Wer müßte für Unfallschaden auf Firmengelände Haften bei Fahrerflucht ?

7. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Getrom2008
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Wer müßte für Unfallschaden auf Firmengelände Haften bei Fahrerflucht ?

Sehr geehrte Damen und Herren,
Meine Frage.....
Mein bester Freund Arbeitet bei einer Grossen gelben Zustellfirma bei einem Subunternehmer.
Er hat sein Privatfahrzeug auf dem Firmenhof geparkt um seine Tour mit seinem LKW zu fahren.
Als er wieder in der Firma ankam musste er feststellen das ein LKW rückwärts in sein Fahrzeug gefahren ist.
Der Fahrer des LKW ( vermutlich Fremdspedition bzw. Subunternehmer ) hat danach Fahrerflucht begangen.
Leider hat niemand irgendetwas Notiert oder gesehen.

Anzeige geggen Unbekannt ist gestellt worden mit Aufnahme des Schadens durch die Polizei.

Jetzt die Frage.......
Wenn der Fahrer / Halter des Unfallfahrzeugs NICHT festzustellen ist, muß dann die Versicherung der Firma einspringen welche der Firmenhof /-Gelände gehört?

Mein Kumpel hat leider keine Vollkasko abgeschlossen und das Fahrzeug wird wohl ein Wirtschaftlicher Totalschaden.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.... Gruss Getrom2008

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)


Es ist kompliziert:
http://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/lackschaeden-auf-firmenparkplatz-wer-haftet

Der Arbeitgeber müsste also haften, wenn
a) der Arbeitgeber gegen Sorgfaltspflichten verstoßen hätte.
Das ist hier aber nicht erkennbar. Der Arbeitgebeber hat den Unfall weder verursacht noch durch Sorglosigkeit dazu beigetragen.
oder
b) der Unfall durch einen Mitarbeiter oder anderen Erfüllungsgehilfen des Arbeitgebers verursacht wurde.
Solange man aber nicht weiß, wer den Unfall verursacht hat (Mitarbeiter des Arbeitgebers oder Fremdfirma), wird man da nichts holen können.


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Ich seh hier auch keine Chance.

Es ist hier kein schuldhaftes Verhalten der Firma zu erkennen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)


Wenn der Unfall von einem Mitarbeiter des Arbeitgebers verursacht wurde, müsste der Arbeitgeber auch ohne schuldhaftes Verhalten haften, da sich der Arbeitgeber die Fehler seiner Mitarbeiter zurechnen lassen muss.
Aber dafür müsste man den Beweis bringen, dass der Unfall von einem Mitarbeiter des Arbeitgebers verursacht wurde.
Schwierig wenn der Unfallverursacher geflüchtet ist ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Getrom2008
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Also kann er nur darauf hoffen das der Arbeitgeber seines Subunternehmers eventuell mit der Firmenhaftpflicht einspringt um den eigenen guten Ruf zu wahren. Und für den GELBE Zustellbetrieb ist solch ein Schaden noch weniger als Peanuts.
Die setzen Milliarden um im Jahr. Eventuell hat er ja Glück und er ist einer der Glückspilze von denen Sie immer sagen: "..... wir TUN was für unsere Mitarbeiter"
Ich werde einfach mal die Daumen drücken :)

2x Hilfreiche Antwort

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