Vorruhestand & Reha Maßnahme Rentenversicherung

10. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dinole
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorruhestand & Reha Maßnahme Rentenversicherung

Ich, Alter 60 Jahre, befinde mich im Vorruhestand, d. h., ich bin weiterhin bei meinem Arbeitgeber zu einem reduzierten Gehalt angestellt, gehe allerdings keiner Tätigkeit nach und zahle monatlich meine Sozialabgaben, u. a. Rentenversicherungsbeiträge (€ 5.000,-- pro Jahr!), wie jeder andere Arbeitnehmer. Seit 01.07.1978 befinde ich mich lückenlos in einem Beschäftigungsverhältnis und habe über den gesamten Zeitraum von 40 Jahren lückenlos Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Nun steht im Oktober diesen Jahres eine Hüft-OP an, an deren Anschluss eine 3-wöchige Reha-Maßnahme folgen soll. Ich habe während meines gesamten Berufslebens noch niemals eine Heilmaßnahme der Rentenversicherung Bund in Anspruch genommen. Diese Reha-Maßnahme wird mir nun von der Dt. Rentenversicherung Bund mit der Begründung verweigert, da ich mich im Vorruhestand befände wäre dafür nicht die Rentenversicherung Bund sondern meine PKV zuständig. Meine PKV wiederrum verweist, m. E. zurecht, darauf, dass dafür die Rentenversicherung Bund zuständig wäre. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass auf der Homepage der Rentenversicherung Bund folgendes Urteil "Rehabilitationsleistungen in der passiven Phase der Altersteilzeit (BSG Urteile vom 22. Juni 2010, Az.: B 1KR 32/09 R, B 1 KR 33/09 R ) In der passiven Phase der Altersteilzeit liegt kein Ausschlussgrund nach § 12 Abs. 1 Nr. 4a SGB VI vor." genannt wird. Aus meiner Sicht ist damit der Vorruhestand mit der Passiven Phase der Altersteilzeit durchaus vergleichbar und verpflichtet demnach die Rentenversicherung Bund, einer Reha-Maßnahme zuzustimmen.

Für eine Stellungnahme wäre ich sehr dankbar.

-- Editiert von Wende am 10.06.2018 14:02

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