Vorversicherung KFZ

12. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Bapiken
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)
Vorversicherung KFZ

Folgender Sachverhalt:


A hat Fahrzeugversicherung zum 31.12.02 gekündigt mit SF3 und bei einer anderen Gesellschaft mit anderen SF versichert. Im Folgejahr also 2003 wären SF4 gewesen.


Nun hat A ein neues Fahrzeug angemeldet. DIe VErsicherung gibt aber nur SF3 in der HAftpflicht und SF 4 in der VK (im Vorvertrag keine VK vorhanden).

Das kann doch nicht richtig sein!!
Beide VErsicherungen Haft und VK müßten doch SF 4 sein.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mussil
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 32x hilfreich)

Ist es nicht ein wenig spät, erst jetzt die Einstufung in 2003 zu hinterfragen?

Die Frage die sich mir stellt, ist, wann der Folgevertrag in 2003 begonnen hat (direkt am 01.01. oder erst später) und ob in 2002 durchgehend Versicherungsschutz bestanden hat.

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#2
 Von 
Bapiken
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

Der Vertrag hat von 2003 bis Mai 2005 geruht.

Nun wurde an die Versicherung geschrieben, dass die Einstufung nicht korrekt sei.

Antwort:
Sehr geehrte Frau Raus,

es ist korrekt, dass uns die Vorversicherung zum Vertragsende 31.12.2002 die Schadenfreiheitsklasse SF 3 bestätigte.

Da der Vertrag jedoch fast 2 1/2 Jahre ruhte, wird gemäß den Versicherungsbedingungen der Vertrag mit der bisherigen SF-Klasse
wieder aufgenommen. Eine Weiterstufung auf SF 4 wäre nur erfolgt, wenn Ihr Vertrag innerhalb der nächsten 6 Monate ab Stornodatum (31.12.2002)
begonnen hätte.


Das sehe ich aber anders, es wurde ja SF 4 "erfahren"?
Kann mir jemand §§ nennen, die mir helfen können.

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#3
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Wenn der Versicherungsvertrag in 2003 nicht mindestens ein halbes Jahr bestanden hat, gibts die SF 4 wohl nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mussil
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 32x hilfreich)

Sehr geehrte Frau Raus,

leider gibt es in Ihrem Fall keinen Paragraphen, der Ihnen zu der vermeintlich richtigen Einstufung verhilft. Dank meiner Nachfrage habe ich nun alle Informationen, um Ihnen den Sachverhalt erläutern zu können:

Ihr alter Versicherungsvertrag endete am 31.12.2002 um 0 Uhr mit Schadenfreiheitsklasse 3 (wohlgemerkt am 31.12.2002 und nicht am 01.01.2003!).

Dadurch, dass der Vertrag bis in 2005 hinein ruhte, wurden zum Beendigungsdatum 31.12.2002 korrekterweise SF 3 an Ihren neuen Versicherer bestätigt.

Insofern ist die Antwort Ihrer Gesellschaft richtig, denn um in 2005 SF 4 zu bekommen, hätte der Vertrag in 2004 6 Monate bestehen müssen (also Versicherungsbeginn spätestens 01.07.2004).

Die Einstufung Ihrer Versicherung nebst Antwort ist somit korrekt.

Jetzt aber noch 2 Punkte zum Sachverhalt, die Ihren Schmerz wegen der vermeintlich abhandengekommenen 5 %-Punkte etwas lindern:

Nach älteren Tarifbestimmungen wären Sie normalerweise für jedes Jahr, in dem Sie den Schadenfreiheitsrabatt nicht genutzt haben, um eine SF-Klasse zurückgestuft worden. Somit wäre die Einstufung in 2005 bei SF 1 und nicht SF 3 gelegen.

Normalerweise wird der Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko dem der Haftpflicht angepasst, d. h. in Ihrem Falle eigentlich auch SF 3. Dies dürfte eine falsche Einstufung Ihres jetzigen Versicherers zu Ihrem Gunsten sein.

Ich hoffe, ich konnte etwas zur Aufklärung beitragen :)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mussil
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 32x hilfreich)

Nachtrag zur Anmerkung von epoeri:

Wäre die Beendigung des Vorvertrages z. B. am 02.01.2003 gewesen, hätten zu diesem Zeitpunkt auch SF 4 zur Verfügung gestanden, die dann der jetzige Versicherer auch übernommen hätte. Der Vertrag hätte also nicht in 2003 ein halbes Jahr bestehen müssen, hier wären zwei Tage ausreichend gewesen (weil am 01.01. auch kein Fahrzeug abgemeldet werden kann).

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