommst du nur eine notversorgung. heißt alles andere müssen sie nicht übernehmen.

lg
casper

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