eigene Hausratversicherung soll haften?

27. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
klaus351
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
eigene Hausratversicherung soll haften?

Hallo,
Vielleicht kann mir jemand hier weiterhelfen.
In der überliegenden Wohnung war ein Wasserschaden somit der Verursacher. In meiner Wohnung ist in drei Räumen jetzt Feuchtigkeit bzw schon Schimmel.Jetzt hat mein Vermieter gesagt Die Trocknung die Gebäudeversicherung übernimmt, aber mein Schaden sprich Renovierung soll meine Versicherung übernehmen, ist das so rechtlich ok.Weil das gleiche war auch vor Jahren im Nachbarhaus und da hat der oberere Mieter bzw seine Versicherung den Schaden der unteren Wohnung übernommen.
Im Voraus vielen Dank für jeden Tipp

MfG
Klaus

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Wenn in der oberen Wohnung ein Feuer ausgebrochen wäre und es wäre Löschwasser in deine Wohnung eingetreten, dann ist deine Hausratversicherung zuständig.
Daher dürfte es wohl in deinem Fall auf das gleiche rauskommen und du wirst den Schaden deiner Hausratversicherung melden müssen.l

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#2
 Von 
firefighter0070
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 85x hilfreich)

Die Haftpflichtversicherung des Verursachers aus der oberen Wohnung ist dafür zuständig

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

"Die Haftpflichtversicherung des Verursachers aus der oberen Wohnung ist dafür zuständig "

Ja,

firefigter, aber nur, wenn es einen schuldigen Verursacher gibt.

SG

Berry

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
stonemouse
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn Mieter keine Hausratversicherung hat,haftet die Gebäudeversicherung.
Der Vermieter hat sich schließlich gegen alle Eventualitäten zu versichern.
Er gibt die Kosten ja auch an die Mieter in der Nebenkostenabrechnung weiter.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Wenn Mieter keine Hausratversicherung hat,haftet die Gebäudeversicherung.


Die Gebäudeversicherung wird dir was husten.
Wie der Name schon sagt, kommt eine Gebäudeversicherung für Schäden am Gebäude auf und nicht am Hausrat.

Daher sollte man, wenn man keine Ahnung hat, sich mit solchen Aussagen etwas zurückhalten.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Es kommt auf den Grund des Wasserschdens an.

Übergelaufene Badewanne - Mieterverschulden
Rohrbruch in der Wand - eine ganz andere Lage

Das müsste der TE erst mal aufklären.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

Na ja, wenn der TE eine Hausratversicherung hat, ist es für ihn wirklich das ebequemste, diese den Schaden regulieren zu lassen. Die Hausrat wird sich das Geld schon vom Schuldigen zurückholen, wenn das denn möglich ist.
Es könnte ein Problem sein, den Schuldigen überhaupt festzustellen. Wie hier schon gefragt wurde: Was war due Ursache des Wasserschadens? Kein Problem für den TE, sondern ein Problem seiner Versicherung, so er denn eine hat.
Wenn man einen Schuldigen hat: Hat der überhapt Geld? Kein Problem für den Te....
Wenn der Schuldige Geld hat: Ist er denn gewillt, den vom TE bezifferten Schaden auch so zu ersetzen? Kein Problem für den TE...

Wende dich an deine Versicherung und schau dir den Rest aus der Ferne an. Das ist beser für den Blutdruck.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Der Vermieter hat sich schließlich gegen alle Eventualitäten zu versichern.

Das ist natürlich Unsinn.
Einige Risiken sind gar nicht versicherbar - sei es weil keine Versicherung diese anbietet oder weil die Prämie zu hoch ist.

Desweiteren ist es abgesehen von eventuellen Pflichtversicherungen - alleine die Entschseidung des Vermieters ob und wie hoch er sich gegen was versichert.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mandy03
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

Warum sollt die Hausratversicherung hier irgendetwas regulieren?! Die TE spricht von Renovierungskosten, nicht von Hausrat, welcher beschädigt ist.
Bei verschuldetem Wasserüberlauf durch obigen Mieter muss dessen Haftpflicht ran.Bei Rohrbruch ect. Die Gebäudeversicherung des VM!




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#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Was diskutiert ihr überhaupt rum?
TE Klaus hat sich nie wieder gemeldet und wir werden nie erfahren welche Art von Schaden es war. Der Fall ist übrigens von August und bestimmt schon erledigt. ;)

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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