Vollkaskoschaden 10416 € !

26. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
micpelig
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollkaskoschaden 10416 € !

Hallo,

meine Frau hatte einen Autounfall, zum Glück nur Sachschaden !

Das Auto steht seit Montag dem 23.03.2009 in einer Werkstatt. Dort hatte sich am selbigen Tage ein Gutachter den Schaden genau angesehen.

Die Reperaturkosten belaufen sich laut Gutachter auf: 10416,47 Euro (inkl.
MwSt. )
Der Widerbeschaffungswert beläuft sich auf: 11750,00 Euro ( inkl. MwSt. )
Der Restwert beläuft sich auf: 3780,00 Euro ( inkl. MwSt. )

Seit Montag dem 23.03.2009 steht unser Fahrzeug in der Werkstatt, am selbigen Tage hat der Gutachter sich den Schaden angesehen.
Gestern hat unsere Versicherung das Gutachten erhalten und wir heute. Ich habe heute mal bei der Versicherung angerufen, diese meinten, das unser Fall der Prüfungskommision vorgelegt worden ist. Dieses sei "standart" bei einem Schaden von 10.000 Euro. Eine Entscheidung liegt entweder erst Freitag oder erst kommenden Woche Montag bzw. Dienstag vor.

Nun frage ich mich, was macht diese Prüfungskommision denn jetzt genau ?

Prüfen die ob es sich lohnt den Schaden noch reparieren zu lassen ?

Wie wird die KFZ Versicherung ( Allianz24 ) entscheiden, tendieren die zu einem Totalschaden und ich bekomme "nur" Geld von meiner Versichung oder kann repariert werden ?

Wie viel Geld bekommen wir ausgezahlt, wenn die KFZ Versicherung sagt es sei ein Totalschaden und sie bezahle "lediglich" Geld ?

Wiederbeschaffungswert ( 11750,00 € ) - Restwert ( 3780,00 € ) = 7970 € ?

Oder bekommen wir den kompletten Wiederbeschaffungswert ausbezahlt = 11750 € ?

Meine Frau hat den Unfall selber verschuldet was nebenbei noch erwähnt werden sollte.

Lieben Gruß
Michael

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
josiph
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 14x hilfreich)

Deine Frage habe ich erst heute gelesen.

Warum sollte es sich bei Reparaturkosten von 10.416,47 EUR und einem Wiederbeschaffungswert von 11.750,--EUR um einen Totalschaden handeln? Die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert nicht um 30%. In so einem Fall liegt kein Totalschaden vor und der Schaden ist auf Kosten der Versicherung zu beheben.

Sage uns doch, wie dies ausgegangen ist.

Gruß


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