auto geborgt von Freund - Unfall - Auto Versichert?

3. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
wanderdühne
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
auto geborgt von Freund - Unfall - Auto Versichert?

Hallo!

Wollt mal folgendes Wissen!! Wenn ich mir von nen Freund das Auto ausleihe und damit eine Unfall baue, kommt dafür die Versicherung auf?? Macht das unterschiede ob ich dran Schuld bin oder ein anderer Verkehrsteilnehmer. (also z.b. ich fahr jemanden hinten rein oder der mir!). Kommt es aufs alter an?? Muß ich dann alleine für den Schaden gerade stehen??

Probleme mit der Versicherung?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Habt Ihr eigentlich einen Führerschein? Euer Fahrlehrer hat Euch nichts über die Haftpflichtversicherung erzählt?

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wanderdühne
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

JA hab n Führerschein, und ja hat er sicher auch aber habs vergessen!!
Deswegen bin ich ja hierher gemacht!!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

"Deswegen bin ich ja hierher gemacht!!"

Naja neben dem Führerscheinkurs würde ich nochmal die Schulbank zum Thema Deutsch und Satzbau drücken. Oder ist das schon die neue Rechtschreibung? ;)


"Wenn ich mir von nen Freund das Auto ausleihe und damit eine Unfall baue, kommt dafür die Versicherung auf??"

Ja die kommt auf. Kasko des Gegners wenn er Schuld ist oder Vollkasko des Autobesitzers fürs Auto und dessen Kasko für den Wagen des Unfallgegners wenn man selber Schuld ist.


"Macht das unterschiede ob ich dran Schuld bin oder ein anderer Verkehrsteilnehmer."

Ja!Gewaltig!


"Kommt es aufs alter an?? "

Kann sein, wenn man in seiner Auto-Versicherung bestimmte Personen ( unter 23 etc. ) vom fahren ausschließt.


"Muß ich dann alleine für den Schaden gerade stehen?? "

schlußfolgere mal aus obigem.

-- Editiert von Jogibear am 07.09.2004 08:45:56

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

Wenn du dir ein Auto ausleihst und mit diesem einen Schaden verursachst, kann dein Freund von Dir den Schaden, insofern er unter der Selbstregulierungsgrenze liegt einfordern, liegt er drüber kann er von Dir die Differenz zur Hochstufung verlangen.
Ausnahmen sind hier Freundschaftdienste wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, als Bsp. fahr doch mal bitte mit meinem Auto Bier holen, hier würde ich die Rückforderung ablehnen, hast du aber auf dem Rückweg schon den halben Kasten leergesoffen und baust nen Unfall, so kann er von dir wegen grober Fahrlässigkeit den Betrag X im Schadensfall einholen.
Gruss
miniway

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wanderdühne
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für eure Hilfe!
Werde mir n eigenes Auto kaufen da hab ich die Probleme nicht mehr.

Gruß
der Onkel Nambowie

1x Hilfreiche Antwort

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