Wildunfall Gutachter bezweifelt reinen Wildunfall

19. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Triplex
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Wildunfall Gutachter bezweifelt reinen Wildunfall

Ich habe auf einer Bundesstraße ein Wild******* umgefahren. Eigentlich sollte meine Versicherung Wildschäden zahlen und der Gutachter der Versicherung hat den Unfall auch als Wildunfall anerkannt, die tote Sau wurde gefunden.
Nur behauptet der Gutachter anhand des Schadens (Totalschaden), dass ich außer der Sau noch einen Baum erwischt haben müsste. Dem ist aber nicht so und so steht es auch im Unfallprotokoll der Polizei. Was kann man in so einem Fall machen? Und ist der geschätzte Schaden von 7000 € nach einer Sau realistisch?
Gruß, Triplex

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

Folgendes Problem, der Wildunfall wird wohl anerkannt werden, steht aber etwas von einem Baum im Gutachten jedoch nicht im Protokoll der Polizei so wird die Versicherung wohl davon ausgehen, dass der Schaden durch den"Baum" vorher entstanden ist, dieser Schaden ist als Vollkaskoschaden anzusehen und somit Hochstufungsrelevant während der Wildschaden ja ein Teilkaskoschaden ist und nicht SFR Belastend. Es kann sein, dass die Versicherung nun behauptet es wären 2 Schäden und diese werden getrennt voneinander behandelt. Sollte die Versicherung ganz böse drauf sein kann sie sogar Betrugsabsicht unterstellen und keinen der beiden Schäden regulieren.
Tip: Gegengutachten, kostet ungefähr 180-350 €.
MFG
miniway

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Wie stellt der Gutachter die Reihenfolge der Schäden dar?
Wenn der Baum infolge des Wildunfalls "erwischt" wurde, sollte das Ganze doch kein Problem darstellen.
Im umgekehrten Fall muss er Anhaltspunkte für seine Meinung angeben, die man evtl. durch ein Gegengutachten aus der Welt schaffen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Triplex
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Gutachter sagt nur, dass neben dem Wild auch noch ein stumpfer Gegenstand, also z.B. ein Baum erwischt worden sein muss, wann dies geschehen sein soll, sagt er nicht. Da ich aber eben nun keinen baum umgefahren habe, steht es auch nicht im Protokoll und man wird an der Unfallstelle auch keine Spuren eines solchen Aufpralls an einem Baum erkennen. Dann wird es also wohl auf ein Gegengutachten hinauslaufen.
Dank, Triplex

1x Hilfreiche Antwort

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