Wildunfall: Wild auf Gegenfahrbahn geschleudert, welche Versicherung zahlt was?

21. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.04.2016 19:30:52
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wildunfall: Wild auf Gegenfahrbahn geschleudert, welche Versicherung zahlt was?

Folgender Sachverhalt:

- Wildunfall mit einem Reh bei Dunkelheit, Regen und Gegenverkehr (Anfang Februar)
- Wild wird auf die Gegenfahrbahn geschleudert und beschädigt einen entgegenkommenden PKW schwer
- Heute teilt mir meine Versicherung mit, dass Sie einen neuen Schaden (Haftpflichtschaden) zum gleichen Unfall erfasst hat, da ein Rechtsanwalt Ansprüche seines Mandanten geltend machen möchte (mir ist unbekannt, ob es sich beim Mandanten um den Halter des anderen Fahrzeugs handelt oder um seine Versicherung)

Ist dieses Verfahren so üblich?
Müsste nicht eigentlich die Versicherung des anderen Fahrzeughalters dessen Schaden zahlen? Es handelt sich ja schließlich um eine Beschädigung durch das Wild. Eine Berührung der Fahrzeuge hat es nicht gegeben.

Außerdem frage ich mich, ob denn jeder einfach so mal einen Schaden auf meine Versicherung melden kann und dann einfach Geld bekommt!?

Ich bin nicht damit einverstanden, dass meine Schadenfreiheitsklassen für so etwas erhöht werden. Ich bin der Meinung, dass mich hierfür keine Schuld trifft (unvermeidbares Ereignis) Für die Beantwortung meiner Fragen wäre ich sehr dankbar.

Probleme mit der Versicherung?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Es sind 2 Schadensfälle:

- Wildunfall von dir, da zahlt deine Teilkaskoversicherung

- du hast einen Gegenstand (Wild) gegen ein anderes Auto geschleudert, diesen Schaden am anderen Fahrzeug übernimmt deine Haftpflicht.

Das Fahrzeug des anderen wurde nicht durch einen (direkten) Wildunfall beschädigt sondern von dir (durch einen Wildunfall) verursacht.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Ich zitiere mal:
"Unabwendbar ist ein Unfall nur dann, wenn auch ein besonders umsichtiger und vorsichtiger Fahrer den Unfall nicht hätte vermeiden können."

Zitat:
Dunkelheit, Regen und Gegenverkehr


Zitat:
Wild wird auf die Gegenfahrbahn geschleudert


-> man ist also schon recht zügig gefahren, hätte also bei geringerer Geschwindigkeit, sowohl den Unfall als solches, als auch das Schleudern des Tiers verhindern können.
Also: unabwendbar trifft nicht zu

Edit: natürlich muss es einem Geschädigten möglich sein, deiner Versicherung den Schaden zu melden, gezahlt wird dann aber noch lange nicht sofort

-- Editiert von Lazyboy am 21.04.2016 15:53

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.04.2016 19:30:52
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Geschwindigkeit ca. 80km/h auf einer breiten Landstraße. Denke das ist den******rungsverhältnissen angepasst. Und weit und breit kein Wald. Das ist weder zügig, noch kann man mit Wild rechnen.

Aber egal. Ich kanns ja verstehen. Wenn ich der andere Beteiligte wäre, würde ich auch versuchen, dass ich nicht selbst (bzw. meine Versicherung) zahlen müsste.

0x Hilfreiche Antwort

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