Versicherung will nach 2 Jahren Geld zurück

18. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
taucher.rossi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherung will nach 2 Jahren Geld zurück

Meine Freundin hatte im Juni 07 einen Autounfall wo sie keine Schuld hatte. Sie hat im August 07 3000€ von der Gegnerischen Vers. bekommen. 10 Tage später nochmal 3000€.
Gestern hat sie Post bekommen. Man hat festgestellt das das sie das doppelt bekommen hat. Und nun wollen sie Ihr Geld wieder haben.
Nach über 2 Jahren. Das ist doch deren Problem wenn sie das vermasselt haben oder nicht? Den Leihwagen von 800 Euro mußte Sie auch selber zahlen. Da kam auch nichts von der Versicherung.
Kann die Versicherung nach dieser Zeit ihr Geld immer noch zurückverlangen?
Vorallem wo soll man jetzt soviel Geld hernehmen?.
Ich danke euch schon mal für eure Hilfe.
taucher.rossi

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.10.2009 14:11:01
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Nach über 2 Jahren.


Die Verjährungsfrist beträgt mindestens 3 Jahre, also bis zum 31.12.2010.

quote:
Das ist doch deren Problem wenn sie das vermasselt haben oder nicht?


Bei der Einstellung hoffe ich für dich, daß du niemals bei einer Überweisung einen Zahlendreher oder eine Null zu viel drin hast - nach deiner Auffassung wäre das ja "dein Problem" und der Empfänger dürfte sich über den warmen Regen freuen.

Du mußt ja ein unglaubliches Wesen sein, wenn du offenbar nie Fehler machst.

quote:
wo soll man jetzt soviel Geld hernehmen?


Man hätte vielleicht damals das Geld, von dem man wußte, daß es einem nicht zusteht, nicht verprassen sollen.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Man hätte vielleicht damals das Geld, von dem man wußte, daß es einem nicht zusteht, nicht verprassen sollen. <hr size=1 noshade>

Das ist grundsätzlich richtig. Möglicherweise kann sie sich aber gerade deswegen auf den Entreicherungseinwand des § 818 III BGB berufen ("Ich habe das Geld im Vertrauen darauf, dass ich es behalten kann, ausgegeben für nutzlose Dinge, für die ich sonst niemals Geld ausgebe....").

Vielleicht die Sache mal anwaltlich prüfen lassen. Ganz eindeutig ist die Sache nicht.

P.S.: Sowas scheint öfters vorzukommen. Uns hat vor ca. 1/2 Jahr auch ein KFZ-Versicherer (KarstadtQuelle) mal eben ca. 3.000 Euro zu viel überwiesen und es jedenfalls bis jetzt nicht gemerkt. Am 31.12.2012 um 24:00 Uhr knallen die Sektkorken.

-- Editiert am 19.10.2009 15:41

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119899 Beiträge, 39793x hilfreich)

quote:
Das ist doch deren Problem wenn sie das vermasselt haben oder nicht?

Nein, das Problem ist eher das ihr nicht nachgefragt habt bzw. die Versicherung benachrichtigt habt.



quote:
Den Leihwagen von 800 Euro mußte Sie auch selber zahlen. Da kam auch nichts von der Versicherung.

Eventuell hätte man es beantragen sollen oder der Wagen war nicht berechtigt oder er bereits in den 3000 EUR enthalten oder ...
Jedenfalls kein Grund, Geld das einem nicht gehört zu behalten.



quote:
Kann die Versicherung nach dieser Zeit ihr Geld immer noch zurückverlangen?

Ja. Die Verjährung beträgt 3 Jahre.



quote:
Vorallem wo soll man jetzt soviel Geld hernehmen?.

Ratenzahlung mit der Versicherung vereinbaren, Bank, Verwandtschaft, Freunde, Bekannte.

Wenn ihr nicht reagiert, kommt das Inkasso, dann der Mahnbescheid, dann die Gerichtsverhandlung, der Vollstreckungsbescheid, der Gerichtsvollzieher ... mit den entsprechenden Kosten ...
Überlegt euch also, wie ihr das Geld vorher beschafft ...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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