Guten Tag,
Meine Vollkaskoversicherung mit 500 Euro Selbsbeteiligung will aus einem Unfall quasi 2 Unfälle machen, damit ich auch 2 mal 500 Euro bezahlen soll und 2 mal hochgestuft werde.
Folgendes ist geschehen:
ich touchiere in einer engen straße links eine mauer, weil ich einem gegenüber rechts stehenden parkenden pkw, der mit dem heck fast auf der straße steht, zu sehr ausgewichen bin. Als Reaktion des "Knalls" gegen die Mauer reiße ich das lenkrad nach rechts und stoße hierbei auch noch gegen den rechts stehenden pkw.
Die versicherung sagt, "ich wäre weitergefahren" und daher sind es zwei unfälle.
Vielleicht hat jemand ahnung davon, wie die rechtslage ist.
vielen dank
aus einem unfall 2 unfälle gemacht
16. August 2006
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Frage vom 16. August 2006 | 19:15
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
aus einem unfall 2 unfälle gemacht
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 16. August 2006 | 21:40
Von
Status: Schüler (296 Beiträge, 64x hilfreich)
Ich würde jetzt spontan auch sagen, 2 Unfälle.
Keine Ahnung wie hier die Rechtlage ist. Wie wärs mit einen Rechtsanwalt?
#2
Antwort vom 16. August 2006 | 22:47
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
hi,
danke für die einschätzung.
sinn des forums sind u. a. erfahrungsaustausche, um eben nicht sofort kostenpflichtige rechtsanwälte beanspruchen zu müssen.
dein kommentar im anschluss ist also völlig überflüssig.
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#3
Antwort vom 17. August 2006 | 10:06
Von
Status: Student (2628 Beiträge, 677x hilfreich)
wie weit sind die anstosspunkte auseinander?
#4
Antwort vom 17. August 2006 | 10:12
Von
Status: Schüler (296 Beiträge, 64x hilfreich)
Sorry für den Rechtsanwalt. Es gibt eben sehr gute Spezialrechtsanwälte im Bereich Verkehr. Verkehrsrechtsschutz nicht vorhanden?
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