Wasserschaden - Bewohnbarkeit und Renovierungsverzug

13. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Denny06
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden - Bewohnbarkeit und Renovierungsverzug

Hallo liebe Community,

ich habe ein 25 qm Wohnung (inkl. Balkon). Die Decke sowie Wände (Gips) im Flur ca. 3x2 qm sowie am Beginn des Zimmers sind abgehängt, Schimmel mit einem Lappen weggewischt. Es ist durchgehend ein Geruch von einer Baustelle (ggf. auch Schimmelsporen) zu vernehmen.

1. Kann ich annehmen, dass versicherungstechnisch die Wohnung unbewohnbar ist, weil ich sowohl optisch als auch der Atemluft nicht dort mit aufhalten kann? (Auch wenn, Bad und Küchenzeile funktionieren?)

2. Die Renovierungsarbeiten sind seit Schadensfeststellung durch eine ext. Firma seit 2 Monaten in Verzug (bisher keine Trocknung durch Geräte, obwohl angewiesen). Kann ich die komplette Miete fordern?

VG
Denny

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

1.Ist denn da schon eine Versicherung im Spiel?

Welche, deine Hausrat? Die GebäudeV?
Was bedeutet "Wasserschaden? was ist denn passiert?
Bei 25m² mit Schimmel ist unbewohnbar schnell erreicht, war ein Gutachter da?

Neuere Tarife bieten Deckung für Hotelkosten - fragen kostet nichts.

2. Was ist mir fordern gemeint? Rückwirkend erstattet bekommen? Das wird wohl schwierig, versuchen kann mans.
Eher kündigt man eine Mietminderung vorher an, zudem sollte man gleichzeitig eine umgehende Beseitigung des Schadens fordern.

Alles in allem gefährdest du äußerst fahrlässig deine Gesundheit, wenn du in der Wohnung bleibst.


-- Editiert von Lazyboy am 14.11.2018 08:17

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Denny06
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Lazyboy,

es geht um die GebäudeV (V der Hausverwaltung).
Wasserschaden im Sinn von: Wasser ist über längere Zeit aus einem undichten Schlauch durch das ganze Haus gesickert bis irgendwann bei mir in der Wohnung getropft hat und sich Schimmel sowie Wasserflecken (samt stickigem Geruch) bildeten.

Ich habe die Miete die letzten zwei Monate nicht bezahlt (mit Ankündigung) und nun kommt von der Versicherung der Hverwaltung ein wohl unabhängiger Gutachter zur Abnahme der Wng zwecks Schadensersatz (Hotel etc).

Ich frage mich, wie die Gutachter da "ticken" und was er feststellt - denn ich konnte mich auf jeden Fall nicht in der Wng aufhalten (wie du sagtest - aus Gesundheitsbedenken) aber sieht er es auch so?

VG
Denny

0x Hilfreiche Antwort

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