Vorvertragliche Anzeigepflicht - BU Absicherung

11. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
cdfmi
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 111x hilfreich)
Vorvertragliche Anzeigepflicht - BU Absicherung

Ich habe mal eine allgemeine Frage zu o.g. Thema.

Angenommen, Patient A hat seit 10 Jahren eine BU-Versicherung. Vor 25 jahren wurde A eine verkrümmung der Wirbelsäule diagnostiziert, seit der Diagnose war A damit nicht mehr in Behandlung und hatte auch sonst keine Beschwerden. In der BU hat A dies nicht angegeben, weil hier nach den letzten 5 Jahren gefragt wurde. Es gab allerdings eine Frage nach körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung, auch diese hat A mit nein beantwortet, weil es ja aus seiner sicht keine Beeinträchtigung gab. nach neusten Infos wäre diese Frage allerdings mit ja zu beantworten gewesen.

Nun wird A nach 12 Jahren BU wegen eines Rückenleidens. Besteht dann noch eine Möglichkeit für den Versicherer den Vertrag wegen Anzeigepflichtsverletzung anzufechten?

danke im voraus
casper

-- Editier von cdfmi am 11.05.2016 18:23

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat:
Besteht dann noch eine Möglichkeit für den Versicherer den Vertrag wegen Anzeigepflichtsverletzung anzufechten?

Klar.

Ob das dann auch Bestand hätte, müsste man diskutieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Sollte verjährt sein.
https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__21.html
https://dejure.org/gesetze/BGB/124.html

-- Editiert von Retels am 12.05.2016 09:02

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