betr. Altersvorsorge / Lebensversicherung

22. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Weazle
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 17x hilfreich)
betr. Altersvorsorge / Lebensversicherung

Hallo zusammen. Mein letzter Arbeitgeber hat vor einigen Jahren eine betriebliche Altersvorsorge für seine Mitarbeiter abgeschlossen, welche als Bonus von ihm bezahlt wurde. Als die Zeiten schlechter wurden, hat er die Zahlungen eingestellt und in Gegenseitigem Einverständnis wurde der Betrag von unserem Brutto abgezogen und versteuert. Geldwerter Vorteil oder so nennt sich das. Nachdem jetzt ein großer Teil der Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausgeschieden sind wurde die Vericherung auf die jeweiligen Mitarbeiter umgeschrieben und der alte Chef hat alle Rechte daran abgetreten. Da ich die Versicherung bereits im November 2008 Beitragsfrei stellen lassen habe, wird dort in 30 Jahren, also zu meinem voraussichtlichen Rentenbeginn eine Rente von 4,80€ / Monat ausgezahlt. Aus diesem Grund möchte ich die Versicherung kündigen und die Summe, die mir zustehen würde auszahlen lassen. Das möchte aber die Versicherung nicht. Die sagen, dass das nicht mehr geht, weil ich schon einen Rentenbetrag von 4,80€ habe. Ab einem € auszahlbare Rente würde das nicht mehr gehen. Ist das richtig? Gibt es Möglichkeiten das zu kündigen, oder ist man dort gefangen? Chris

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Peda07
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 17x hilfreich)

Zauberwort: Beitragsfrei stellen
danach angesammelte Beiträge auszahlen lassen.

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#2
 Von 
Weazle
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 17x hilfreich)

Leider funktioniert das Zaberwort nicht. Die LV ist bereits seit Ende 2008 beitragsfrei gestellt, die Versicherung weigert sich jedoch, weil dort bereits eine mögliche monatliche Rente von 4,80€ angesammelt wurde, die mir mit dem 65. Lebensjahr ausgezahlt wird. Ist das nicht toll?

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#3
 Von 
Andreaberater
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, das stimmt tatsächlich. Sie können die Versicherung nicht kündigen, da unverfallbare Anwartschaften entstanden sind. Die Beitragsfreistellung des Vertrages kommt aber in Ihrem Fall einer Kündigung ja fast gleich, da die resultierende Rente doch sehr gering sein wird, wie Sie beschreiben. Mein Tip: Vergessen Sie den Vertrag einfach und rufen Sie die kleine Rente frühestens ab Endalter 60 ab. Was mir nicht einleuchtet ist Ihre Aussage, dass der Arbeitgeber die Beiträge nicht mehr bezahlt hatte und diese dann für Sie als sog. Geldwerter Vorteil angerechnet wurden. Das stimmt so nicht. 1. Der Vertrag hätte nach Ausscheiden des Arbeitgebers als Beitragszahler auf den jeweiligen Mitarbeiter als "Entgeltumwandlung" umgeschrieben werden müssen. Diese Entgeltumwandlung sieht ein soforiges unwiderrufliches Bezugsrecht für den AN vor. Desweiteren hätte in Ihrer Gehaltsabrechnung ein um den Beitrag höheres Bruttogehalt ausgewiesen werden müssen. Dann hätten Sie eine echte Gehaltserhöhung erhalten. So aber haben Sie den Vertrag aus Ihrem bisherigen Bruttoverdienst selbst weiter bedient und daher ein geringeres Nettoeinkommen erhalten. Der Chef hat weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge, die aus den Versicherungsbeiträgen resultieren, eingespart. Hätten Sie alle der Umwandlung nicht zugestimmt, hätte der Chef weiterbezahlen müssen!

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