auto beschädigt

28. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
agio
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 12x hilfreich)
auto beschädigt

Das gehört vielleicht nicht hierher - aber folgendes ist mir passiert:

Ich stelle mein Auto immer in einer Tiefgarage ab, der Platz ist einzeln abschliessbar.

Nun haben unbekannt mein Tor aufgebrochen und mein Auto beschädigt - reiner Vandallismus also.

Hat (oder soll haben) der Vermieter eine Versicherung über der ich den Schaden reguliert bekomme ?

Oder was kann ich machen ?

Danke an alle,
agio

Probleme mit der Versicherung?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Haftpflichtversicherungen schließen normalerweise in ihren Versicherungsbedingungen eine Regulierung von Schäden aus, die durch das Halten und Führen von Kraftfahrzeugen entstanden sind.
Dies wird bei einer Hausbesitzer-Haftpflicht nicht anders sein. Außerdem hat dir der Hausbesitzer keinen Schaden zugefügt, noch ist der Schaden DURCH sein Haus entstanden (dies wäre bei einem Einsturz des Daches anders).

Du kannst deinen Vermieter ansprechen, ob er in irgendeiner Weise gegen Einbruch versichert ist. Vielleicht ersetzt so eine Versicherung den Schaden, da die Beschädigung ja im Zusammenhang mit dem Einbruch steht.

Ansonsten hilft nur noch eine eigene Kfz-Teilkasko oder du wirst auf den Kosten sitzen bleiben.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Haftpflichtversicherungen schließen normalerweise in ihren Versicherungsbedingungen eine Regulierung von Schäden aus, die durch das Halten und Führen von Kraftfahrzeugen entstanden sind.
Dies wird bei einer Hausbesitzer-Haftpflicht nicht anders sein. Außerdem hat dir der Hausbesitzer keinen Schaden zugefügt, noch ist der Schaden DURCH sein Haus entstanden (dies wäre bei einem Einsturz des Daches anders).

Du kannst deinen Vermieter ansprechen, ob er in irgendeiner Weise gegen Einbruch versichert ist. Vielleicht ersetzt so eine Versicherung den Schaden, da die Beschädigung ja im Zusammenhang mit dem Einbruch steht.

Ansonsten hilft nur noch eine eigene Kfz-Teilkasko oder du wirst auf den Kosten sitzen bleiben.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
adhocultra
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Bei reinem Vandalismus zahlt lediglich die Vollkasko-Versicherung den Schaden, die Teilkasko tritt in obigem Fall lediglich bei einem Einbruchdiebstahl ein.

1x Hilfreiche Antwort

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