doppelte Kfz-Versicherung

6. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Dieter99
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
doppelte Kfz-Versicherung

Hallo Zusammen

Ich bin derzeitig doppelt Kfz-versichert (Haftplicht und Vollkasko).

Im November habe ich eine neue Kfz-Versicherung (andere Versicherung, billigerer Tarif, etc.) abgeschlossen. Gleichzeitig habe ich die alte Kfz-Versicherung per Post gekündigt. Im Januar haben aber nun beide Versicherungen abgebucht.

Bei einem Anruf bei der alten Versicherung wurde mir mitgeteilt, dass die Kündigung nicht angekommen sei (Diskussionen mit dem Sachbearbeiter am Telefon waren sinnlos!). Toll!
Meines Wissens nach muss die neue Versicherung nun zurücktreten, da zwei Haftpflichtversicherungen (d.h. 2 Versicherungsscheine für 1 PKW) unzulässig sind. Die neue Versicherung will jetzt aber noch extra Bearbeitungsgebühren etc.

Gibt es einen Weg doch noch von der neuen (oder einer anderen) billigeren Versicherung zu profitieren?
Kann ich mein Auto einfach abmelden/stillegen? Dann beide Versicherungen kündigen und nach einer Zeit X eine neue abschließen!?
Wie lange muss das Auto dann stillgelegt werden?

Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?

Danke schonmal.
Gruß

Probleme mit der Versicherung?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

>>>Gibt es einen Weg doch noch von der neuen

dabei stellen sich die fragen:

- warum wurde die kündigung nicht angenommen?
- wie wurde die kündigung versand?
- wurde die kündigung schriftlich abgelehnt?

wenn die kündigung form und fristgerecht so abgeschickt wurde, dass sie bis zum 30.11. beim VR eingegangen ist, dann ist sie auch gültig.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dieter99
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi

Die Kündigung wurde mit einer Postkarte (vorgedruckt von der Versicherung) versendet. Laut Versicherung ist sie dort nicht eingegangen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

wenn du den versand nicht nachweisen kann hat der alte VR die sogenannten älteren rechte.

wenn der neue VR eine bearbeitungs oder geschäftsgebühr für den rücktritt verlangt wüsste ich im moment nicht was dagegen spricht. es ist allerdings üngewöhnlich und alles andere als kundenfreundlich, ich würde einfach mal anfragen auf welcher basis die gebühr begründet ist.

viel erfolg

0x Hilfreiche Antwort

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