Widtierunfall

11. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
gav
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 4x hilfreich)
Widtierunfall

Wir haben eine Problem mit unseren Versicherungsunternehmen und zwar es geht um einen Wildtierunfall.
Ich habe unvermeidbaren Zusammenstoß mit einem Reh gehabt. Das Tier ist weggelaufen.
Es entstand ein Schaden an der hinteren linken Tür. Laut Verkehrunfallanzeige sind am PKW auch Wildhaare festgestellt.
Nach der Besichtigung von dem Sachverständigen haben wir ein Schreiben von der Schadenabteilung mit folgendem Inhalt bekommen:
"Ein Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Haarwild im Sinne... ist nicht nachgewiesen."
Welche Beweise brauchen die denn??? Telefonisch wollte der Sachbearbeiter keine weitere Erklärung geben.

Probleme mit der Versicherung?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Doppelposting.

Ab zum Anwalt!

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>>Ich habe unvermeidbaren Zusammenstoß mit einem Reh gehabt. Das Tier ist weggelaufen.

etwas genauer bitte, was ist wie passiert?

aus einem unvermeidbaren zusammenstoß ergibt sich nicht zwangsläufig ein Versicherungsschaden.

Gruß

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#3
 Von 
gav
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 4x hilfreich)

an BigMikeOWL

etwas genauer bitte, was ist wie passiert?

Es passiert auf eine Landestrecke um ca.23 Uhr, an einer Kurve stand plötzlich ein Reh in der Mitte des Straße. Also abbremsen ging es nicht und irgendwie ausweichen auch. Ich habe das Tier angefahren.

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#4
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hast du zeugen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
gav
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 4x hilfreich)

Nein. Wir waren zu zweit unterwegs. Die Strecke ist um 23 Uhr so gut, wie nicht befahren.

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#6
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>>Wir waren zu zweit unterwegs.

häh???

also mindestens eine weitere person ausser dir? doch ein zeuge?

es ist ungewöhnlich, dass ein tier seitlich in ein kfz läuft und die zweifel des versicherers sind berechtigt.

wenn es aber wirklich so geschehen ist und der zeuge das auch so bestätigen kann, dann solltest du unter klageandrohung mit frist zur zahlung auffordern.

Gruß

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#7
 Von 
cdfmi
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 111x hilfreich)

was ist daran ungewöhnlich, das ein tier in die seite rennt???

haben die ein raster, wo sie reinrennen dürfen?

versteh ich nicht... hab das schon oft gesehen...

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#8
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>>haben die ein raster, wo sie reinrennen dürfen?

nur vorne rechts ist erlaubt :devil:

>>>hab das schon oft gesehen...

tatsächlich? hinten links??

ein anprall an der seite im vorderen bereich ist durchaus normal, das ist richtig, aber hinten??

zur schilderung:

>>>Es passiert auf eine Landestrecke um ca.23 Uhr, an einer Kurve stand plötzlich ein Reh in der Mitte des Straße. Also abbremsen ging es nicht und irgendwie ausweichen auch.

ich kann mit im moment nur eine filmreife szene mit driftendem heck vorstellen um das nach zuvollziehen :)

aber egal, wenn es so war und ein zeuge das bestätigt soll er klagen.

gruß

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#9
 Von 
cdfmi
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 111x hilfreich)

<<< nur vorne rechts ist erlaubt
da würd ich mal die versicherung wechseln, bei meiner ist auch hinten links erlaubt :grins:

<<< tatsächlich? hinten links??
jop, bei meiner schwester, da ist ein wildes ******* reingerant und hat dan wieder kehrt gemacht.


<<<ein anprall an der seite im vorderen <<<bereich ist durchaus normal, das ist <<<richtig, aber hinten??
dit jeht schon, nur jeduldt... bin selbst 15 jahre lang in canada wild gewesen und hab da so einige tiere hinten rein rennen sehen :fight:


<<<aber egal, wenn es so war und ein zeuge <<< das bestätigt soll er klagen.
darafu wird es vermutlich hinaus laufen?!

darf ich mal fragen wer der versicherer ist?!

casper

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
gav
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 4x hilfreich)

Zu meiner Schilderung:
Der Stand in der Mitte des Straße, also der befand sich schon Links von mir. Ich wollte abweichen, aber viel Möglichkeit auf die Landstraße besteht leider nicht und noch im Kurvenbereich. Ob er sich fortbewegt hat, kann leider nicht sagen, ich war am Steuer und außerdem war dunkel!
Sorry, Deutsch ist nicht meine Muttersprache. Deswegen auch den Sachverhalt nicht soo gut nachvollziehbar.

> darf ich mal fragen wer der Versicherer ist?!

Hamburg-Mannheiner Vers.AG

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
gav
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 4x hilfreich)

HILFE!!!
Unserer VU hat kein Schaden anerkannt und wir hatten kein Lust auf ein Gericht usw.
Jetzt hat unsere VU uns neue Police zugesendet. Grund dafür der Hocheinstufung ab dem Unfalltag! Ist es rechtmäßig???
Und wenn nicht, sollen wir doch einen RA in Anspruch nehmen?

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#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Kann es sein, dass Du uns nur einen Teil des Vorfalls erzählt hast? Ein Wildschaden ist normalerweise ein Teilkaskoschaden und führt nicht zu einer Hochstufung, auch dann nicht, wenn der Schaden bezahlt wird.

Außerdem kann ich nicht so richtig nachvollziehn, wie ein Reh, welches vor einem in der Kurve auftaucht, einen Schaden in der hinteren Tür verursachen kann.

Entweder erwischt man das Reh in so einer Situation frontal, ggf. mit den vorderen Kotflügeln oder gar nicht.

Ich nehme an, dass Deine Versicherung die gleichen Verständnisprobleme hat.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
deli oglan
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 12x hilfreich)

es ist ganz einfach,wenn Sie es beweisen können,das Sie mit einem reh kolidiert sind,dan bekommen Sie auch geld von der versicherung.aber Sie sollte min. ein teilkaskoversicherung haben.wie hoch ist der schaden?haben Sie teilkasko mit selbstbeteiligung?

beweise:
unfallprotokoll polizei
spuren vom reh an ihrem auto.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Wenn das so einfach ist, wo ist dann das Problem?

Es ist eben nicht so einfach, wenn man den Unfall so schildert, dass das Ganze in sich unschlüssig ist.

Ich stelle erneut die Behauptung auf, dass es nicht so gewesen sein kann, wie der Fragesteller es hier darstellt. Wenn jedoch falsche Angaben zum Ablauf des Unfalls gemacht werden, dann muss die Versicherung nicht leisten.

-- Editiert von hh am 15.08.2008 16:51:50

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#15
 Von 
deli oglan
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 12x hilfreich)

deswegen sage ich auch,das te einfach beweisen muss ,das es mit einem reh oder wild einen unfall hatte.
was ist den bitte falsch daran?
beweise sind wichtig


-- Editiert von deli oglan am 15.08.2008 19:36:03

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#16
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

irgendwie habe ich das gefühl, das nach der zehnten antwort die ersten zehn gar nicht mehr gelesen werden.

ihr zäumt das pferd gerade wieder von hinten auf ;)

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