Hey!
A hat an B vermietet. B zieht aus. Es gibt Streit über die letzte BKA. B meint, ca. 200€ nicht zahlen zu müssen. Vermieter A leitet ohne RA ein Mahnverfahren ein; B widerspricht, RA C - nun von A beauftragt - begründet die Klage vor dem Amtsgericht.
B bekommt kalte Füße und will nun wissen, ob seine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten auf der Gegenseite, sowie die Gerichtskosten im Verlierensfall zahlt, wenn er sich ERST jetzt bei dieser meldet.
Ob die Klageforderung zurecht besteht, muss noch geprüft werden.
Zahlt RSV auch nachträglich??
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Die RSV zahlt nur die eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Die Anwaltskosten der Gegenseite muss man selbst bezahlen, wenn man den Prozess verliert. Das dürften bei dem Streitwert von 200 € und aufgrund der Tatsache, dass A den Rechtsanwalt erst für die Klage und nicht außergerichtlich beauftragt hat, nicht allzu hohe Kosten sein (eine 1,0-Gebühr beträgt da 25 €, bei evtl. insgesamt 2,5 Gebühren (Verfahrens- u. Terminsgebühr) wären das dann 62,50 € zuzüglich Auslagenpauschale etc.
Zu spät ist es jedenfalls unabhängig davon, welche Kosten die RSV übernimmt, nicht, denn vor Einreichen der Klage bestand ja noch kein Anlass, die Versicherung zu bemühen.
hey fridolin501,
kann es sein, dass du ein wenig die Kostenübernahme durch eine RSV und die durch die Prozesskostenhilfe durcheinander gebracht hast? Ich meine dies in Bezug auf die RA-Kosten der Gegenseite....
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Ja, da hast du wohl Recht! Sorry!
Aber der letzte kurze Absatz meines letzten Postings kann stehen bleiben.
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